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Khol: Im Tierschutz wird ein neue Kapitel aufgeschlagen |
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erstellt am
11. 04. 03
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Enquete-Kommission zum Thema Bundestierschutz
Wien (pk) - Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol eröffnete am Donnerstag (10. 04.)
Morgen im Plenarsaal des Nationalrates die öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission mit dem Titel "Grundlagen
eines modernen österreichischen Bundestierschutzgesetzes", an der namhafte Experten, Vertreter der Bundesländer,
der Gemeinden sowie Vertreter des EU-Parlaments und von Tierschutzorganisationen teilnahmen.
Der Nationalratspräsident erinnerte in seinen Begrüßungs- und Eröffnungsworten an den einstimmigen
Beschluss, Entscheidungsgrundlagen für ein Tierschutzgesetz zu erarbeiten, das der Gewaltentrennung zwischen
der EU, ihren Mutgliedstaaten sowie den Ländern und Gemeinden entspricht.
Diese Enquete sei der Beginn eines neuen Weges. Während die Länder bisher im Rahmen des kooperativen
Föderalismus Staatsverträge abgeschlossen haben, war der Bund weiten Bereichen weiterhin für den
Tierschutz zuständig, etwa beim Tiertransport. Zudem war auf anderen Gebieten die Europäische Union zuständig.
Die Diskussion um die Lebensmittelsicherheit hat für Präsident Khol notwendig gemacht, ein neues Blatt
im Tierschutz aufzuschlagen. Aus diesem Grund sei die heutige Enquete-Kommission eingesetzt worden.
Im Rahmen der Konstituierung der Enquete-Kommission wählten die Mitglieder Nationalratspräsident Dr.
Andreas Khol zum Vorsitzenden und die Fraktionssprecher Mag. Ulrike Sima (S), DI Uwe Scheuch (F), Dr. Eva Glawischnig(G)
und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) zu Vorsitzenden-Stellvertretern.
Ehe der Nationalratspräsident den Referenten das Wort erteilte, nannte er die vereinbarte inhaltliche Gliederung
der Referate nach folgenden Punkten:
- Tierschutz in Europa - Status quo
- EU-Recht im Bereich Tierschutz - Stand der nationalen Umsetzung
- Tierschutz in den Landesgesetzen auf Basis der 15a-Vereinbarungen
- Regelungsbedarf eines österreichischen Tierschutzgesetzes und
- Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens
Helmut Pechlaner: Ethologie statt Übertragung menschlicher Ethik
Direktor Dr. Helmut Pechlaner wies einleitend darauf hin, dass in Mittel- und Nordeuropa relativ hohe Tierschutznormen
gelten, während in den Mittelmeer-Staaten erhebliche Defizite bestehen. In Spanien existiere beispielsweise
weder ein einheitliches Tierschutzgesetz noch der Tatbestand der Tierquälerei.
"Die Europäische Union hat sich erstmals 1992 in Maastricht und 1997 in Amsterdam mit dem Tierschutz
beschäftigt und mittlerweile vier Verordnungen und neun Richtlinien erlassen.
In Österreich sind die Bundesländer zuständig, die Angelegenheiten des Tierschutzes allgemein zu
regeln. Im Bereich des Bundes wurden bisher 16 direkte 'Tierschutzgesetze' erlassen. Den 'Resttierschutz' in den
Bereichen Landwirtschaft, Heimtierhaltung, Tierschutz bei Veranstaltungen sowie beim Schlachten und Töten
bearbeiten die Länder.
15a-Vereinbarungen befassen sich mit dem Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft und mit allgemeinem Tierschutz
außerhalb der Landwirtschaft. Auf Grund einer solchen Vereinbarung ist etwa das Mitwirken von Wildtieren
in Zirkussen ab 1. Jänner 2005 verboten."
