Wien (bmi) - Der Bundesminister für Inneres hat am 25. März 2003 dem am 4. März 2003 eingebrachten
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung Volksbegehren „Atomfreies Europa“ stattgegeben.
Dem Antrag waren die erforderliche Anzahl an gültigen Unterstützungserklärungen angeschlossen.
Eintragungszeitraum ist vom 10. bis 17. Juni 2003. Stichtag ist der 6. Mai 2003.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommen kann, sind 100.000 gültige Eintragungen
erforderlich. Die Zahl der Unterstützungserklärungen wird auf die Zahl der Eintragungen angerechnet.
Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich
ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen sind. |