Khol: Im Tierschutz wird ein neue Kapitel aufgeschlagen  

erstellt am
11. 04. 03

Enquete-Kommission zum Thema Bundestierschutz
Wien (pk) - Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol eröffnete am Donnerstag (10. 04.) Morgen im Plenarsaal des Nationalrates die öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission mit dem Titel "Grundlagen eines modernen österreichischen Bundestierschutzgesetzes", an der namhafte Experten, Vertreter der Bundesländer, der Gemeinden sowie Vertreter des EU-Parlaments und von Tierschutzorganisationen teilnahmen.

Der Nationalratspräsident erinnerte in seinen Begrüßungs- und Eröffnungsworten an den einstimmigen Beschluss, Entscheidungsgrundlagen für ein Tierschutzgesetz zu erarbeiten, das der Gewaltentrennung zwischen der EU, ihren Mutgliedstaaten sowie den Ländern und Gemeinden entspricht.

Diese Enquete sei der Beginn eines neuen Weges. Während die Länder bisher im Rahmen des kooperativen Föderalismus Staatsverträge abgeschlossen haben, war der Bund weiten Bereichen weiterhin für den Tierschutz zuständig, etwa beim Tiertransport. Zudem war auf anderen Gebieten die Europäische Union zuständig.

Die Diskussion um die Lebensmittelsicherheit hat für Präsident Khol notwendig gemacht, ein neues Blatt im Tierschutz aufzuschlagen. Aus diesem Grund sei die heutige Enquete-Kommission eingesetzt worden.

Im Rahmen der Konstituierung der Enquete-Kommission wählten die Mitglieder Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol zum Vorsitzenden und die Fraktionssprecher Mag. Ulrike Sima (S), DI Uwe Scheuch (F), Dr. Eva Glawischnig(G) und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) zu Vorsitzenden-Stellvertretern.

Ehe der Nationalratspräsident den Referenten das Wort erteilte, nannte er die vereinbarte inhaltliche Gliederung der Referate nach folgenden Punkten:

  • Tierschutz in Europa - Status quo
  • EU-Recht im Bereich Tierschutz - Stand der nationalen Umsetzung
  • Tierschutz in den Landesgesetzen auf Basis der 15a-Vereinbarungen
  • Regelungsbedarf eines österreichischen Tierschutzgesetzes und
  • Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens


Helmut Pechlaner: Ethologie statt Übertragung menschlicher Ethik
Direktor Dr. Helmut Pechlaner wies einleitend darauf hin, dass in Mittel- und Nordeuropa relativ hohe Tierschutznormen gelten, während in den Mittelmeer-Staaten erhebliche Defizite bestehen. In Spanien existiere beispielsweise weder ein einheitliches Tierschutzgesetz noch der Tatbestand der Tierquälerei.

"Die Europäische Union hat sich erstmals 1992 in Maastricht und 1997 in Amsterdam mit dem Tierschutz beschäftigt und mittlerweile vier Verordnungen und neun Richtlinien erlassen.

In Österreich sind die Bundesländer zuständig, die Angelegenheiten des Tierschutzes allgemein zu regeln. Im Bereich des Bundes wurden bisher 16 direkte 'Tierschutzgesetze' erlassen. Den 'Resttierschutz' in den Bereichen Landwirtschaft, Heimtierhaltung, Tierschutz bei Veranstaltungen sowie beim Schlachten und Töten bearbeiten die Länder.

15a-Vereinbarungen befassen sich mit dem Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft und mit allgemeinem Tierschutz außerhalb der Landwirtschaft. Auf Grund einer solchen Vereinbarung ist etwa das Mitwirken von Wildtieren in Zirkussen ab 1. Jänner 2005 verboten."

In seinen weiteren Ausführungen wies der Tiergarten-Direktor aus seiner Sicht auf unverständliche inhaltliche Unterschiede in den Landestierschutzgesetzen hin und warnte davor, ein bundeseinheitliches Gesetz auf Mindeststandards in einem Bundesland oder gar der EU zurückzuschrauben.

Die EU-Richtlinie über das Halten von Wildtieren in Zoos sei von den Bundesländern zu spät und inhaltlich teilweise falsch umgesetzt worden, kritisierte Pechlaner und machte darauf aufmerksam, dass die Zootierhaltung die einzige Tierhaltung sei, von der verlangt werde, dass die Tiere unter Bedingungen zu halten seien, die den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung tragen, mit artgerechter Ausgestaltung der Gehege, einem Programm der tiermedizinischen Vorbeugung, Behandlung und Ernährung. "Die Zootierhaltung ist wohl auch die einzige Tierhaltung, die diesen Ansprüchen entsprechen kann." Während die Österreichische Zoo-Organisation gemeinsam mit der Bundestierärztekammer Grundlagen für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erarbeitet habe, hätten die Landeshauptleute nicht verstanden worum es gehe und zum Teil behauptet, in ihrem Bundesland gäbe es keine Zoos. Tatsächlich bestehen in Österreich 66 Zoos, sagte Direktor Pechlaner.

