Brüssel (eu.int) - Die Kommission hat heute beschlossen, ihre Regeln im Bereich der Beihilfen mit regionaler
Zielsetzung im Hinblick auf den Förderzeitraum ab 1. Januar 2007 grundlegend zu überarbeiten. Das gegenwärtige
Regelwerk soll allerdings bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft bleiben.
Im Dezember 1997 beschloß die Kommission, für den Zeitraum 2000-2006 den Umfang der beihilferechtlich
anerkannten Regionalfördergebiete in der Europäischen Union auf 42,7% der Gemeinschaftsbevölkerung
(15 Mitgliedstaaten) zu beschränken. Die Verteilung dieses Bevölkerungsplafonds auf die einzelnen Mitgliedstaaten,
sowie die Festlegung der einzelnen Fördergebiete in den Mitgliedstaaten und der dort zulässigen Regionalförderhöchstsätze
erfolgte nach Kriterien, die in den zeitgleich verabschiedeten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler
Zielsetzung(1) enthalten sind. Die sich ergebenden Regionalförderkarten der Mitgliedsstaaten wurden von der
Kommission für den Zeitraum 2000-2006 beihilferechtlich genehmigt.
Für den Zeitraum nach 2006 ist für die erweiterte Gemeinschaft eine Neufestlegung der beihilferechtlich
anerkannten Regionalfördergebiete notwendig. In Vorbereitung der strukturellen Veränderungen im Zuge
der Erweiterung beschloß die Kommission heute eine umfassende Überprüfung ihrer Regionalleitlinien
und der dort enthaltenen Kriterien zur Ausgestaltung der Regionalförderung. Diese Überprüfung soll
so rechtzeitig abgeschlossen werden, daß den Mitgliedstaaten genügend Zeit bleibt, die neuen Fördergebietskarten
festzulegen und der Kommission zur Genehmigung vorzulegen, bevor diese zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die
Kommission beabsichtigt, diese Überprüfung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchzuführen.
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