Verbesserte Strukturförderungen für Vorarlberger Gemeinden  

erstellt am
04 03. 03

LH Sausgruber: 15 zusätzliche Gemeinden erhalten Strukturförderungen
Bregenz (vlk) - Landeshauptmann Herbert Sausgruber berichtet, dass nach Absprache mit dem Vorarlberger Gemeindeverband, die Richtlinien für Strukturförderungen an finanzschwache Gemeinden verbessert werden.

Die anspruchsberechtigten Gemeinden erhalten für als unverzichtbar geltende Projekte - wie zum Beispiel den Bau von Pflichtschulen, Gemeindeämtern, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser oder Sportplätze - Untersützungsleistungen aus Strukturfördermitteln.

Die Richtlinienanpassung zielt zum Einen auf eine Vereinfachung der Förderungsabwicklung und zum Anderen auf die Ausweitung des Kreises der anspruchsberechtigten Gemeinden ab, berichtet der Landeshauptmann. Künftig wird es nur noch drei fixe Fördersätze geben:

Für alle Gemeinden des Landes bis 1.300 Einwohner beträgt der Fördersatz einheitlich 20 Prozent, während für Gemeinden von 1.301 bis 3.000 Einwohnern sowie einer Finanzkraftkopfquote unter 80 Prozent des Landesdurchschnittes ein Fördersatz von 15 Prozent vorgesehen ist.

Für Gemeinden von 3.001 bis 5.000 Einwohnern ist eine Strukturförderung von zehn Prozent möglich, falls die Finanzkraftkopfquote ebenfalls unter 80 Prozent des Landesdurchschnittes liegt.

Durch diese gezielte Förderungsverbesserungen können fünfzehn weitere Gemeinden Förderungen aus diesem Topf erhalten. Hochrechungen ergaben, dass der jährliche Mehraufwand um rund 330.000 bis 400.000 Euro steigen wird, der zur Hälfte aus Landesmitteln und zur Hälfte aus Bedarfszuweisungen aufgebracht wird.
 
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