Österreich sollte jedenfalls, so wie die Schweiz und Deutschland, den Tierschutz in die Verfassung aufnehmen.

"Tiere sind keine Sache! In Österreich werden Tiere aber oft schlechter behandelt als Sachen. Autos werden von KFZ-Meistern begutachtet, Baudenkmäler von Architekten und Kunsthistorikern geschützt. Im Tierschutz hält sich dagegen jeder für einen Experten, der glaubt seine menschlichen Empfindungen vorbehaltlos auf Tiere übertragen zu können. Wir Menschen können die Interessen der Tiere nur dann vertreten und ihrer Würde gerecht werden, wenn wir fachlich versiert über das angeborene und erworbene Verhaltensrepertoire, über die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere Bescheid wissen. Den Tieren helfen wir mit Kenntnissen der Ethologie und nicht mit der Übertragung menschlicher Ethik."

Dem Gesetzgeber und den Behörden stehe ein unerschöpfliches Potential von Fachleuten zur Verfügung, sagte Pechlaner und nannte die einschlägigen Universitäts-Institute, die Tierärzte und die Ethologen und geprüften Tierpfleger der Österreichischen Zoo-Organisation.

Das neue Schweizer Tierschutzgesetz, das sich derzeit im Stadium der Begutachtung befinde, könne als ein Vorbild betrachtet werden, sagte der Zoo-Direktor, hinsichtlich der Wildtiere in Zirkussen sei aber Österreich Vorreiter. Österreich brauche endliche eine einheitliche Definition der Tiergruppen im Gesetz, einheitliche Haltungsrichtlinien für das gesamte Bundesgebiet, einen Tierpass für alle Tiere mit Informationen für Tierärzte, Haltung und Artenschutz und die Einführung einheitlicher Tiertransportrichtlinien, die alle Tiere einbeziehen. Pechlaner verlangte die behördliche Kontrolle der artgemäßen Tierhaltung und das Recht für Behördenorgane, bei Veranstaltungen aus Tierschutzgründen einzugreifen und Personen bei schwerwiegenden Übertretungen den Umgang mit Tieren zu verbieten. Tierquälereien sollen mit behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beendet und gegebenenfalls den Eigentümern die Tiere abgenommen werden können. Für wünschenswert hielt Pechlaner die Einrichtung eines fachlich kompetenten Tierschutzbeirates und die bundeseinheitliche Regelung der Fallenjagd und der Verwendung von Lebendködern.

Das Volksbegehren für ein Bundes-Tierschutzgesetz habe er unterschrieben, weil auch er für ein solches Gesetz eintrete. Er stimme aber nicht allen Forderungen zu. Seine Unterstützung findet die Förderung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln, sofern es um die Arbeit von Fachleuten unter objektiver Kontrolle gehe. Für verbesserungswürdig hält Pechlaner auch die Förderung des Tierschutzes in den Bereichen Erziehung, Unterricht und Bildung, um zu verhindern, dass Kindern fachlich nicht haltbare, vermenschlichte Tierschutzideologien aufgezwungen werden.

Abschließend rief Pechlaner in Erinnerung, dass der Mensch die gesamte Evolution hindurch in Gemeinschaft mit Tieren lebte, dass der Mensch seit rund 20.000 Jahren die Haustiere als sein ältestes Kulturgut geformt hat. "Diese Tiere nützen dem Menschen als Nahrung, aber auch als Freund und Helfer. Respektieren wir ihr Verhalten und behandeln wir sie entsprechend."

     
Einheitlicher Tenor: Prinzip Hoffnung
Die VertreterInnen der verschiedenen Tierschutzorganisationen sprachen sich bei der Enquetekommission im Parlament einheitlich dafür aus, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern, wobei die Kompetenzen in den Artikeln 10 (Vollzug des Gesetzes beim Bund) oder 11 (Vollzug des Gesetzes bei den Ländern) geregelt werden sollten. Ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz dürfe in keinem Fall zu einer Nivellierung unter das Niveau der derzeit in den Ländern bestehenden Tierschutznormen führen. Vielmehr sollten die EU-Richtlinien auf höchstmöglichem Niveau in Österreich und auf Basis der jeweils strengsten Landestierschutzgesetze umgesetzt werden. Einig waren sich die TierschützerInnen auch darin, dass die Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand ideell und finanziell gefördert werden müsse.

Einheitliche Kritik übten sie am derzeitigen Vollzug und forderten den Aufbau eines Kontrollsystems mit unabhängigen hauptberuflichen Kontrollorganen. Manche verliehen ihrer Enttäuschung Ausdruck, dass seit dem Volksbegehren und der damals erfolgten Diskussion im Hinblick auf Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes bis heute nichts weiter gegangen sei. Dennoch setzten die einzelnen RednerInnen große Hoffnung in den jetzigen Diskussionsprozess, zumal ein grundsätzlicher Konsens der Parteien erkennbar sei.

