Burgstaller: Lebensmittelpolizei des Landes auf süßer "Spurensuche" / Alle
Krapfenproben waren "sauber"
Salzburg (lk) - Jeder Faschingskrapfen muss einen Mindestanteil von 15 Prozent seines Gesamtgewichtes
an Marmelade aufweisen. Erst dieser Wert macht einen Krapfen zum richtigen „Faschingskrapfen". Werden die
15 Prozent unterschritten, spricht man von „Verfälschung". Die Lebensmittelpolizei des Landes wollte
es heuer wieder einmal genau wissen und ging dem Marmeladenanteil in den Faschingskrapfen auf den Grund. Das Ergebnis:
„Rund ein Drittel der Krapfen war verfälscht, der Marmeladenanteil lag unter der vorgeschriebenen Marke. Bei
einer Produktionsmenge von mehreren Tausend Stück für eine Einzelhandelskette in Salzburg macht das gewaltige
Summen aus. Die Erzeuger sparen sich Bares, der Konsument wird betrogen", bringt es Gesundheits- und Konsumentenschutzreferentin
Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller an Dienstag (25. 02.) auf den
Punkt. Die gute Nachricht: Kein Krapfen war verdorben, alle waren hygienisch betrachtet „nicht zu beanstanden".
26 verschiedene Krapfen-Proben wurden von der Lebensmittelpolizei des Landes untersucht. 31 Prozent oder acht Stück
waren „verfälscht", weil die Marmeladen-Füllmasse laut Österreichischem Lebensmittelcodex unter
15 Prozent des Gesamtgewichtes lag. Untersucht wurden Krapfen aus Supermärkten, Bäckereien und Konditoreien.
Der am wenigsten süße Krapfen wies einen Marmelade-Anteil von kargen 10,3 Prozent auf und kam aus einer
Salzburger Großbäckerei. Bei den untersuchten Krapfen handelte es sich also um großteils gängige
Massen-Ware, die österreichweit in Handelsketten angeboten wird.
Ein niedrigerer Marmeladenanteil macht sich „bezahlt" für den Hersteller, weil er sich die süße
(teure) Füllmasse spart. Der Konsument aber wird betrogen. Eine „Verfälschung" kommt einem Betrug
gleich und ist ein gerichtlich zu ahnender Delikt, auf den Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten oder Geldstrafen
bis zu 180 Tagsätzen stehen. Der Tagsatz richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Die betroffenen
Hersteller werden nach dem Lebensmittelgesetz angezeigt. Vor drei Jahren lag die Quote der verfälschten Krapfen
noch bei knapp 20 Prozent, das Ergebnis heuer ist also deutlich schlechter.
Die Konsumentenschützer des Landes waren im Auftrag von Landeshauptmann-Stellvertreterin Burgstaller auch
dem (teuersten) Faschingkrapfen auf der Spur. Die Preise von Krapfen in 47 Bäckerei- und 13 Konditoreibetrieben
in der Stadt Salzburg und Umgebung wurden getestet. Die Preisspanne reichte in Bäckereien von 0,50 bis 1,10
Euro, in Konditoreien von 0,85 bis 1,40 Euro pro Stück. Im Vorjahr lagen die Spannen bei den gleichen Betrieben
noch bei 0,50 bis 1,09 bzw. 0,80 bis 1,20 Euro. |