Erstmals weniger als 50.000 Betten in Österreich
Wien (bmsg) - "Die im Zeitraum Jänner bis März 2003 zwischen Bund und Ländern
geführten Verhandlungen zum ÖKAP/GGP 2003 (Österreichischer Krankenanstaltenplan/ Großgeräteplan)
konnten erfolgreich abgeschlossen werden", teilte heute FP- Gesundheits- staatssekretär Univ. Prof. Dr.
Reinhart Waneck mit. "Dabei ist es erstmals in der Geschichte des ÖKAP/GGP (also seit 1996) gelungen,
die bis zum Planungshorizont 2005 höchstzulässige Anzahl der Betten in den Fonds-Krankenanstalten unter
50.000 abzusenken."
Gleichzeitig wurden, so Waneck weiter, jene Bettenumschichtungen zwischen den einzelnen Fachrichtungen vorangetrieben,
die angesichts der prognostizierten demographischen Entwicklung (Zunahme des Anteils hochbetagter Patienten bei
gleichzeitiger Abnahme von Patienten im Kindes-/Jugendalter) und der medizinisch-technischen Entwicklung (insbesondere
in den chirurgischen Disziplinen) sinnvoll und notwendig seien. "Dies betrifft insbesondere den Bettenabbau
in der Chirurgie, Gynäkologie, Kinderheilkunde, und Kinderchirurgie, sowie die Umwidmung dieser Betten für
Zwecke der Neurologie, Orthopädie, Akutgeriatrie/Rehabilitation und Palliativmedizin", so Waneck.
"Weiters konnte der Abbau von Betten für Psychiatrie im Zuge der Dezentralisierung und wohnortnahen Ansiedlung
von Psychiatrie- Strukturen, sowie der angestrebten Auslagerung der Psychiatrie in den extramuralen Bereich, forciert
werden", sagte Waneck. Aufgrund struktureller Veränderungen im Versorgungsbedarf der Unfallchirurgie
können auch in dieser Fachrichtung richtungsweisende Weichenstellungen erzielt werden, so Waneck, der darauf
hinwies, dass der parallel dazu der Bedarf an Kapazitäten in der Orthopädie zunehme. Um den steigenden
Versorgungsbedarf zum Beispiel für ältere Menschen in Bezug auf degenerative orthopädische Erkrankungen
abzudecken, konnte bereits in der vergangenen Woche die fachliche Kooperation der sich teilweise überschneidenden
Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie auf der Ebene der Fachgesellschaften fixiert werden. Dies wird
dazu führen, dass in der Peripherie der hohe österreichische Standard durch gemeinsame Abteilungen flächendeckend
gesichert ist, sagte Waneck. Durch Ausnutzung dieser Synergien sei auch dem ökonomischen Aspekt Rechnung getragen
worden.
Entsprechend der Zielsetzung des ÖKAP/GGP, die Kooperation von Krankenanstalten unter Realisierung medizinischer
und ökonomischer Synergieeffekte zu fördern, seien weitere Fonds-Krankenanstalten zu Krankenanstalts-Verbänden
zusammengefasst worden. Als Beispiele nannte Waneck etwa das "Thermenklinikum" mit den Krankenhäusern
Mödling und Baden, das "SMZ Hietzing" mit den Krankenhäusern Lainz und Rosenhügel und
den Krankenanstalten-Verband zwischen LKH Mürzzuschlag und LKH Mariazell. "Dadurch konnten weitere Beiträge
zur Beseitigung von regionalen Doppelgleisigkeiten, aber auch zur Schließung von Versorgungslücken -
bei Neurologie und Psychiatrie im Raum Mödling-Baden - geleistet werden", betonte Waneck.
"Im Bereich der Angebotsplanung medizinisch-technischer Großgeräte konnten weitere Kooperationsmodelle
zwischen intra- und extramuralen Leistungserbringern - im Sinne der Maximierung von Synergieeffekten - vereinbart
werden", so Waneck. Die Ausstattung der Fonds- Krankenanstalten mit solchen Großgeräten sei unter
Berücksichtigung des jeweils in der Krankenanstalt (KA) vorgehaltenen Leistungsangebots weiter optimiert worden.
So seien etwa praktisch sämtliche KA mit Abteilungen für Neurologie bzw. Orthopädie mit MR- Geräten
ausgestattet. "Schließlich wurde eine standortgenaue Darstellung der Großgeräte auch im extramuralen
Bereich in den Großgeräteplan aufgenommen, um langfristig eine Abstimmung zwischen intra- und extramuralen
Leistungserbringern sicher zu stellen", erklärte Waneck, womit zum Beispiel auch die langwierigen Differenzen
in der Versorgung von Dialysepatienten im ostösterreichischen Raum hoffentlich nachhaltig als beigelegt zu
betrachten seien.
"Im Anschluss an die Überprüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Richtlinien
für Strukturqualitätskriterien wurde die Festlegung dieser Kriterien nach zwischen Bund und Ländern
abschließend vereinbart", berichtete Waneck. Dies könne als eine - auch im internationalen Vergleich
- absolut richtungsweisende Festlegung im Sinne der bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung bezeichnet
werden, betonte Waneck abschließend. |