Mag. Therese Hofbauer von der Stiftung für Tierschutz "Vier Pfoten" kritisierte den ÖVP-Antrag vom 20. Dezember als inhaltsleer und jenen von der SPÖ als nicht weit genug gehend. Sie hoffe, dass die FPÖ ihre Versprechungen aus der Oppositionszeit jetzt wahrnehme. Ihre Organisation unterstütze jedenfalls den seit langem vorliegenden Gesetzesentwurf von DDr. Regina Binder, da dieser sämtliche Aspekte des Tierschutzes berücksichtige. Mag. Hofbauer unterstrich insbesondere die Notwendigkeit einer effizienten Kontrolle der Tierschutzgesetze, was durch einen Aus- und Umbau der Überwachungsorgane sowie der Errichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft geschehen könne. Die Positivbeispiele der Länder dürften keinesfalls ausgehöhlt werden.

Die Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner - Plattform "Ein Recht für Tiere", Gerda Matias, war auch eine Initiatorin des Tierschutzvolksbegehrens. Sie meinte, eine gesetzliche Regelung müsse darüber hinausgehen, um im europäischen Raum als richtungweisend zu gelten. Auch sie thematisierte die Forderungen nach Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Schaffung einer Tieranwaltschaft - ähnlich einer Sachwalterschaft mit Parteistellung -, nach einem besseren Kontrollsystem und einer öffentlichen Förderung des Tierschutzes. Um den Tieren eine Stimme zu verleihen, strebt sie auch eine Verbandsklage durch Tierschutzvereine an und regte an, das Tierversuchsgesetz in das Bundestierschutzgesetz zu implementieren.

Die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins Lucie Loubé beklagte die derzeit absurde und unzureichende Situation und sprach sich für ein strenges und effizientes Tierschutzgesetz aus, das den Ansprüchen der Ethik und Moral Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang unterstützte sie auch die von den Tierschutzorganisationen einheitlich dargelegten Forderungen und wies insbesondere auf den Gesetzesentwurf von DDr. Binder hin. Ein besonderes Anliegen ist Loubé, Aufklärungsarbeit an den Schulen zu leisten und die Kontrollfunktion der Tierschutzvereine zu stärken. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Arbeit der vielen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen lobte sie die Gesetzgebung in Wien.

Markus Hübl vom Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs zeichnete das Stimmungsbild der Tierschützer am heutigen Tag als eine Mischung von Resignation, aufkeimender Hoffnung und Wut. Nach wie vor hätten die Tierschützer mit einer zersplitterten und ineffizienten Gesetzeslage zu kämpfen. Sie seien daher nicht in der Lage, auch in haarsträubenden Fällen zu erreichen, dass im Sinne der Tiere Recht gesprochen wird. Als ein Problem nannte er die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Als Vertreter der Tierschutzorganisationen sei es ihm daher ein Anliegen, dass der Gedanke des Tierschutzes auch an die KonsumentInnen herangetragen wird, damit diese auch bereit seien, für gute Lebensmittel mehr zu bezahlen. Wie viele seiner VorrednerInnen unterstützt Hübl den Entwurf von DDr. Binder in allen Punkten.

Dr. Martin Balluch von der Plattform United Creatures gab zu bedenken, dass die Gesetzgebung in Österreich 15 bis 20 Jahre hinter der öffentlichen Meinung nachhinke. Die Mehrheit der Menschen draußen dächten über Tiere anders als diese von Gesetzen betrachtet würden. Denn dort seien die Tiere noch immer eine Sache. Keinesfalls, so Balluch, dürften sich Tierschutzgesetze an wirtschaftlichen Bedingungen orientieren, sondern müssten die Tiere in den Mittelpunkt stellen. Ethik bedeute Gerechtigkeit und man müsse sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber Tieren gerecht handeln. Auch Balluch lässt keine Zweifel daran, dass er die grundlegenden Forderungen aller Tierschutzorganisationen unterstützt.

Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vertreterin der Eurogroup for Animal Welfare kritisierte, dass die Tierschutzbestimmungen im Wesentlichen vom marktwirtschaftlichen Blickwinkel aus formuliert würden. Sie würde sich wünschen, dass der Tierschutz auch in der Europäischen Union eine andere Wertebasis bekommt. An die Adresse Österreichs gerichtet, bemerkte sie, dass die regelmäßigen Vertragsverletzungsverfahren und die Zersplitterung der Gesetzeslage sowie die ineffiziente Kontrolle keine Voraussetzung seien, den Tierschutz glaubhaft in der EU zu vertreten. Ein einheitliches Tierschutzgesetz und die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung würde Österreich mehr Glaubwürdigkeit bringen. Sie wäre auch froh, wenn Österreich eine Verbandsklage einführte, da es dadurch zum Vorbild von Deutschland werden könnte.
     
