Neugebauer neuer Obmannstellvertreter des Unterrichtsausschusses
Wien (pk) - Die koptisch-orthodoxe Kirche soll in Österreich den gleichen rechtlichen Status
wie die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe Kirche erhalten. Dies beschlossen die Mitglieder
des Unterrichtsauschusses am Mittwoch (18. 03.) einstimmig.
Dem vorliegenden Gesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen
in Österreich zufolge kommt künftig allen drei genannten orientalisch-orthodoxen Kirchen die Stellung
einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu. Zudem wird eine orientalisch-orthodoxe Kirchenkommission eingerichtet,
der je zwei Vertreter der in Österreich anerkannten orientalisch-orthodoxen Kirchen angehören.
Hintergrund für die Gesetzesvorlage ist, dass die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe
Kirche seit 1972 bzw. 1988 in Österreich staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind und somit die Stellung
einer Körperschaft öffentlichen Rechts inne haben. Der koptisch-orthodoxen Kirche kommt jedoch als seit
1998 staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaft lediglich Rechtspersönlichkeit privaten
Rechts zu, obwohl alle drei Religionsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl durchaus vergleichbare Strukturen
aufweisen.
Die koptisch-orthodoxe Kirche hat weltweit etwa acht bis zehn Millionen Mitglieder, in Österreich gibt es
etwa 3000 Anhänger.
Als Obmannstellvertreter des Unterrichtsausschusses wurde Abg. Fritz Neugebauer (V) mit den Stimmen aller gewählt.
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