Bartenstein: Durchbruch für Gemeinschaftspatent  

erstellt am
05 03. 03

EU-Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessert
Wien (bmaa) - Die EU-Wirtschafts- und Binnenmarktminister haben sich am Montag (03. 03.) nach zähen Verhandlungen auf die Einführung eines Gemeinschaftspatentes geeinigt. Dadurch werde EU-weit ein kostengünstiger Patentschutz gewährleistet und der Standort Europa deutlich wettbewerbsfähiger gemacht, betonte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein. Das Gemeinschaftspatent kann neuen Schwung für die Forschung bedeuten, weil Rechtsicherheit bei Investitionen im F & E Bereich gewonnen wird.

Mit dem Durchbruch beim Gemeinschaftspatent ist endlich ein Gegengewicht zum Patentsystem der USA und Japans gelungen. Die gestrige Einigung zeige, dass der Lissabon-Prozess funktioniere, sagte Bartenstein. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Erfüllung des Lissabon-Ziels, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, gesetzt. Bisher war Europa wegen des Kostenfaktors bei den Übersetzungen der Patente gegenüber den USA und Japan benachteiligt. Schätzungen gehen davon aus, dass durch das Gemeinschaftspatent die Übersetzungskosten etwa halbiert würden.

Die politische Einigung sieht für das Sprachenregime vor, dass Patente in ihrer vollen Länge nur in einer der drei Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Englisch) angemeldet werden müssen. Nur die Patentansprüche, ein Bruchteil des Umfanges der Patentanmeldung, sollen in alle Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt werden, um der Sprachenvielfalt der EU gerecht zu werden und die Rechtssicherheit für Mitbewerber, vor allem KMU, zu sichern. Diese Übersetzung in alle Sprachen der europäischen Union muss allerdings nicht sofort nach der Patenterteilung erfolgen, sondern in einem angemessenen Zeitraum, das wird wahrscheinlich zwei Jahre sein. Während dieser Zeit ist das Patent in allen EU-Staaten bereits geschützt.

Neben dem EU-Gemeinschaftspatent gilt weiterhin das ebenfalls in einem einzigen Verfahren vergebene europäische Patent des EPA (Europäisches Patentamt). Diese vom EPA vergebenen Patente gelten nur in jenen Staaten, die vom Patentinhaber ausgewählt werden. EU-Unternehmen und EU-Bürger können zwischen den beiden Patenten frei wählen.

Es ist damit zu rechnen, dass das erste Gemeinschaftspatent 2006 oder spätestens 2007 erteilt werden wird. Ab 2010 soll ein Patent-Gerichtshof beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingerichtet werden. Bis dahin sind die nationalen Patentgerichte für Streitfälle zuständig.
 
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