Nach den Stellungnahmen aus den Reihen der Tierschutzorganisationen kam wieder die Politik zu Wort.
Abgeordneter Johannes Schweisgut (V) wies darauf hin, dass es in den Bundesländern, wo auch die ÖVP regiere, sehr gute Gesetze gebe, weshalb der Vorwurf an seine Partei, im Tierschutz Verbesserungen zu verhindern, als falsch zurückgewiesen werden müsse. Er unterstrich, dass sich die ÖVP für die Zusammenführung der neun Landesgesetze einsetzen werde, wobei das Einzeltier im Mittelpunkt stehen müsse. Schweisgut vertrat auch die Auffassung, dass die Motivation tierart- und tierschutzgerecht zu halten, ein besserer Weg als Normen sei. Jedenfalls müssten in der EU einheitliche Standards für die Nutztierhaltung gelten, um die Chancengleichheit für die Tierhalter zu gewährleisten. Über Budgetmittel zu diskutieren, sei es jetzt noch zu früh, vorher müsse ein Gesetz vorliegen, sagte er.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (S) konzentrierte sich auf das Spannungsverhältnis Tierschutz und Fischerei, da er Mitglied des Österreichischen Arbeiterfischereiverbandes ist. In diesem Zusammenhang ging er auf den von ihm eingebrachten Antrag zu einem Bundesrahmengesetz für Fischerei ein, da auch hier für den Tierschutz viel getan werden könne. So sei beispielsweise noch immer erlaubt, mit lebenden Ködern zu fischen oder Wettfischveranstaltungen abzuhalten. Dies müsse verboten werden, sagte Kräuter und warf Landesrat Georg Wurmitzer vor, eine Begründung schuldig geblieben zu sein, warum dieser die Fischerei und die Jagd nicht bundeseinheitlich regeln will.

Bundesrat Engelbert Weilharter (F) bekundete, dass ihm ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz mit einer verfassungsmäßigen Verankerung des Tierschutzes ein großes Anliegen sei. Dieses sollte ein Grundbekenntnis zum österreichischen Tierschutz sein, meinte Weilharter, denn es gehe um den Respekt vor der Kreatur und um die Achtung vor dem Leben. Ziel müsse es sein, ein transparentes, durchschaubares und administrierbares Gesetz zu schaffen, das im Einklang mit den europäischen Normen stehe. Er wünsche sich, dass die europäischen Normen sich an unseren Gesetzen orientieren. Kritisch äußerte sich Weilharter zu einer Verbandsklage, da dies einem Tierschutzstaatsanwalt ähnle, womit die Tierschutzanwaltschaft obsolet würde.

Abgeordneter DI Wolfgang Pirklhuber (G) begrüßte den Grundkonsens, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu schaffen, sieht aber noch viele Schwierigkeiten auf dem Weg dazu. Vor allem müsse im bäuerlichen Bereich ein Umdenkprozess von statten gehen. Er zitierte als Beispiel für die fehlende Einigkeit die Stellungnahme der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer, die ein subjektives Recht der Tiere genauso ablehnt wie die Einrichtung einer Tieranwaltschaft. Pirklhuber plädierte daher dafür, die Information und den Dialog zwischen Tierschutzorganisationen und Kammern zu intensivieren. Denn wenn man die bäuerliche Landwirtschaft absichern wolle, dann müsse man zur industriellen Produktion Grenzen ziehen und dazu könne der Tierschutz einen Beitrag leisten.

Im Anschluss an die Statements der Parlamentarier meldeten sich wieder die ExpertInnen zu Wort.
DDr. Holger Herbrüggen widmete seinen Beitrag der Kontrolle. Tierschutznormen allein schafften noch kein Wohlbefinden von Tieren, so Herbrüggen. Sie könnten nur dazu führen, Menschen daran zu hindern, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder sie mutwillig zu töten. Die Tierschutzgesetze aller österreichischen Bundesländer erlaubten es bei Verdacht auf Übertretung jederzeit und auch gegen den Willen des Besitzers, die Tierhaltung zu kontrollieren. Auch die EU-Kommission entsende regelmäßig tierärztliche Sachverständige und habe im Jahr 2000 Kritik an der österreichischen Situation geübt. Dieser Kritik habe man durch vermehrte Schulung der Kontrollorgane, Erlassung detaillierter Stichprobenpläne und durch Personalaufstockung Rechnung getragen. Die geplante Änderung für die Zuständigkeit für die Tierschutzgesetzgebung erfordere keineswegs die Schaffung neuer Behördenstrukturen, sagte Herbrüggen.

Michael Buchner, Nutztierreferent der Stiftung "Vier Pfoten", ging insbesondere auf die Situation der Nutztiere ein, wo wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stünden. In diesem Zusammenhang kritisierte er einige Gesetze in den Bundesländern, wo teilweise noch Legebatterien oder das Kastrieren ohne Betäubung erlaubt sei. Seine Forderungen umfassen eine Ist-Erhebung der Nutztierhaltung, eine gesetzliche Überprüfung von Stallungen, die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, die Schaffung einer unabhängigen Tieranwaltschaft und die Umsetzung der EU-Richtlinien auf höchstmöglichem Niveau. Scharfe Kritik äußerte er an der derzeitigen Handhabung der Kontrolle und sprach sich vollinhaltlich für den Gesetzentwurf von DDr. Binder aus.

