Wien (bmf) - Gemäß EU-Verordnung 1466/97 hat jeder Mitgliedstaat jährlich ein Stabilitätsprogramm
(Teilnehmer an der Währungsunion) oder ein Konvergenzprogramm (Nicht-Teilnehmer) vorzulegen. Österreich
legte am 25. März 2003 die Fortschreibung seines Stabilitätsprogramms für die Jahre 2003 bis 2007
vor.
Mit diesem Programm bekennt sich Österreich nachdrücklich zu den Zielen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Die Schwerpunkte der Regierungsarbeit sind insbesondere
- die nachhaltige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems
- die Fortsetzung der Strukturreformen auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte
- die gleichzeitige Betonung der Zukunftsthemen Forschung und Entwicklung und Bildung
- die Erhöhung der Standortattraktivität in Österreich, insbesondere vor dem Hintergrund der Osterweiterung
der EU
- die deutliche Senkung der Abgabenquote mit Verstärkung der ökologischen Komponente im Steuersystem
im europäischen Gleichklang (Energiesteuern und Mineralölsteuern) und der Senkung der Lohnnebenkosten
- die weitere Privatisierung von Unternehmen
- die Restrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen.
Mit diesen Maßnahmen wird zudem das Wachstumspotenzial der österreichischen Wirtschaft deutlich verbessert.
Die vorliegenden Zahlen für die öffentlichen Haushalte basieren auf einer vorsichtigen Konjunkturprognose
bis zum Jahr 2007. Dabei wurde angenommen, dass Österreich und Europa in den kommenden Jahren wieder auf einen
durchschnittlichen Wachstumspfad einschwenken werden. Außerdem werden arbeitsmarkt- und konjunkturpolitische
Maßnahmen sowie die durch das Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 notwendig gewordenen öffentlichen Hilfsmaßnahmen
dargestellt.
Auf Basis des vorläufigen Ergebnisses für die öffentlichen Haushalte im Jahr 2002 wird im Programm
jene budgetäre Entwicklung abgebildet, die sich bei Umsetzung des Regierungsprogramms ergeben sollte. Demnach
ergäbe sich im Jahr 2007 ohne Steuerreform ein Budgetüberschuss von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts,
mit Steuerreform ein Defizit von 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Quelle: Bundesminsiterium für Finanzen
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