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Verbesserungen beim Kindergeld |
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erstellt am
21. 03. 03
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Auswirkungen
der Kindergeldregelung auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern
Erste Ergebnisse des WIFO. Von Hedwig Lutz.
Wien (wifo) - Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die Wahlfreiheiheit der Eltern über
die Betreuung der Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Wie die vom WIFO vorgestellten Befunde
zeigen, ist bisher eine Verlängerung des Rückzugs von Frauen aus dem Erwerbsleben zu beobachten, während
Väter noch seltener als früher in den ersten Lebensjahren des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.
Für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, wird anstelle der bisherigen Versicherungsleistung
des Karenzgelds die Familienleistung des Kinderbetreuungsgelds gewährt. Damit ergaben sich eine Reihe von
Änderungen: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde massiv ausgeweitet, die höchstmögliche Bezugsdauer
um ein Jahr verlängert, ein Zuverdienst über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus wurde möglich.
Das Kinderbetreuungsgeld ist als Instrument gedacht, das den Müttern und Vätern größere Wahlfreiheit
eröffnet sowie ihnen eine bessere finanzielle Absicherung während der ersten Lebensjahre des Kindes bietet
und damit die Armut in Familien bekämpft. Durch die damit erzielte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
sollte es auch die Beschäftigung von Frauen mit kleinen Kindern steigern und eine fairere Verteilung der Betreuungsaufgaben
zwischen Müttern und Vätern fördern.
Das WIFO hat die Beschäftigungswirkung der Kindergeldregelung von der Geburt bis zu einem Alter des Kindes
von 2¼ Jahren erstmals empirisch untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen mit Kleinkindern nunmehr kürzer
in einem finanziell und versicherungsrechtlich ungesicherten Status verbleiben. Auch steigt der Anteil der Beschäftigten
an den Karenz- bzw. Kindergeldbezieherinnen. Dies ist allerdings auf die vermehrte und längere Inanspruchnahme
der Transferleistungen zurückzuführen und nicht auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen mit
Kleinkindern. Insgesamt ging ihre Beschäftigung sogar zurück. Der Anteil der Frauen, die wieder eine
Beschäftigung aufnahmen, bevor das Kind 2¼ Jahre alt war, sank von 54% auf 35%.
Ein Teil der Frauen wird zwar durch die höheren Zuverdienstgrenzen zu einer rascheren Rückkehr in die
Erwerbstätigkeit motiviert. Wesentlich stärker wirkt aber der beschäftigungshemmende Effekt aus
der Verlängerung der möglichen Dauer des Leistungsbezugs. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur
Welt bringen, Frauen mit mehreren Kindern und Frauen mit niedrigeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere
Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld
durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter bis zu einem Alter des Kindes von 2¼ Jahren.
Dies schließt aber nicht aus, dass mehr Männer die Transferleistung in Anspruch nehmen, sobald der Anspruch
der Frauen ausgeschöpft ist.
Insgesamt wurde daher bisher weder das Ziel einer Steigerung der Beschäftigung von Frauen mit kleineren Kindern
erreicht noch eine fairere Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Eltern in den ersten Lebensjahren des Kindes.
Die Veränderung der Absicherung jener Personen, die bisher kein oder das halbe Karenzgeld bezogen, und die
Effekte auf die Inanspruchnahme des Karenzgeldes durch Männer nach dem Erlöschen des Anspruchs der Frauen
(2½ Jahre) wurden nicht untersucht. Weiterführende Evaluierungen dieses Instruments, wie sie im Regierungsprogramm
vorgesehen sind, sind vor diesem Hintergrund sehr zu empfehlen. |
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ÖGB-Frauen: Verbesserungen beim Kindergeld gefordert
WIFO-Studie bestätigt: Kindergeld zementiert traditionelle Aufgabenteilung ein
Wien (ögb) - Die von den ÖGB-Frauen seit Einführung des Kindergeldes prognostizierten
negativen Auswirkungen für die Frauen werden nun von einer WIFO-Studie bestätigt. Der Anteil der Frauen,
die nach der Geburt eines Kindes wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, ist dramatisch gesunken. Rückgängig
ist auch die Zahl der Väter, die in Karenz gehen. "Die Regierung behauptet stets, mit dem Kindergeld
werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die WIFO-Studie
stellt dem Kindergeld ein vernichtendes Zeugnis aus", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin
Renate Csörgits. Die ÖGB-Frauen verlangen nun rasch Nachbesserungen rund um Kindergeld und Karenz.