In seinen weiteren Ausführungen wies der Tiergarten-Direktor aus seiner Sicht auf unverständliche inhaltliche
Unterschiede in den Landestierschutzgesetzen hin und warnte davor, ein bundeseinheitliches Gesetz auf Mindeststandards
in einem Bundesland oder gar der EU zurückzuschrauben.
Die EU-Richtlinie über das Halten von Wildtieren in Zoos sei von den Bundesländern zu spät und inhaltlich
teilweise falsch umgesetzt worden, kritisierte Pechlaner und machte darauf aufmerksam, dass die Zootierhaltung
die einzige Tierhaltung sei, von der verlangt werde, dass die Tiere unter Bedingungen zu halten seien, die den
biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung tragen, mit artgerechter Ausgestaltung
der Gehege, einem Programm der tiermedizinischen Vorbeugung, Behandlung und Ernährung. "Die Zootierhaltung
ist wohl auch die einzige Tierhaltung, die diesen Ansprüchen entsprechen kann." Während die Österreichische
Zoo-Organisation gemeinsam mit der Bundestierärztekammer Grundlagen für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie
erarbeitet habe, hätten die Landeshauptleute nicht verstanden worum es gehe und zum Teil behauptet, in ihrem
Bundesland gäbe es keine Zoos. Tatsächlich bestehen in Österreich 66 Zoos, sagte Direktor Pechlaner.
Österreich sollte jedenfalls, so wie die Schweiz und Deutschland, den Tierschutz in die Verfassung aufnehmen.
"Tiere sind keine Sache! In Österreich werden Tiere aber oft schlechter behandelt als Sachen. Autos werden
von KFZ-Meistern begutachtet, Baudenkmäler von Architekten und Kunsthistorikern geschützt. Im Tierschutz
hält sich dagegen jeder für einen Experten, der glaubt seine menschlichen Empfindungen vorbehaltlos auf
Tiere übertragen zu können. Wir Menschen können die Interessen der Tiere nur dann vertreten und
ihrer Würde gerecht werden, wenn wir fachlich versiert über das angeborene und erworbene Verhaltensrepertoire,
über die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere Bescheid wissen. Den Tieren helfen wir mit Kenntnissen
der Ethologie und nicht mit der Übertragung menschlicher Ethik."
Dem Gesetzgeber und den Behörden stehe ein unerschöpfliches Potential von Fachleuten zur Verfügung,
sagte Pechlaner und nannte die einschlägigen Universitäts-Institute, die Tierärzte und die Ethologen
und geprüften Tierpfleger der Österreichischen Zoo-Organisation.
Das neue Schweizer Tierschutzgesetz, das sich derzeit im Stadium der Begutachtung befinde, könne als ein Vorbild
betrachtet werden, sagte der Zoo-Direktor, hinsichtlich der Wildtiere in Zirkussen sei aber Österreich Vorreiter.
Österreich brauche endliche eine einheitliche Definition der Tiergruppen im Gesetz, einheitliche Haltungsrichtlinien
für das gesamte Bundesgebiet, einen Tierpass für alle Tiere mit Informationen für Tierärzte,
Haltung und Artenschutz und die Einführung einheitlicher Tiertransportrichtlinien, die alle Tiere einbeziehen.
Pechlaner verlangte die behördliche Kontrolle der artgemäßen Tierhaltung und das Recht für
Behördenorgane, bei Veranstaltungen aus Tierschutzgründen einzugreifen und Personen bei schwerwiegenden
Übertretungen den Umgang mit Tieren zu verbieten. Tierquälereien sollen mit behördlicher Befehls-
und Zwangsgewalt beendet und gegebenenfalls den Eigentümern die Tiere abgenommen werden können. Für
wünschenswert hielt Pechlaner die Einrichtung eines fachlich kompetenten Tierschutzbeirates und die bundeseinheitliche
Regelung der Fallenjagd und der Verwendung von Lebendködern.
