Flemming stolz und glücklich über die überwältigende Mehrheit für Beitrittskandidaten
Straßburg (evp-pd) - "Ich bin stolz und glücklich über die überwältigende
Mehrheit für die 10 Beitrittskandidaten", erklärte die EU-Abgeordnete Dr. Marilies Flemming am Donnerstag
(10. 04.). Traurig sei sie über die Tatsache, dass nicht alle österreichischen
Abgeordneten "Ja" zur Erweiterung sagen konnten. Kein Vogelfang, kein vielleicht noch nicht nachgerüstetes
AKW, und schon gar nicht eine Aufrechnung von schmerzlichen Ereignissen in der Vergangenheit könne solch ein
Verhalten rechtfertigen. Dabei verdanke man es gerade den Beitrittskandidatenländern, dass das Thema "Nukleare
Sicherheit" zu einem gesamteuropäischen Thema wurde, dem sich heute auch die großen Atommächte
Frankreich und England nicht mehr entziehen können, so Flemming.
Sie selbst habe, dem Wunsch aller österreichischen Anti-Atom-NGOs folgend, mit Kollegen aus anderen Parteien
und anderen Staaten im Europäischen Parlament - als Unterstützung der österreichischen Haltung im
Konvent - einen Vorstoß unternommen, um eine Integration des Vertrages über die Europäische Atomgemeinschaft
in die zukünftige Europäische Verfassung voranzutreiben. Heute wird, unterzeichnet von rund 30 Kollegen
aus allen Parteien und allen Staaten, ein Forderungskatalog an den Vorsitzenden des Konvents, Giscard d'Estaing,
übermittelt. Darin fordern die Abgeordneten die Einbeziehung des EURATOM-Vertrages in die zukünftige
Verfassung.
Am 14. und 15. Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat in der Erklärung von Laeken zur Zukunft der
Europäischen Union die Schaffung eines Konvents mit dem Ziel, die Europäische Union demokratischer, transparenter
und effizienter zu gestalten und die Instrumente der Union zu vereinfachen. Die Konvents-Arbeitsgruppe III ("Rechtspersönlichkeit")
schlug in ihrem Schlussbericht vor, den EURATOM-Vertrag in der zukünftigen Verfassung aufgehen zu lassen:
"Die Fusion des EURATOM-Vertrages folgt derselben Logik wie die Fusion des EGV".
Der EURATOM-Vertrag ist seit 1957 nicht substantiell verändert worden. Eine Anpassung des Vertrages an heutige
Verhältnisse ist dringend geboten. In Anbetracht des Auftrages an den Konvent und des Ergebnisses der Arbeitsgruppe
"Rechtspersönlichkeit" wäre es nicht zu rechtfertigen, die überfällige Änderung
außerhalb der zukünftigen Verfassung vorzunehmen. Dabei müssen folgende Änderungen vorgenommen
werden: 1. Das Europäische Parlament muss die Mitentscheidung in allen Bereichen der Gesetzgebung erhalten;
2. Die Wettbewerbsregeln der EU gelten auch für die Nuklearenergie. Auch Persönlichkeiten wie die Abgeordneten
Antonios Trakatellis (EVP/Griechenland), Alexander De Roo (Grüne/Niederlande) und Mechtild Rothe (PSE/Deutschland)
haben diese Initiative unterstützt, so Flemming. "
Als weiteren Erfolg in unserem gemeinsamen Kampf um die 'Nukleare Sicherheit' in Europa ist auch das große
Interesse zu verstehen, dass die Arbeitsgemeinschaft 'Nukleare Sicherheit' im Rahmen der EVP geweckt hat",
so Flemming weiter. "Kollegen aus anderen Parteien haben gebeten, mitarbeiten zu dürfen, sodass wir heute
in einer Sitzung beschlossen haben, in Zukunft unsere Arbeitsgemeinschaft als 'informelle Intergroup' zu führen,
welche Kollegen aus allen Parteien offen steht. Je mehr Kollegen sich hier engagieren - alle Österreicher
sind willkommen, aber eben nicht nur Österreicher - desto eher werden wir dem Ziel eines 'AKW-freien Europas'
näherkommen", erklärte Flemming abschließend. |