Brüssel (evp-pd) - Ursula Stenzel MEP, Vorsitzende des gemischt-parlamentarischen Ausschusses EU-Tschechien,
Delegationsleiterin der ÖVP im Europaparlament; Hannes Swoboda MEP, parlamentarischer Geschäftsführer
der SPE-Fraktion und Delegationsleiter der SPÖ im Europaparlament; Jürgen Schröder MEP, Berichterstatter
des Europäischen Parlaments zu Tschechien haben am Mittwoch (19. 03.) gemeinsam
die folgende Presseerklärung veröffentlicht:
"Das Europäische Parlament hatte in seiner Entschließung vom 20. November 2002 im Zusammenhang
mit den Präsidentendekreten festgestellt, dass es "die grundsätzlichen Aussagen der deutsch- tschechischen
Erklärung vom 21. Januar 1997 als eine gute Grundlage für die Versöhnung, die die moralische Basis
für die Europäische Einigung darstellt", erachtet. Zugleich betonte das EP-Plenum, dass es "eine
politische Geste der tschechischen Seite in diesem Sinne für wünschenswert" hält.
Diesbezüglich finden wir die jüngste "Stellungnahme des Präsidenten der Tschechischen Republik
Václav Klaus zum Gedenktag des 15. März 1939" ermutigend, worin es heißt, dass der Terror
letztendlich auch - in der Form von Nachkriegsabschiebungen - in die Schicksale der tschechischen Deutschen eingegriffen
hat. Nach Klaus handelt es sich dabei um Taten, die "unter heutigem Gesichtspunkt ... inakzeptabel" sind.
In dem Zusammenhang bedauern wir jedoch, dass sich weder die Regierung noch das Parlament der Tschechischen Republik
bisher in diesem Sinne geäußert und eine entsprechende politische Geste gezeigt haben. Enttäuschend
ist ferner, dass von tschechischer Seite bislang niemand auf die Kernaussage der o. g. Entschließung unseres
Parlaments vom 20. November 2002 eingegangen ist, wonach "nach dem Beitritt des Landes alle Bürger der
Europäischen Union auf dem Gebiet der Tschechischen Republik die gleichen Rechte haben, dass In- absentia-Urteile
außer Kraft gesetzt werden und dass das Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit
keine Existenzberechtigung hat".
Gleichwohl ziehen wir angesichts der politischen Geste von Präsident Klaus unseren Änderungsantrag Nr.
77 zurück. Dies tun wir in der Erwartung, dass die tschechische Seite ihrer Verpflichtung hinsichtlich der
Aufhebung sowohl der In-absentia-Urteile als auch des Straffreistellungsgesetztes Nr. 115 noch vor dem EU-Beitritt
des Landes nachkommt. |