Landtagsabgeordneter Dr. Stefan Salzl kritisierte ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und unterstrich, dass es zu keiner Nivellierung nach unten kommen dürfe. Man brauche eine Regelung, sagte Salzl, die dem Tierschutz österreichweit einen der Ethik und Moral entsprechenden Stellenwert verleihe und zu einer nachhaltigen, tiergerechten und qualitätsorientierten Tierhaltung führe. Dabei müssten Fragen der Tiergesundheit und der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Österreich solle sich auch auf Ebene der EU dafür stark machen, hohe europäische Standards festzulegen. Diese lägen auch im Interesse der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes. Die Landwirtschaft werde jedenfalls Unterstützung im Hinblick auf notwendige Investitionen zu einer artgerechten Haltung brauchen.

Dr. Alexander Rabitsch klagte darüber, dass die Amtstierärzte wegen ihrer vielfältigen Aufgaben zu wenig Zeit für die Kontrolle und für die Motivationsarbeit bei den Tierhaltern hätten. Dass ein Gesetz mit der Kontrolle stehe oder falle, zeige das Beispiel der Anbindungshaltung bei Kälbern. Weiters befasste sich der Experte mit Mängeln beim Tiertransport, wo es an klaren Kriterien für Gesetzesübertretungen und an spezifischen Tatbeständen fehle.

Univ.-Prof. Dr. Gottfried Holzer plädierte nachdrücklich dafür, in das zu schaffende Gesetz objektive Sachverhalte statt wolkiger Begriffe aufzunehmen. Es gehe darum festzustellen, was für eine tiergerechte Haltung maßgeblich sei. Skepsis zeigte der Experte gegenüber dem Vorschlag "best of nine", da nicht der Ehrgeiz der Länder an möglichst hohen Standards der beste Maßstab für den Tierschutz sei, sondern Bestimmungen, die verhindern, dass sich Tierzüchter aus Österreich zurückziehen und statt dessen Tierleid importiert werde.

Schuldirektor Friedrich Tschöp wies auf den besonderen Zugang hin, den Kinder zu den Fragen des Tierschutzes haben und plädierte dafür, den Tierschutz zu einem Unterrichtsprinzip zu erheben. Die Heimtierhaltung sei ein ernst zu nehmender Erziehungsfaktor und für viele ältere Menschen die einzige Kontaktmöglichkeit zu Lebewesen. Es gelte, den ethischen Wert der Tierhaltung zu erkennen. Angesichts der großen Zahl gehaltener Hunde trat Tschöp dafür ein, eine staatlich anerkannte Hundetrainerausbildung einzuführen, um selbsternannte "Gurus" und unseriöse Hundeschulen auszuschließen.

Landtagsabgeordneter Dr. Andreas Schöppl erinnerte daran, dass der Tierschutz in Salzburg einstimmig in die Landesverfassung aufgenommen wurde und zeigte sich froh über den Konsens, diesem Beispiel zu folgen. Er unterstütze ein einheitliches Bundestierschutzgesetz, machte aber darauf aufmerksam, dass eine einheitliche Kompetenz allein den Tierschutz nicht weiterbringe. Österreich sollte die Erfahrungen mit den neuen Landesgesetzen nützen und durchaus eine Tierschutz-Vorreiterrolle in der EU übernehmen. Die Einführung eines Tierschutzbeauftragten habe sich in Salzburg bewährt, denn ein Gesetz sei nur so gut wie seine Vollziehung.

Univ.-Prof.em. Dr. Alfred Haiger erinnerte daran, dass sich die Universität für Bodenkultur bereits seit 1974 mit der Nutztierethologie befasse. Haiger hielt fest, dass jede Tierhaltung einen Kompromiss darstelle, der hinter der menschlichen Erkenntnis der Mitgeschöpflichkeit nachhinke. Käfighaltung, Vollspaltboden und eine Tierhaltung an der Kette seien jedenfalls als Tierquälerei anzusprechen. Auch sollte die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion beim Tierschutz erfüllen und nur solche Produkte beschaffen, mit denen sie sich moralisch einverstanden erklären kann. In diesem Zusammenhang nannte der Experte das Beispiel eines burgenländischen Spitals, dessen Umstellung auf Bioprodukte lediglich eine Kostensteigerung um 1,5 % nach sich zog.

