Jarolim: Böhmdorfers
verordneter späterer Strafantritt reduziert Resozialisierungschancen
Wien (sk) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim kann den Plänen von Justizminister Dieter
Böhmdorfer, den überfüllten Gefängnissen mit einem späteren Strafantritt entgegen zu wirken,
nichts abgewinnen. "Wesentlich ist eine rasche Resozialisierung der straffällig Gewordenen." Je
später die Strafe angetreten wird, desto schwieriger wird die Situation für die Betroffenen und damit
in der Folge die Resozialisierung, erläuterte Jarolim am Mittwoch (02. 04.) gegenüber
dem Pressedienst der SPÖ.
Die Überfüllung der Gefängnisse entspreche einer "schon lange von Experten und der Opposition
vorhergesagten Entwicklung". Es erstaunt Jarolim nicht, dass Böhmdorfer anstelle einer umgehenden sachlichen
Lösung einen weiteren Schritt setzt, der sowohl dem Land, als auch den straffällig Gewordenen Schaden
zufügt. Oberstes Ziel eines modernen Strafvollzugs sei die Integration der straffällig Gewordenen in
die Gesellschaft - und das sei nur durch eine rasche Resozialisierung möglich. Indem der Strafvollzug künftig
bis zu 18 Monaten nach der Verurteilung durchgeführt werden soll, "wird die Chance einer effektiven Sozialisierung
nachhaltig geschädigt", meinte Jarolim.
Auch sei zu bedenken, dass bei den meisten Verurteilungen zu Haftstrafen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses
des straffällig Gewordenen einhergeht. Nach Beendigung der Haft war "im Rahmen einer derzeit bereits
nur eingeschränkt funktionierenden Sozialarbeit durch Bewährungshilfe, eine Rückkehr in den Beruf
einigermaßen gewährleistet." Jarolim befürchtet, dass eine Rückkehr in den Beruf fast
unmöglich sein werde, wenn der nunmehr arbeitslose Verurteilte bis zu eineinhalb Jahre auf den Strafvollzug
warten müsse. "Die Situation, die dadurch entsteht, ist eine unmenschliche Problemlage für den Verurteilten
und eine Problemlage für die ganze Gesellschaft", so Jarolim abschließend. |
Späterer Strafantritt verbessert Resozialisierungsaussichten von Verurteilten
Wien (bmj) - Der Entwurf von Justizminster Dr. Dieter Böhmdorfer, Verurteilten künftig
nicht nur 12 sondern 18 Monate Aufschub zum Strafantritt zu gewähren, verbessert für die betroffenen
Verurteilten die Aussichten auf Resozialisierung.
Von einem "verordneten späteren Strafantritt" kann keine Rede sein, der Verurteilte muss auch nicht
auf seinen Strafantritt "warten" . Er ist vielmehr nicht von heute auf morgen gezwungen, seine Strafe
antreten zu müssen, sondern hat Zeit, seine familiäre und berufliche Situation zu regeln und sich seinen
eigenen Bedürfnissen entsprechend auf die Haft vorzubereiten. Der Haftaufschub wird nicht von der Justiz "verordnet"
sondern vom Verurteilten beantragt und vom unabhängigen Richter gewährt.
Dazu kommt, dass für einen solchen Haftaufschub nur Personen in Frage kommen, bei denen anzunehmen ist, dass
ihnen kurze Zeit nach Haftantritt die Weiterarbeit an ihrem Arbeitsplatz ermöglicht wird. Es liegt im Interesse
der Strafvollzugsverwaltung, alle Maßnahmen zu setzen, die nicht nur der Resozialisierung nicht entgegen
stehen, sondern sie vielmehr fördern.
Die Bedenken des Abg. Jarolim sind daher allein schon von der Sache her ungerechtfertigt. |