Lohnnebenkostensenkung und Konjunkturbelebungspakete müssen eingerechnet
werden
Wien (bmf) - Im Gegensatz zu den medialen Interpretationen der Budgetbegleitgesetze entstehen dem
Bundesbudget aus der ersten Etappe der Steuerreform, die mit 1. Jänner 2004 in Kraft tritt, zusätzliche
Belastungen in der Höhe von 484 Mio. Euro allein im Jahr 2004.
Wesentliche Bestandteile der Steuerreform sind auch eine Senkung der Lohnnebenkosten bei älteren Arbeitnehmern
sowie die Folgen der beiden Konjunkturbelebungspakete 2002, die in den Jahren 2003 bis 2006 jährlich beträchtliche
Mindereinnahmen bedeuten..
Auch bei der isolierten Betrachtung der steuerlichen Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2003 die mediale Darstellung
missverständlich: Der Plus-Wert von 27 Mio. Euro im Jahr 2004 ist lediglich auf die kameralistische Periodenzuordnung
der Steuereinnahmen zurückzuführen. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, trägt gerade
der Bund einen erheblichen Anteil an den Aufkommensminderungen aus der Steuerreform. |