Univ.-Prof. Dr. Josef Troxler warnte vor allzu hoch gesteckten Erwartungen in die Wissenschaft. Diese könne nur Mindestnormen festlegen. Wichtig sei es darüber hinaus, für die Ausbildung und Weiterbildung der Tierhalter zu sorgen, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern bei allen Tierhaltern. Es gehe um Informationen über die Tiergesundheit und das Tierverhalten, die erkennen lassen, ob die Anpassungsfähigkeit eines Tieres überfordert werde oder nicht. Tiere haben bestimmte Anforderungen an ihre Umwelt, werden diese nicht erfüllt, komme es zu Schäden und Störungen. Als Beispiel nannte der Experte die Diskussion über Gruppengrößen. Sie hänge von der Gestaltung der Umwelt ab- ausreichende Frei- und Ausweichräume erlaubten die artgerechte Haltung größerer Gruppen.

Dr. Michael Kreiner bekannte sich dazu, durch ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz Rechtssicherheit für die Heimtierhalter in Österreich zu schaffen, wobei er auf mögliche Probleme infolge der EU-Osterweiterung hinwies. Handlungsbedarf sah er auch infolge der Tier-Kennzeichnungspflicht im Rahmen der EU. Die Kontrolle des Gesetzes sah Kreiner bei den Amtstierärzten in den besten Händen.

Dr. Rainer Radlinger klagte aus seiner Praxis als Rechtsanwalt über unterschiedliche Terminologien und Judizierung des Tierschutzes in den verschiedenen Bundesländern. Die Behörden selbst seien verunsichert und neigten dazu, einzelne Bestimmungen nicht anzuwenden, "um sich nicht die Finger zu verbrennen". Die Einrichtung einer Tierschutzanwaltschaft im Sinne einer unabhängigen Institution sei notwendig. Außerdem sollten flankierende finanzielle Maßnahmen gesetzt werden, da bislang private Organisationen auf ehrenamtlicher Basis Leistungen erbringen, die eigentlich Sache der Gemeinden wären.

Dr. Roger J. Busch empfahl den Abgeordneten bei ihrer Diskussion über ein einheitliches Tierschutzgesetz darauf zu achten, dass Daten erst durch Deutung zu Informationen werden und riet dazu, die Debatte unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu führen.

Beiträge von Nationalrats- und Europaabgeordneten sowie Bundesräten
Abgeordnete Dr. Maria Fekter (V) resümierte eine aus ihrer Sicht spannende Debatte, in der mehr Konsens festzustellen gewesen sei als sie erwartet habe. Während die Landes-Tierschutzgesetze gelobt wurden, habe deren Vollzug Kritik hervorgerufen. Wo die Umsetzung Mängel habe, helfe aber das beste Bundestierschutzgesetz nichts, meinte die Abgeordnete und sprach die Hoffnung auf ein praxisnahes Gesetz aus, das Vorkehrungen für einen erfolgreichen Vollzug enthalte. Ein Bundestierschutzgesetz bedeute noch keine Harmonisierung, nicht automatisch weniger Normen und weniger Konflikte mit Landesnormen. Die große Harmonisierung in schlankerer Form werde nicht herauskommen, wohl aber sollte ein Bundestierschutzgesetz den Vollzug erleichtern. Dennoch lautete Fekters Frage, ob die Bundesgesetzgebung wirklich das einzig "Seligmachende" sei.

Abgeordnete Heidrun Walther (S) berichtete von den Erfahrungen mit der Labestation für Tiertransporte im südsteirischen Spielfeld und sprach die Hoffnung aus, dass Tiertransporte über weite Strecken möglichst bald der Vergangenheit angehören sollten. Sie plädierte für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und die Einrichtung einer Tierschutzanwaltschaft, weil es ein ernstes Anliegen sei, den Tieren als Mitgeschöpfen und Freunden des Menschen zu helfen. Die Jugend lasse erkennen, dass die Menschen ihr Verhältnis zu den Tieren verändern, dass sie neue Kriterien im Umgang mit den Tieren und mehr politisches Engagement für den Tierschutz verlangen. In diesem Zusammenhang machte die Rednerin auf Felix Mitterers Buch "Superhenne Hanna" aufmerksam, das von der Befreiung einer Legehenne handle. - Eine artgerechte Tierhaltung rechne sich auch unter ökonomischen Gesichtspunkten, da die Nachfrage nach Biofleisch das Angebot bereits zu übersteigen beginne, führte die Abgeordnete aus.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (F) bekannte sich zu einer umfassenden Staatszielbestimmung Tierschutz, riet aber dazu, "die Kirche im Dorf zu lassen" und zu vermeiden, dass der Sache durch Übertreibungen geschadet werde. Der Jurist wandte sich dagegen, Tieren subjektive Rechte zuzuschreiben, da Tiere auch keine Pflichten haben könnten. Alles andere würde bedeuten, zum Rechtsverständnis des Mittelalters zurückzukehren, als es Prozesse gegen Tiere gab. Auch ein uneingeschränktes Recht auf Leben könne an dieser Stelle nicht eingeräumt werden, weil dies jegliche Schlachtung von Nutztieren unmöglich machen würde.