Das Volksbegehren für ein Bundes-Tierschutzgesetz habe er unterschrieben, weil auch er für ein solches
Gesetz eintrete. Er stimme aber nicht allen Forderungen zu. Seine Unterstützung findet die Förderung
des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln, sofern es um die Arbeit von Fachleuten unter objektiver Kontrolle
gehe. Für verbesserungswürdig hält Pechlaner auch die Förderung des Tierschutzes in den Bereichen
Erziehung, Unterricht und Bildung, um zu verhindern, dass Kindern fachlich nicht haltbare, vermenschlichte Tierschutzideologien
aufgezwungen werden.
Abschließend rief Pechlaner in Erinnerung, dass der Mensch die gesamte Evolution hindurch in Gemeinschaft
mit Tieren lebte, dass der Mensch seit rund 20.000 Jahren die Haustiere als sein ältestes Kulturgut geformt
hat. "Diese Tiere nützen dem Menschen als Nahrung, aber auch als Freund und Helfer. Respektieren wir
ihr Verhalten und behandeln wir sie entsprechend."
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Einheitlicher Tenor: Prinzip Hoffnung
Die VertreterInnen der verschiedenen Tierschutzorganisationen sprachen sich bei der Enquetekommission im
Parlament einheitlich dafür aus, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern, wobei die Kompetenzen in den
Artikeln 10 (Vollzug des Gesetzes beim Bund) oder 11 (Vollzug des Gesetzes bei den Ländern) geregelt werden
sollten. Ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz dürfe in keinem Fall zu einer Nivellierung unter das Niveau
der derzeit in den Ländern bestehenden Tierschutznormen führen. Vielmehr sollten die EU-Richtlinien auf
höchstmöglichem Niveau in Österreich und auf Basis der jeweils strengsten Landestierschutzgesetze
umgesetzt werden. Einig waren sich die TierschützerInnen auch darin, dass die Tierschutzarbeit durch die öffentliche
Hand ideell und finanziell gefördert werden müsse.
Einheitliche Kritik übten sie am derzeitigen Vollzug und forderten den Aufbau eines Kontrollsystems mit unabhängigen
hauptberuflichen Kontrollorganen. Manche verliehen ihrer Enttäuschung Ausdruck, dass seit dem Volksbegehren
und der damals erfolgten Diskussion im Hinblick auf Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes bis
heute nichts weiter gegangen sei. Dennoch setzten die einzelnen RednerInnen große Hoffnung in den jetzigen
Diskussionsprozess, zumal ein grundsätzlicher Konsens der Parteien erkennbar sei.
Mag. Therese Hofbauer von der Stiftung für Tierschutz "Vier Pfoten" kritisierte den ÖVP-Antrag
vom 20. Dezember als inhaltsleer und jenen von der SPÖ als nicht weit genug gehend. Sie hoffe, dass die FPÖ
ihre Versprechungen aus der Oppositionszeit jetzt wahrnehme. Ihre Organisation unterstütze jedenfalls den
seit langem vorliegenden Gesetzesentwurf von DDr. Regina Binder, da dieser sämtliche Aspekte des Tierschutzes
berücksichtige. Mag. Hofbauer unterstrich insbesondere die Notwendigkeit einer effizienten Kontrolle der Tierschutzgesetze,
was durch einen Aus- und Umbau der Überwachungsorgane sowie der Errichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft
geschehen könne. Die Positivbeispiele der Länder dürften keinesfalls ausgehöhlt werden.
Die Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner - Plattform "Ein Recht für Tiere",
Gerda Matias, war auch eine Initiatorin des Tierschutzvolksbegehrens. Sie meinte, eine gesetzliche Regelung
müsse darüber hinausgehen, um im europäischen Raum als richtungweisend zu gelten. Auch sie thematisierte
die Forderungen nach Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Schaffung einer Tieranwaltschaft - ähnlich
einer Sachwalterschaft mit Parteistellung -, nach einem besseren Kontrollsystem und einer öffentlichen Förderung
des Tierschutzes. Um den Tieren eine Stimme zu verleihen, strebt sie auch eine Verbandsklage durch Tierschutzvereine
an und regte an, das Tierversuchsgesetz in das Bundestierschutzgesetz zu implementieren.
