LH Pühringer: OÖ setzt Kampf gegen Temelin fort  

erstellt am
04 03. 03

Rechtsgutachten über EU-Beitritt Tschechiens wird vergeben
Linz (lk) - Beim Temelin-Gipfel am 14. Jänner 2003 wurde vereinbart, eine umfassende rechtliche Prüfung des bevorstehenden Beitritts der Tschechischen Republik zur EU im Hinblick auf seine Auswirkungen auf das Kernkraftwerk Temelin zu erstellen. "Oberösterreich will durch ein fundiertes Rechtsgutachten wissen, welche rechtlichen Veränderungen für die tschechische Republik im Hinblick auf die Kernenergie durch den EU-Beitritt eventuell entstehen können", erklärt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.

Das zu erstellende Gutachten wird sich daher schwerpunktmäßig mit folgenden Themenbereichen beschäftigen:

  1. Nukleare Sicherheit: Zu prüfen sind die derzeitigen und soweit absehbar auch künftigen Zuständigkeiten der EU auf diesem Gebiet, der gegenwärtige und der in Vorbereitung befindliche einschlägige Rechtsbestand sowie dessen Anwendbarkeit auf bestehende, vor dem Beitritt errichtete Kernkraftanlagen, insbesondere das AKW Temelin.
  2. Themenbereich Wettbewerb und Binnenmarkt: Zu prüfen sind insbesondere die rechtliche Relevanz von "Stromdumping" und der "Quersubventionierung", die sich nach dem Beitritt primär als beihilfenrechtliche Probleme darstellen werden sowie die Vereinbarkeit der offensichtlichen Stromexportpraktiken der tschechischen Stromwirtschaft mit den Regeln für den Energie-Binnenmarkt. Auftrag des Gutachtens ist es, Handlungsoptionen für Österreich zu diesen Themenbereichen aufzuzeigen.

Das Gutachten soll unter Einbeziehung externer Experten durch den Verfassungsdienst des Landes erstellt werden. Als externer Experte werde aller Voraussicht nach Univ.-Prof. Dr. Michael Schweitzer, Leiter des "Centrum für Europarecht" an der Universität Passau (CEP), herangezogen, so Pühringer.

"Unser Ziel ist es, uns rechtzeitig zu rüsten, falls es in den genannten Bereichen durch den Beitritt Tschechiens zur EU geänderte Rechtssituationen geben sollte. Wir möchten jede Möglichkeit nützen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende und klare Information über die Rechtslage. Diese soll mit der Vergabe dieses Gutachtens gesichert werden", betont der Landeshauptmann.

 
zurück