Waneck: ÖKAP-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen  

erstellt am
06 03. 03

Erstmals weniger als 50.000 Betten in Österreich
Wien (bmsg) - "Die im Zeitraum Jänner bis März 2003 zwischen Bund und Ländern geführten Verhandlungen zum ÖKAP/GGP 2003 (Österreichischer Krankenanstaltenplan/ Großgeräteplan) konnten erfolgreich abgeschlossen werden", teilte heute FP- Gesundheits- staatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck mit. "Dabei ist es erstmals in der Geschichte des ÖKAP/GGP (also seit 1996) gelungen, die bis zum Planungshorizont 2005 höchstzulässige Anzahl der Betten in den Fonds-Krankenanstalten unter 50.000 abzusenken."

Gleichzeitig wurden, so Waneck weiter, jene Bettenumschichtungen zwischen den einzelnen Fachrichtungen vorangetrieben, die angesichts der prognostizierten demographischen Entwicklung (Zunahme des Anteils hochbetagter Patienten bei gleichzeitiger Abnahme von Patienten im Kindes-/Jugendalter) und der medizinisch-technischen Entwicklung (insbesondere in den chirurgischen Disziplinen) sinnvoll und notwendig seien. "Dies betrifft insbesondere den Bettenabbau in der Chirurgie, Gynäkologie, Kinderheilkunde, und Kinderchirurgie, sowie die Umwidmung dieser Betten für Zwecke der Neurologie, Orthopädie, Akutgeriatrie/Rehabilitation und Palliativmedizin", so Waneck.

"Weiters konnte der Abbau von Betten für Psychiatrie im Zuge der Dezentralisierung und wohnortnahen Ansiedlung von Psychiatrie- Strukturen, sowie der angestrebten Auslagerung der Psychiatrie in den extramuralen Bereich, forciert werden", sagte Waneck. Aufgrund struktureller Veränderungen im Versorgungsbedarf der Unfallchirurgie können auch in dieser Fachrichtung richtungsweisende Weichenstellungen erzielt werden, so Waneck, der darauf hinwies, dass der parallel dazu der Bedarf an Kapazitäten in der Orthopädie zunehme. Um den steigenden Versorgungsbedarf zum Beispiel für ältere Menschen in Bezug auf degenerative orthopädische Erkrankungen abzudecken, konnte bereits in der vergangenen Woche die fachliche Kooperation der sich teilweise überschneidenden Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie auf der Ebene der Fachgesellschaften fixiert werden. Dies wird dazu führen, dass in der Peripherie der hohe österreichische Standard durch gemeinsame Abteilungen flächendeckend gesichert ist, sagte Waneck. Durch Ausnutzung dieser Synergien sei auch dem ökonomischen Aspekt Rechnung getragen worden.

Entsprechend der Zielsetzung des ÖKAP/GGP, die Kooperation von Krankenanstalten unter Realisierung medizinischer und ökonomischer Synergieeffekte zu fördern, seien weitere Fonds-Krankenanstalten zu Krankenanstalts-Verbänden zusammengefasst worden. Als Beispiele nannte Waneck etwa das "Thermenklinikum" mit den Krankenhäusern Mödling und Baden, das "SMZ Hietzing" mit den Krankenhäusern Lainz und Rosenhügel und den Krankenanstalten-Verband zwischen LKH Mürzzuschlag und LKH Mariazell. "Dadurch konnten weitere Beiträge zur Beseitigung von regionalen Doppelgleisigkeiten, aber auch zur Schließung von Versorgungslücken - bei Neurologie und Psychiatrie im Raum Mödling-Baden - geleistet werden", betonte Waneck.

"Im Bereich der Angebotsplanung medizinisch-technischer Großgeräte konnten weitere Kooperationsmodelle zwischen intra- und extramuralen Leistungserbringern - im Sinne der Maximierung von Synergieeffekten - vereinbart werden", so Waneck. Die Ausstattung der Fonds- Krankenanstalten mit solchen Großgeräten sei unter Berücksichtigung des jeweils in der Krankenanstalt (KA) vorgehaltenen Leistungsangebots weiter optimiert worden. So seien etwa praktisch sämtliche KA mit Abteilungen für Neurologie bzw. Orthopädie mit MR- Geräten ausgestattet. "Schließlich wurde eine standortgenaue Darstellung der Großgeräte auch im extramuralen Bereich in den Großgeräteplan aufgenommen, um langfristig eine Abstimmung zwischen intra- und extramuralen Leistungserbringern sicher zu stellen", erklärte Waneck, womit zum Beispiel auch die langwierigen Differenzen in der Versorgung von Dialysepatienten im ostösterreichischen Raum hoffentlich nachhaltig als beigelegt zu betrachten seien.

"Im Anschluss an die Überprüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Richtlinien für Strukturqualitätskriterien wurde die Festlegung dieser Kriterien nach zwischen Bund und Ländern abschließend vereinbart", berichtete Waneck. Dies könne als eine - auch im internationalen Vergleich - absolut richtungsweisende Festlegung im Sinne der bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung bezeichnet werden, betonte Waneck abschließend.
 
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