Der Anteil der Frauen, die wieder eine Beschäftigung aufnehmen, bevor das Kind 2 1/4 Jahre alt ist, sank von
54 Prozent auf 35 Prozent. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit mehreren Kindern
und Frauen mit niedrigen Arbeitsentgelten ziehen sich nun länger aus dem Erwerbsleben zurück, lautet
eines der Ergebnisse der WIFO-Studie. "Gerade Frauen mit mehreren Kindern oder schlechten Jobs sind überdurchschnittlich
armutsgefährdet. Je länger sie zu Hause bleiben, um so schwieriger wird der Wiedereinstieg", sagt
Csörgits.
Als ersten Schritt zur Beseitigung der Hemmnisse für berufstätige Frauen und Männer beim Kindergeld
fordern die ÖGB-Frauen die Aufhebung der komplizierten Zuverdienstgrenze. "Die Zuverdienstgrenze behindert
Frauen, die nach der Geburt eines Kindes rasch wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen. Sie ist aber
auch ein Stolperstein für Väter, die in Teilzeitkarenz gehen wollen. Denn das Teilzeit-Einkommen der
Väter überschreitet häufig den erlaubten Zuverdienst", erklärt Csörgits.
Mit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde der Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil
verschlechtert. "Will der Vater in Karenz gehen, muss er das nun genau innerhalb des vierten Monats vor dem
geplanten Antritt melden, damit er kündigungsgeschützt ist. 'Verplappert' er sich und erzählt dem
Arbeitgeber unmittelbar nach der Geburt des Kindes, dass er in einem halben Jahr in Karenz gehen will, gilt für
ihn kein Kündigungsschutz", erläutert Csörgits.
Die ÖGB-Frauen verlangen, dass der Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil wieder ab Bekanntgabe
des Karenzwunsches, frühestens ab der Geburt des Kindes, gilt. Für berufstätige Eltern solle es
zudem eine zusätzliche Geldleistung geben, deren Höhe vom vorhergehenden Einkommen abhängt.
Einen spezielle Forderung richten die ÖGB-Frauen an die Frauenministerin: "Minister Haupt hat schon vergangenen
Sommer eine Infokampagne zur Sensibilisierung für den Unterschied zwischen Kindergeld und Karenz versprochen,
aber nie durchgeführt." Die Kampagne wäre dringend nötig. Da es das Kindergeld zweieinhalb
Jahre gibt, nehmen die Frauen fälschlich an, auch die Karenz samt Entlassungsschutz gelte so lange. Die Folge:
Kehren die Frauen nicht nach der Karenz, die nach wie vor mit dem zweiten Geburtstag des Kindes endet, an ihren
Arbeitsplatz zurück, droht die Entlassung. |
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Steibl: Kritik der ÖGB-Frauen geht ins Leere
Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes im Regierungsprogramm festgeschrieben
Wien (övp-pk) - ÖVP-Familiensprecherin Abg.z.NR Ridi Steibl wies am Donnerstag (20. 03.)
die Kritik der ÖGB-Frauen an der bestehenden Kindergeldregelung vehement zurück. "Das Kinderbetreuungsgeld
hat vielen Frauen Vorteile gebracht und war und ist ein familienpolitischer Meilenstein. Eine Evaluierung der Kindergeldregelung
ist zudem im Regierungsprogramm vorgesehen und diese Nachbesserungen werden voraussichtlich Ende Juni fertig sein",
sagte Steibl.