Die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins Lucie Loubé beklagte die derzeit absurde und unzureichende
Situation und sprach sich für ein strenges und effizientes Tierschutzgesetz aus, das den Ansprüchen der
Ethik und Moral Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang unterstützte sie auch die von den Tierschutzorganisationen
einheitlich dargelegten Forderungen und wies insbesondere auf den Gesetzesentwurf von DDr. Binder hin. Ein besonderes
Anliegen ist Loubé, Aufklärungsarbeit an den Schulen zu leisten und die Kontrollfunktion der Tierschutzvereine
zu stärken. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Arbeit der vielen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
lobte sie die Gesetzgebung in Wien.
Markus Hübl vom Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs zeichnete das Stimmungsbild der
Tierschützer am heutigen Tag als eine Mischung von Resignation, aufkeimender Hoffnung und Wut. Nach wie vor
hätten die Tierschützer mit einer zersplitterten und ineffizienten Gesetzeslage zu kämpfen. Sie
seien daher nicht in der Lage, auch in haarsträubenden Fällen zu erreichen, dass im Sinne der Tiere Recht
gesprochen wird. Als ein Problem nannte er die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Als Vertreter der Tierschutzorganisationen
sei es ihm daher ein Anliegen, dass der Gedanke des Tierschutzes auch an die KonsumentInnen herangetragen wird,
damit diese auch bereit seien, für gute Lebensmittel mehr zu bezahlen. Wie viele seiner VorrednerInnen unterstützt
Hübl den Entwurf von DDr. Binder in allen Punkten.
Dr. Martin Balluch von der Plattform United Creatures gab zu bedenken, dass die Gesetzgebung in Österreich
15 bis 20 Jahre hinter der öffentlichen Meinung nachhinke. Die Mehrheit der Menschen draußen dächten
über Tiere anders als diese von Gesetzen betrachtet würden. Denn dort seien die Tiere noch immer eine
Sache. Keinesfalls, so Balluch, dürften sich Tierschutzgesetze an wirtschaftlichen Bedingungen orientieren,
sondern müssten die Tiere in den Mittelpunkt stellen. Ethik bedeute Gerechtigkeit und man müsse sowohl
gegenüber Menschen als auch gegenüber Tieren gerecht handeln. Auch Balluch lässt keine Zweifel daran,
dass er die grundlegenden Forderungen aller Tierschutzorganisationen unterstützt.
Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vertreterin der Eurogroup for
Animal Welfare kritisierte, dass die Tierschutzbestimmungen im Wesentlichen vom marktwirtschaftlichen Blickwinkel
aus formuliert würden. Sie würde sich wünschen, dass der Tierschutz auch in der Europäischen
Union eine andere Wertebasis bekommt. An die Adresse Österreichs gerichtet, bemerkte sie, dass die regelmäßigen
Vertragsverletzungsverfahren und die Zersplitterung der Gesetzeslage sowie die ineffiziente Kontrolle keine Voraussetzung
seien, den Tierschutz glaubhaft in der EU zu vertreten. Ein einheitliches Tierschutzgesetz und die Verankerung
des Tierschutzes in der Verfassung würde Österreich mehr Glaubwürdigkeit bringen. Sie wäre
auch froh, wenn Österreich eine Verbandsklage einführte, da es dadurch zum Vorbild von Deutschland werden
könnte. |
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Nach den Stellungnahmen aus den Reihen der Tierschutzorganisationen kam wieder die Politik zu Wort.
