Bgld: »Weißer Rauch« für neue Kehrordnung  

erstellt am
06 03. 03

Modernen Technologien wird durch präzise Kostenwahrheit Rechnung getragen
Eisenstadt (blms) - Zeitgemäß, konsumentenorientiert, transparent und praktikabel – so präsentiert sich der Entwurf zur Novelle der Burgenländischen Kehrordnung, der nach intensiven Parteiengesprächen und Verhandlungen am 05.03.2003 von Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl im Eisenstädter Landhaus der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Notwendig wurde diese Neuregelung, weil das bestehende Gesetz bereits aus dem Jahr 1981 stammt und daher nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten entspricht. Innerhalb dieser Zeitspanne hat es bei den Heizungsanlagen natürlich einen enormen technischen Fortschritt gegeben. Auch die Wohnbauförderung des Landes hat durch die verstärkte Förderung von modernen und umweltfreundlichen Heizungsanlagen diese Materie nachhaltig beeinflusst. Diesem Fortschritt wird nunmehr in der Burgenländischen Kehrordnung Rechnung getragen.

Wesentliche Eckpunkte der neuen Regelung sind die Vorschreibung von weniger Kehrungen, die Einführung eines Kehrbuches, um die Leistungen nachvollziehbar und für den Einzelnen transparent zu gestalten sowie die Erstellung eines Kehrplanes, wobei Datum und Uhrzeit der nächsten Kehrung seitens der Rauchfangkehrer mindestens ein Monat vorher bekannt zu geben und auch einzuhalten sind.

Das Burgenland wird durch dieses neue Gesetz auch das erste Bundesland sein, wo in Sachen Kehrordnung eine Schlichtungsstelle installiert wird, die sich aus jeweils einem Vertreter der Rauchfangkehrerinnung, der Arbeiterkammer sowie zwei Mitglieder des Amtes der Burgenländischen Landesregierung – wobei ein Mitglied von der Abteilung Konsumentenschutz kommt - zusammensetzt.

Diese Schlichtungsstelle soll über alle Uneinigkeiten entscheiden, die sich im Bereich der Kehrordnung ergeben. Darüber hinaus soll sie auch in Fällen von Tarifstreitigkeiten zum Einsatz kommen. Dazu ist allerdings noch die Verankerung in der Tarifordnung nötig.

Die geringere Anzahl an Kehrungen wird sich natürlich auch in den Kosten für die Konsumenten niederschlagen. Aufgrund des unterschiedlichen Zeitaufwandes soll hinkünftig aber auch zwischen Kehrung und Überprüfung unterschieden werden, wobei diese Differenzierung in der neuen Tarifordnung geregelt sein wird.
 
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