Konkursantrag der METEO-data  

erstellt am
07. 04. 03

Geschäftsführer Christian Brandstätter: Fehlurteil des OGH führt zu Insolvenz
Attnang-Puchheim (meteo-data) - Die METEO-data Wetteranalysen GmbH. Attnang-Puchheim meldete am Donnerstag (03. 04.) Konkurs an. Der Grund für die Insolvenz hängt eng mit einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss des Obersten Gerichtshofes zusammen, der eine von METEO-data begehrte Einstweilige Verfügung verwarf. Christian Brandstätter, Geschäftsführer der METEO-data Wetteranalysen GmbH., erklärte dazu: „Dass unser internationaler Wetterdienst in Zahlungsschwierigkeiten schlitterte, ist für mich ein Beweis dafür, dass mit Unkenntnis der Materie bei den obersten Richtern der Nation – wie es gerade in den vorliegenden Fällen des Diebstahls von Internet-Inhalten eindeutig vorliegt – einem Wirtschaftszweig, der Inhalte für Webseiten produziert, die rechtliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit nahezu entzogen wird.“

Nach der Entscheidung in einem Zwischenverfahren (es ging um die Einstweilige Verfügung es zu unterlassen, Internet-Inhalte, die METEO-data geschaffen hat, in die eigene Webseite einzubauen) stand fest: Wer auf seinen Webseiten einen Copyright-Vermerk setzt oder wer seine Website nutzergerecht aufbaut, der kann den Inhalt seiner Seiten gleich herschenken, selbst wenn diese Webseiten mit großem finanziellem und personellem Aufwand geschaffen wurden. Der Beschluss des Obersten Gerichtshofes stellt natürlich kein endgültiges Urteil dar, weil es sich ja nur um ein Zwischenverfahren gehandelt hat. „Mit diesem klaren, aber deshalb keineswegs umso richtigeren Spruch haben es die Richter im Hermelin geschafft, unser Unternehmen wirtschaftlich zu untergraben“, ergänzt Geschäftsführer Christian Brandstätter, der METEO-data vor knapp 15 Jahren gegründet hatte.

Äußerst negativ hat sich auf den Geschäftsverlauf ausgewirkt, dass nunmehr Kunden, die für genau diese Dienstleistung von METEO-data bezahlt haben, ihre Verträge gekündigt haben. „Auf diese Art ist ein Weiterarbeiten unmöglich, wenn durch eine oberstgerichtliche Entscheidung einem Wirtschaftsunternehmen die Geschäftsgrundlage weggenommen wird“, ergänzt Christian Brandstätter.
     
zurück