IV: Gemeinschaftspatent droht im Regelfall Unternehmen teurer zu kommen
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung lehnt den am Dienstag (04. 03.)
vom Wettbewerbsrat erzielten Kompromiss zum umstrittenen Gemeinschaftspatent ab. "Die Mitgliedstaaten haben
es bedauerlicherweise nicht geschafft, über ihre nationalen Schatten zu springen, und keine vernünftige
Lösung der Sprachenfrage im Sinne der Anwender finden können. Nun läuft das soeben aus der Taufe
gehobene Gemeinschaftspatent Gefahr, eine Totgeburt zu sein, da sich jedes Unternehmen genau überlegen muss,
ob sich ein Gemeinschaftspatent überhaupt rechnet", so IV-Generalsekretär Dkfm. Lorenz Fritz.
Das Sprachenregime, auf das sich die Minister gestern verständigt haben, läuft auf eine verpflichtende
Übersetzung der Patentansprüche (Schutzbereich der Erfindungen und eigentliches Herzstück eines
Patents) in alle EU Amtssprachen hinaus, wobei die Kosten hiefür von den Antragstellern selbst zu tragen sind.
Nach der EU-Erweiterung wird damit eine Übersetzung der Ansprüche in bis zu 21 Amtssprachen notwendig
(darunter auch maltesisch oder estnisch). Dies scheint umso paradoxer, als schon jetzt eine Großzahl der
Patente nur auf Englisch eingereicht werden! Eine solche Regelung scheint daher aus Sicht der Unternehmer, und
damit den eigentlichen Anwendern weder kostengünstig noch zweckmäßig.
Nach Einschätzungen der IV wird das alte Europäische Patent im Regelfall günstiger sein, als das
nunmehr geplante Gemeinschaftspatent. Der Mehrwert des nunmehr beschlossenen EU-Patents im Vergleich zum bestehenden
Europäischen Bündel-Patent, das eine Übersetzung der Patentschriften nur in die Sprachen jener Länder
vorsieht, in denen das Patent tatsächlich Wirkung entfalten soll, ist daher aus Sicht der Industrie nicht
erkennbar.
Die innovative, europäische Industrie fordert seit Jahren die Schaffung eines einheitlichen Gemeinschaftspatents,
um den Wettbewerbnachteil gegenüber ihren Konkurrenten auf den Weltmärkten aufzuholen. Allerdings muss
ein vernünftiges und wettbewerbsfähiges Gemeinschaftspatent deutlich schneller, billiger und rechtssicherer
als ein Europäisches Patent nach dem EPÜ sein. "Ein Gemeinschaftspatent nach der gestern beschlossenen
Verordnung konterkariert diese Zielsetzungen und bremst die EU deutlich in ihrer Zielsetzung, bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten,
wissensbasierten Gesellschaft zu werden", so GS Lorenz Fritz abschließend. |