Irak-Konflikt: Hotellerie und Reisebüros
erhalten Möglichkeit zur Kurzarbeit
 

erstellt am
27. 03. 03

Sozialpartnereinigung schafft Sicherheit für Betriebe und Mitarbeiter – Lob von Branchensprechern für Wirtschaftsminister Bartenstein
Wien (pwk) - Als Folge der Kriegsereignisse im Irak haben sich Sozialpartner und Wirtschaftsministerium auf Kurzarbeitsmodelle für Hotel- und Reisebürobetriebe geeinigt. Die Rahmenvereinbarungen, die am Donnerstag unterzeichnet werden, sehen vor, dass betroffene Betriebe Mitarbeiter kurzarbeiten lassen können, wenn es durch die Kriegsfolgen zu Umsatzausfällen kommt. Die Arbeitszeit kann bis auf die Hälfte reduziert werden. Eine ähnliche Vorsorge war bereits nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 getroffen worden.

Als Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit und die Leistung einer Kurzarbeitsunterstützung müssen Hotels (nicht jedoch die Reisebüros) einen Umsatzrückgang von zehn Prozent im 12-Monats-Vergleich bzw. von 15 Prozent im 24-Monats-Vergleich nachweisen. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherheit für Betriebe und Mitarbeiter. "Die Betriebe können im Bedarfsfall auf Kurzarbeit umsteigen, die Arbeitnehmer behalten ihren Job und erleiden auch kaum finanzielle Einbußen", hebt der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, Komm.Rat Hans Melcher, die Vorteile der Vereinbarung hervor .

Minister Martin Bartenstein hat flexibel auf die Erfordernisse der Branche reagiert, wodurch eventuellen Kündigungen vorgebeugt werden kann, zeigt sich auch der Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, Komm.Rat Edward Gordon, zuversichtlich. "Durch das Verantwortungsbewußtsein aller Beteiligten ist es zu einer raschen Lösung gekommen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze in einer für die Branche schwierigen Zeit".

Ein Förderantrag kann vom Betrieb bzw. vom Betriebsrat gestellt werden. Die Kurzarbeit wird auf Basis der Einschätzung des betroffenen Unternehmens vereinbart. Die Arbeitgeber verzichten während der Kurzarbeit sowie während einer gleich langen Frist danach auf die Kündigung von Mitarbeitern. Abgewickelt wird die Förderung, indem der Betrieb die Mitarbeiter weiter bezahlt und vom AMS Zuschüsse bekommt. Bei guter Umsatzentwicklung kann sofort auf Vollbetrieb umgestellt werden.

Infrage kommen nach Ansicht von Hotellerie-Fachverbandsgeschäftsführerin Gabriele Leitner vor allem Betriebe der internationalen Städtehotellerie in Wien - wo in den vergangenen Tagen erste Rückgänge gemeldet wurden -, dazu möglicherweise auch Betriebe in Graz, Linz oder Innsbruck.

Das Modell tritt am 1. April in Kraft. Die Rahmenvereinbarung gilt bis 30.9. 2003.
     
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