EU-Umweltminister wollen mit Zulassung
von GVO-Produkten noch warten
 

erstellt am
06 03. 03

Pröll will De-facto-Moratorium aufrechterhalten
Brüssel (aiz.info). - Im Streit um die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bekräftigte Umweltminister Josef Pröll die österreichische Position, das mehrjährige De-facto-Moratorium so lange aufrechtzuerhalten, bis wesentliche Fragen wie Haftung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit geklärt sind. Diese Position wurde von einer großen Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer Umweltratssitzung vertreten. Pröll erinnerte in einer Aussendung an das Regierungsübereinkommen, wonach die Möglichkeit "der Einrichtung GVO-freier Zonen in Österreich und ihre EU-Konformität unter Beachtung von Fragen wie Koexistenz, Biolandbau und Biodiversität rechtlich geprüft" werde.
GVO- und konventioneller Anbau: Kommission will keine EU-Regelung

Die EU-Kommission hat an diesem Mittwoch über das "Ko-Existenzproblem" beraten und stimmte dem Vorschlag von Agrarkommissar Franz Fischler zu, die Koexistenz zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter sowie konventioneller und ökologischer Pflanzen nicht EU-weit zu regeln. Damit liegt die Verantwortung für eine Trennung von GVO- und konventionellem sowie biologischem Anbau bei den Mitgliedsstaaten sowie den Bauern.

Eine Kommissionssprecherin verwies am Mittwoch in Brüssel nach Beratungen der Kommissionsspitze zur Koexistenz von GVO-Pflanzen mit dem herkömmlichen und dem Bio-Anbau darauf, dass eine EU-weite Regelung schon wegen der geografischen und klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten nicht möglich sei. Bei einer Kontaminierung des herkömmlichen Landbaus durch GVO-Pflanzen soll damit der Bauer haften, der den Schaden verursacht hat.

Die Kommission drängt auf eine rasche Lösung. Am 24.04. hat die EU-Behörde ein Treffen mit Vertretern der Landwirtschaft sowie Industrie und Konsumenten angesetzt, um die Frage der Koexistenz zu erörtern. Anschließend will sie Richtlinien dazu erarbeiten, die aber nicht in eine EU-Gesetzgebung münden sollen.

Einigung über neues Überwachungssystem für Wälder
Der Umweltministerrat erzielte mit qualifizierter Mehrheit eine Einigung über die EU-Verordnung zum Schutz der Wälder vor Luftverschmutzung und Bränden. Weiters sieht die Verordnung vor, den Zustand der Waldökosysteme kontinuierlich zu bewerten und neue Monitoringtätigkeiten für die Bereiche biologische Vielfalt, Böden, Klimaänderung und Kohlenstoffbindung in den Wäldern zu entwickeln. Für das neue Überwachungssystem der Wälder werden für den Zeitraum 2003 bis 2006 EUR 52 Mio. zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2007 und 2008 wird der jährliche Betrag von EUR 13 Mio. gegebenenfalls aufgestockt, um neue Tätigkeiten finanzieren zu können, vorausgesetzt, die Haushaltsbehörde bewilligt zusätzliche Mittel, so die EU-Kommission. Das System hat insgesamt eine Laufzeit von sechs Jahren vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2008.
 
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