Abgeordnete zum Europäischen Parlament Agnes Schierhuber (V) machte als Biobäuerin darauf aufmerksam, dass eine gute Qualität in der Agrarproduktion nur auf der Grundlage einer guten Tierhaltung möglich sei. Derzeit bestehen zwar strenge Bestimmungen, es mangle aber an der Umsetzung, zudem müsse dafür gesorgt werden, dass die strengen Standards auch für Importe aus Drittstaaten gelten. In der EU seien Tiere als "fühlende Wesen" anerkannt, man müsse aber auch berücksichtigen, dass strengere Bestimmungen nicht zum Nulltarif zu haben sind, andernfalls sie zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Außerdem müsse alles, was für die Nutztierhaltung gelte, auch bei der Heimtierhaltung umgesetzt werden.

Abgeordneter DI Wolfgang Pirklhuber (G) hielt Abgeordnetem Böhm entgegen, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Natur und Kultur in den letzten Jahrzehnten stark verändert habe und die Eigengesetzlichkeit natürlicher Prozesse im wohlverstandenen Eigeninteresse des Menschen einen höheren Stellenwert gewonnen habe.
     
Enquetekommission über Tierschutz abgeschlossen
Mit Stellungnahmen von InteressenvertreterInnen, ExpertInnen und RessortvertreterInnen ging am Abend die Enquetekommission zu Ende.

DI Maria Burgstaller (Bundesarbeiterkammer) richtete vier Botschaften an die Abgeordneten: Auch Mastrinder und Schweine werden oft unter Bedingungen gehalten, die kaum besser sind als die viel kritisierte Käfighaltung. Spaltböden sollten verboten und die Kontrolle intensiviert werden. Die Kompetenz zur Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes sei nicht im Agrarbereich anzusiedeln. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhandel sollten sich bewusst sein, dass es im Interesse ihrer wirtschaftlichen Zukunft liege, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Konsumenten über die Qualität der Lebensmittel getäuscht werden.

Gerhard Wlodkowski, Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, erklärte, die Präsidentenkonferenz sei für ein Bundes-Tierschutzgesetz, allerdings ein Bundes-Tierschutzgesetz "mit Augenmaß". Überzogene Bestimmungen könnten ihm zufolge vor allem kleinbäuerliche Betriebe gefährden. Wlodkowski machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Nutztierhaltung die Existenz Tausender Betriebe sichere. Ihm zufolge werden auch ständig Verbesserungen in der Tierhaltung durchgeführt, neue Bestimmungen müssten aber wissenschaftlich abgesichert sein, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Mag. Ernst Tüchler (Österreichischer Gewerkschaftsbund) meinte, ein Bundes-Tierschutzgesetz wäre sicherlich ein Meilenstein in der Rechtsetzung des Parlaments. Er appellierte an die Abgeordneten, bei der Gesetzgebung auch die Rechte der Beschäftigten zu beachten.

Dr. Günther Haider, Vertreter der österreichischen Tierärztekammer, nannte ein einfaches, leicht administrierbares Tierschutzgesetz in Verfassungsrang als Forderung der Tierärztekammer. Der seiner Ansicht nach derzeit bestehende "Vollzugsnotstand" könnte ihm zufolge durch die Einrichtung einer Tieranwaltschaft beseitigt werden. Ein Anliegen Haiders ist auch die vollständige Tierkennzeichnung, wobei er sich für Haustiere Mikrochips vorstellen kann.

Ing. Herbert Sedy vom Verein für Konsumenteninformation betonte, der VKI sei grundsätzlich für eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich Tierschutz. Umfragen hätten gezeigt, dass für Konsumenten nicht nur gesunde Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit große Bedeutung hätten, sondern auch die Qualität der Tierhaltung. Ein Großteil der Verbraucher halte artgerechte Tierhaltung für wichtig. Durch einen österreichweit geltenden Tiergerechtheitsindex könnte ihm zufolge eine bundesweit einheitliche Bewertung der Tierhaltung erfolgen. Sedy warnte allerdings vor neuen Güte- und Markensiegeln, da es, wie er meinte, bereits zu viele gebe und das die Verbraucher verwirre.

Univ.Prof. DI Dr. Sigurd Konrad vom Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien unterstrich das Interesse der Wissenschaft, dass ihre Erkenntnisse auch in die Praxis umgesetzt werden. Für besonders wichtig erachtet er beim Tierschutz auch den ethischen Gesichtspunkt. Überhaupt nicht einzusehen ist für ihn, warum etwa im Burgenland eine andere Gesetzgebung gelten solle als in Vorarlberg.

A.Prof Dr. Irene Sommerfeld-Stur vom Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien erwartet sich von einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz klare Definitionen. Sie erachtet dies insbesondere auch zur Verhinderung von so genannten "Qualzuchten" für notwendig, wobei sie hier in allen Bereichen, sei es im Bereich der Zierfische oder im Bereich Katzen und Hunde, Handlungsbedarf sieht. Auch was ein "gefährlicher Hund" sei, sei in jedem Bundesland anders definiert, skizzierte Sommerfeld-Stur.

