»Steuerhoheit der Länder im Gesamtzusammenhang einer Staatsreform
betrachten«
Bregenz (vlk) - Landeshauptmann Herbert Sausgruber reagiert zurückhaltend auf den Vorschlag
von Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, was die Steuerhoheit für die Länder anlangt. Er spricht
sich für eine Prüfung durch den Konvent aus. Sausgruber gibt zu bedenken, dass die Abgabenquote generell
gesenkt werden soll und die Massensteuern in Richtung großräumiger, EU-weiter Lösungen entwickelt
werden. Sausgruber: "Wir werden sicher nicht dabei zusehen, dass die Länder die gesamte Verwaltung und
die gesamten Kosten bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen übertragen bekommen".
Der Landeshauptmann betont die Notwendigkeit einer umfassenden Staatsreform: "Diese kann sich nicht auf Einzelmaßnahmen
beschränken, sondern muss zum Ziel haben, das richtige Maß zwischen einheitlichen Grundsätzen,
Standards und gesetzlichen Regelungen, nicht nur österreichweit, sondern europaweit zu erreichen". Innerhalb
dieser Grenzen sollen die Handlungsspielräume der Länder vergrößert werden und ein positiver
Wettbewerb möglich sein.
Aufgabenaufteilung klären
Bevor wir über Einzelmaßnahmen sprechen, so der Landeshauptmann weiter, muss die Aufgabenaufteilung
zwischen Bund, Land und Gemeinden geklärt sein. Eine weitere Durchforstung der Staatsaufgaben auf Notwendigkeit
und eine deutliche Rücknahme des gesetzlichen Regelungsdrucks, insbesondere im Hinblick auf personalkostentreibende
Standards ist wesentlich. Doppelgleisigkeiten der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen beseitigt werden durch
Zusammenführung mit der Landesverwaltung (z. B. Bundessozialamt, Schulverwaltung). Die verstärkte Nutzung
von Synergien zwischen Bundesministerien durch bessere Koordination kann viel an Einsparung bringen. Durch die
Übernahme von Bundesaufgaben (organisatorisch und gesetzgebend) im Rahmen von sachlich zusammenpassenden Zuständigkeits-"Clustern"
können ebenfalls Verbesserungen erzielt werden, so Sausgruber abschließend. |