Universitäten erhalten volle Verfügungsautonomie über ihr Budget  

erstellt am
14. 04. 03

Gehrer: Auflösung von Rücklagen eröffnet weitere Spielräume
Wien (bm:bwk) - Mit Inkrafttreten des Budgets 2003 erhalten die Universitäten die volle Verfügungsautonomie über ihre Budgetmittel. Sie können somit bereits in diesem Jahr eigenständig ihre Ausgaben zwischen Personal, Sachaufwand und Investitionsmittel umschichten. Insgesamt darf die Summe der einzelnen Budgetteile das Gesamtbudget nicht überschreiten. "Die Universitäten können so die Ressourcen ihren Planungen entsprechend ökonomisch effizient und effektiv einsetzen, ohne dass sie den schwierigen Umschichtungsvorschriften des Bundeshaushalts unterliegen", begründet Bildungsministerin Elisabeth Gehrer die Vereinbarung mit dem Finanzminister. Dies sei auch eine gute Vorbereitungsphase für das Universitätsgesetz 2002, das unter anderem die freie finanzielle Gestion der Universitäten ab dem 1. 1. 2004 zum Inhalt hat.

Weitere finanzielle Spielräume werden den Universitäten durch die Auflösung von Rücklagen eröffnet. Die Universitäten und deren Institute haben sich in den letzten Jahren 29 Mio. Euro an zweckgebundenen Rücklagen erwirtschaftet. "Es war mir ein Anliegen, dass diese Rücklagen im Zuge der Diskussion um das Universitätsgesetz 2002 den Universitäten in voller Höhe erhalten bleiben und für universitäre Zwecke verwendet werden können", betont Gehrer. Auch heuer im Budget enthalten werden die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sein, die so genannte "Universitätsmilliarde" (72,7 Mio. Euro). Für die Jahre 2001 und 2002 standen in Summe 109 Mio. Euro für Verbesserungen der Studienbedingungen zur Verfügung.

Gehrer ist sich der Herausforderungen für die Universitäten im heurigen Jahr bewusst. Zukunftsängste müssen aber weder die Universitäten noch die Studierenden haben. "Die Universitäten haben heuer ein Budget, mit dem sie arbeiten können. Das Budget 2004 wird aber sicherlich größere Möglichkeiten eröffnen. Neben dem Globalbudget von 1,66 Mrd. Euro, das für drei Jahre gesetzlich festgelegt ist, erhalten die Universitäten zusätzlich die Kosten für die Gehaltserhöhungen und 15 Mio. Euro für die Implementierung des Universitätsgesetzes. Ich habe volles Vertrauen in die Universitäten und ihre Verantwortlichen, dass sie die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zum Wohl der Studierenden einsetzen", so Gehrer abschließend.
 
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