Abgeordneter Johannes Schweisgut (V) wies darauf hin, dass es in den Bundesländern, wo auch
die ÖVP regiere, sehr gute Gesetze gebe, weshalb der Vorwurf an seine Partei, im Tierschutz Verbesserungen
zu verhindern, als falsch zurückgewiesen werden müsse. Er unterstrich, dass sich die ÖVP für
die Zusammenführung der neun Landesgesetze einsetzen werde, wobei das Einzeltier im Mittelpunkt stehen müsse.
Schweisgut vertrat auch die Auffassung, dass die Motivation tierart- und tierschutzgerecht zu halten, ein besserer
Weg als Normen sei. Jedenfalls müssten in der EU einheitliche Standards für die Nutztierhaltung gelten,
um die Chancengleichheit für die Tierhalter zu gewährleisten. Über Budgetmittel zu diskutieren,
sei es jetzt noch zu früh, vorher müsse ein Gesetz vorliegen, sagte er.
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (S) konzentrierte sich auf das Spannungsverhältnis Tierschutz
und Fischerei, da er Mitglied des Österreichischen Arbeiterfischereiverbandes ist. In diesem Zusammenhang
ging er auf den von ihm eingebrachten Antrag zu einem Bundesrahmengesetz für Fischerei ein, da auch hier für
den Tierschutz viel getan werden könne. So sei beispielsweise noch immer erlaubt, mit lebenden Ködern
zu fischen oder Wettfischveranstaltungen abzuhalten. Dies müsse verboten werden, sagte Kräuter und warf
Landesrat Georg Wurmitzer vor, eine Begründung schuldig geblieben zu sein, warum dieser die Fischerei und
die Jagd nicht bundeseinheitlich regeln will.
Bundesrat Engelbert Weilharter (F) bekundete, dass ihm ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz mit einer
verfassungsmäßigen Verankerung des Tierschutzes ein großes Anliegen sei. Dieses sollte ein Grundbekenntnis
zum österreichischen Tierschutz sein, meinte Weilharter, denn es gehe um den Respekt vor der Kreatur und um
die Achtung vor dem Leben. Ziel müsse es sein, ein transparentes, durchschaubares und administrierbares Gesetz
zu schaffen, das im Einklang mit den europäischen Normen stehe. Er wünsche sich, dass die europäischen
Normen sich an unseren Gesetzen orientieren. Kritisch äußerte sich Weilharter zu einer Verbandsklage,
da dies einem Tierschutzstaatsanwalt ähnle, womit die Tierschutzanwaltschaft obsolet würde.
Abgeordneter DI Wolfgang Pirklhuber (G) begrüßte den Grundkonsens, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz
zu schaffen, sieht aber noch viele Schwierigkeiten auf dem Weg dazu. Vor allem müsse im bäuerlichen Bereich
ein Umdenkprozess von statten gehen. Er zitierte als Beispiel für die fehlende Einigkeit die Stellungnahme
der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer, die ein subjektives Recht der Tiere genauso ablehnt wie
die Einrichtung einer Tieranwaltschaft. Pirklhuber plädierte daher dafür, die Information und den Dialog
zwischen Tierschutzorganisationen und Kammern zu intensivieren. Denn wenn man die bäuerliche Landwirtschaft
absichern wolle, dann müsse man zur industriellen Produktion Grenzen ziehen und dazu könne der Tierschutz
einen Beitrag leisten.
Im Anschluss an die Statements der Parlamentarier meldeten sich wieder die ExpertInnen zu Wort.
DDr. Holger Herbrüggen widmete seinen Beitrag der Kontrolle. Tierschutznormen allein schafften
noch kein Wohlbefinden von Tieren, so Herbrüggen. Sie könnten nur dazu führen, Menschen daran zu
hindern, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder sie mutwillig zu töten. Die Tierschutzgesetze
aller österreichischen Bundesländer erlaubten es bei Verdacht auf Übertretung jederzeit und auch
gegen den Willen des Besitzers, die Tierhaltung zu kontrollieren. Auch die EU-Kommission entsende regelmäßig
tierärztliche Sachverständige und habe im Jahr 2000 Kritik an der österreichischen Situation geübt.
