Linz (lk) - In zähen Verhandlungen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission, die
für die Länder Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer geführt hat, ist es gelungen, für die
Haftungen der österreichischen Gebietskörperschaften für bestimmte Banken und Sparkassen ein Übergangsszenario
zu vereinbaren. Dieses ermöglicht den betroffenen Banken eine Umstellung auf die geänderten Verhältnisse
unter erträglichen Bedingungen.
Die Europäische Kommission hat die Abschaffung von Haftungen der Gebietskörperschaften für bestimmte
Banken und Sparkassen verlangt. Sie sieht in solchen Haftungsmodellen eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe, weil
sich die Banken, die in den Genuss von Haftungen der öffentlichen Hand kommen, günstiger refinanzieren
können als Konkurrenzinstitute, hinter denen keine Gebietskörperschaft als Haftungsträger steht.
Die Haftung der öffentlichen Hand führt vielfach zu einem AAA-Rating.
Bereits im Jahr 2001 hat die EU-Kommission die Beseitigung der entsprechenden Haftungsregelungen für die sogenannten
öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland erreicht. Sie hat in weiterer Folge die Situation in
anderen Mitgliedstaaten, auch in Österreich, geprüft und die Abschaffung der Gemeindehaftungen für
bestimmte Sparkassen und der Landeshaftungen für die Landeshypothekenbanken, die regelmäßig in
Form einer "Ausfallbürgschaft" bestehen, zum 31. Dezember 2004 verlangt.
Das nun ausverhandelte Modell sieht im Kern vor, dass die Landeshaftungen für bereits bestehende Verbindlichkeiten
der Banken unverändert bestehen bleiben können. Darüber hinaus dürfen auch neue Verbindlichkeiten,
die ab jetzt während einer vierjährigen Übergangsfrist begründet werden, so wie bisher besichert
werden, wenn ihre Laufzeit nicht über den 30. September 2017 hinaus geht.
Landeshauptmann Pühringer zum Verhandlungsergebnis: "Die EU-Kommission hat damit alle Forderungen erfüllt,
die ich im Dezember bei Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti deponiert habe. Ich glaube, dass wir eine gute Lösung
erreicht haben." |