Prof. Christian Stanek (Verterinärmedizinische Universität) stellte die These auf, dass es Pferde ohne die Nutzung durch den Menschen nicht mehr geben würde. Bei einem Bundes-Tierschutzgesetz geht es seiner Auffassung nach auch darum, objektive Kriterien für Haltung, Behandlung und Transport von Pferden aufzustellen, unabhängig von der Motivation, sie zu halten. Tierärztliche Kontrolle sei sowohl im Spitzen- wie auch im Breitensport notwendig.

Dr. Karl Irresberger, Vertreter des Bundeskanzleramtes, wies darauf hin, dass das Bundeskanzleramt ab 1. Mai für Angelegenheiten des Tierschutzes und damit auch für die Vorbereitung des Bundes-Tierschutzgesetzes zuständig sein werde. Er könne noch nichts Genaues sagen, erklärte er, nur, dass im Regierungsprogramm stehe, dass Tierschutz künftig unter den Artikel 11 der Bundesverfassung (Gesetzgebung Bundessache, Vollziehung Landessache) fallen solle.

Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, Vertreterin des Sozialministeriums, führte aus, Tiere würden immer noch als Sache gesehen, das müsse sich ändern. Zumindest Warmblütler würden Schmerz, Angst und Qual genauso empfinden wie Menschen. Generell meinte Zuzzi-Krebitz, es seien nicht die gesetzlichen Regelungen sondern der Vollzug, der die Materie so schwierig mache. Ihrer Ansicht nach sind die Behörden viel zu wenig miteinander vernetzt. Zuzzi-Krebitz forderte daher eine Informationspflicht zwischen den Behörden und die Einrichtung einer Tieranwaltschaft, die Parteistellung in Verfahren bekommen müsse.

Dr. Elisabeth Licek vom Institut für Hydrobiologie, Fisch- und Bienenkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien machte darauf aufmerksam, dass Fische beim Tierschutz gerne übersehen werden, weil sie sich nicht so ausdrücken könnten wie etwa Hunde oder Katzen. Es gelte aber darauf zu achten, dass Haltungsformen, die für Fische extrem belastend sind, verboten werden, bevor sie überhaupt nach Österreich kommen. Vom Tierschutz überhaupt nicht abgedeckt werden laut Licek außerdem Fischaquarien in der Gastronomie, obwohl Fische dort oft in einer Dichte gehalten werden, die für sie enormen Stress bedeutet. Für die Angelfischerei urgierte die Expertin ebenfalls bundeseinheitliche Vorgaben, derzeit sind ihr zufolge Lebendköder in manchen Bundesländern erlaubt und in manchen verboten.

In der abschließenden Diskussionsrunde forderten sowohl Markus Hübl vom Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs als auch Dr. Martin Balluch von der Plattform United Creatures öffentliche Förderungen für Tierschutzarbeit privater Vereine. Die Vereine finanzierten sich ausschließliche durch Spenden und durch den Idealismus ihrer Mitglieder, skizzierte Balluch, obwohl sie eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe erfüllten. So würde beispielsweise Bildungsarbeit auf dem Gebiet des Tierschutzes in den Schulen ohne den Idealismus vieler Tierschützer nicht stattfinden.

Abgeordneter Jakob Auer (V) machte geltend, dass viele Bauern aufgrund genereller und haltloser Beschuldigungen durch Tierschützer Wut und Empörung empfinden. Niemand wolle bewusst Tiere quälen, versicherte er, nicht zuletzt weil nicht tiergerechte Haltung den Ertrag mindern würde. Wenn man - vielleicht zu Recht - gegen die Käfighaltung von Hühnern sei, müsse man zudem auch gegen die Haltung von Kanarienvögeln in Käfigen in "Hutschachtelgröße" sein, unterstrich Auer, und man müsse sagen, was man gegen den Import von Eiern zweifelhafter Herkunft tun könne. Manche Forderungen der Tierschützer wertete der Abgeordnete als unrealistisch.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) hielt seinem Vorredner entgegen, nicht jede Kritik an Haltungsformen sei eine Kritik an der bäuerlichen Landwirtschaft insgesamt. "Schwarzen Schafen" müsse aber Einhalt geboten werden, und dieser Einhalt dürfe nicht an Bundesländergrenzen enden. Gradwohl ist der Meinung, dass Österreich in Sachen Tierschutz in der Europäischen Union eine Vorreiterposition einnehmen soll. "Wir können es uns leisten." Die Erfüllung tiergerechter Haltung sei nicht das Problem, sagte der Abgeordnete, die Bäuerinnen und Bauern seien selbst dafür, Hemmschuh seien eher die Interessenvertreter.

Der ehemalige Universitätsprofessor Dr. Alfred Haiger bekräftigte nochmals, dass Spaltenböden und Käfighaltung gesetzlich erlaubte Tierquälereien seien. Markus Hübl unterstrich, die Tierschützer respektierten die Tätigkeit der Bauern.
     
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