Die ÖGB-Frauen täten gut daran, etwas sorgfältiger zu recherchieren, bevor sie mit Halbwahrheiten
an die Öffentlichkeit gingen, so Steibl weiter. "Wir werden uns von den Gewerkschaften nicht treiben
lassen." Abgesehen davon sei die Aufteilung der Familienarbeit primär im privaten, persönlichen
Bereich angesiedelt. Eine Aktivierung der Väter und die Förderung der Väterkarenz sei selbstverständlich
anzustreben. Allerdings nicht durch Gesetze, sondern durch gezielte Rahmenbedingungen und Bewusstseinsbildung.
"Frauenministerin Maria Rauch-Kallat hat sich schon immer dafür eingesetzt, dass Frauen schon beim Einstieg
in die Karenz an den Ausstieg aus der Karenz denken." Gemeinsam mit dem AMS seien hier spezielle Kurse entwickelt
worden, um die Qualifikation für Frauen schon während der Karenz zu erhöhen und so einen Wiedereinstieg
zu erleichtern. |
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Prammer zu WIFO-Studie: Befürchtungen haben sich bestätigt
Wien (sk) - SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer sieht durch die am Donnerstag (20. 03.) veröffentlichte WIFO-Studie zum Kindergeld die Befürchtungen der SPÖ
"leider voll und ganz bestätigt: Frauen werden aus dem Erwerbsleben gedrängt und Väter nehmen
die Karenz noch seltener als früher in Anspruch." Prammer knüpft an diese Feststellung neuerlich
die Forderung der SPÖ-Frauen nach einer Flexibilisierung des Kindergeldes sowie nach notwendigen zusätzlichen
Maßnahmen, wie dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, gezielten Wiedereinstiegsmaßnahmen und
einem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.
"Was Eltern sich wirklich wünschen, ist mehr finanziell abgesicherte Zeit mit ihren Kindern", sagte
Prammer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Mit einer flexibleren Gestaltung des Kindergeldes würde
man Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und dem Wunsch nach abgesicherter Zeit für
die Betreuungspflichten nachkommen. Das Modell der SPÖ-Frauen auf den Punkt gebracht ist die Idee, dass Frauen,
die früher wieder mit dem Erwerbsleben beginnen nicht weniger Geld erhalten sollen, als Frauen, die länger
Zuhause bleiben. Kurz: Wer früher wieder in den Arbeitsmarkt einsteigt, erhält monatlich mehr Geld, insgesamt
aber genauso viel, wie diejenigen, die die Maximaldauer des Kindergeldbezugs beanspruchen. Auch zeitlich soll eine
Flexibilisierung stattfinden: Arbeitsrechtlich abgesicherte Bezugsmonate sollen aufgehoben und dann in Anspruch
genommen werden können, wenn es für Kind und Eltern sinnvoll ist.
Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste der SPÖ-Frauen. "Die
Regierung hat hier beschämender Weise mit den Bedürfnissen der Eltern nach einer rechtlichen Absicherung
gespielt. Herausgekommen ist, dass es möglich sein soll, teilzeit zu arbeiten, falls der Arbeitgeber einverstanden
ist." Die SPÖ-Frauen wollen nicht nur einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern mit einem
Rückkehrrecht auf Vollzeiterwerbstätigkeit, sondern eine ähnlich flexible Gestaltung der Arbeitszeit,
wie dies zum Beispiel in Schweden praktiziert wird. Das bedeutet: zeitautonome Arbeitszeiten für Eltern, je
nach Bedürfnissen und Möglichkeiten.
"Der akute Mangel an Kinderbetreuungsplätzen", so ist Prammer überzeugt, "tut das Übrige,
um Frauen die Rückkehr in das Berufsleben zu erschweren." Weiters fordert Prammer die Verbesserung der
Möglichkeiten nach Neuqualifizierung im Anschluss an die Karenz. |
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