Dieser Kritik habe man durch vermehrte Schulung der Kontrollorgane, Erlassung detaillierter Stichprobenpläne
und durch Personalaufstockung Rechnung getragen. Die geplante Änderung für die Zuständigkeit für
die Tierschutzgesetzgebung erfordere keineswegs die Schaffung neuer Behördenstrukturen, sagte Herbrüggen.
Michael Buchner, Nutztierreferent der Stiftung "Vier Pfoten", ging insbesondere auf die Situation
der Nutztiere ein, wo wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stünden. In diesem Zusammenhang kritisierte
er einige Gesetze in den Bundesländern, wo teilweise noch Legebatterien oder das Kastrieren ohne Betäubung
erlaubt sei. Seine Forderungen umfassen eine Ist-Erhebung der Nutztierhaltung, eine gesetzliche Überprüfung
von Stallungen, die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, die Schaffung einer unabhängigen Tieranwaltschaft
und die Umsetzung der EU-Richtlinien auf höchstmöglichem Niveau. Scharfe Kritik äußerte er
an der derzeitigen Handhabung der Kontrolle und sprach sich vollinhaltlich für den Gesetzentwurf von DDr.
Binder aus.
Landtagsabgeordneter Dr. Stefan Salzl kritisierte ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern
und unterstrich, dass es zu keiner Nivellierung nach unten kommen dürfe. Man brauche eine Regelung, sagte
Salzl, die dem Tierschutz österreichweit einen der Ethik und Moral entsprechenden Stellenwert verleihe und
zu einer nachhaltigen, tiergerechten und qualitätsorientierten Tierhaltung führe. Dabei müssten
Fragen der Tiergesundheit und der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Österreich solle sich auch auf Ebene der EU dafür stark machen, hohe europäische Standards festzulegen.
Diese lägen auch im Interesse der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes. Die Landwirtschaft werde jedenfalls
Unterstützung im Hinblick auf notwendige Investitionen zu einer artgerechten Haltung brauchen.
Dr. Alexander Rabitsch klagte darüber, dass die Amtstierärzte wegen ihrer vielfältigen Aufgaben
zu wenig Zeit für die Kontrolle und für die Motivationsarbeit bei den Tierhaltern hätten. Dass ein
Gesetz mit der Kontrolle stehe oder falle, zeige das Beispiel der Anbindungshaltung bei Kälbern. Weiters befasste
sich der Experte mit Mängeln beim Tiertransport, wo es an klaren Kriterien für Gesetzesübertretungen
und an spezifischen Tatbeständen fehle.
Univ.-Prof. Dr. Gottfried Holzer plädierte nachdrücklich dafür, in das zu schaffende Gesetz
objektive Sachverhalte statt wolkiger Begriffe aufzunehmen. Es gehe darum festzustellen, was für eine tiergerechte
Haltung maßgeblich sei. Skepsis zeigte der Experte gegenüber dem Vorschlag "best of nine",
da nicht der Ehrgeiz der Länder an möglichst hohen Standards der beste Maßstab für den Tierschutz
sei, sondern Bestimmungen, die verhindern, dass sich Tierzüchter aus Österreich zurückziehen und
statt dessen Tierleid importiert werde.
Schuldirektor Friedrich Tschöp wies auf den besonderen Zugang hin, den Kinder zu den Fragen des Tierschutzes
haben und plädierte dafür, den Tierschutz zu einem Unterrichtsprinzip zu erheben. Die Heimtierhaltung
sei ein ernst zu nehmender Erziehungsfaktor und für viele ältere Menschen die einzige Kontaktmöglichkeit
zu Lebewesen. Es gelte, den ethischen Wert der Tierhaltung zu erkennen. Angesichts der großen Zahl gehaltener
Hunde trat Tschöp dafür ein, eine staatlich anerkannte Hundetrainerausbildung einzuführen, um selbsternannte
"Gurus" und unseriöse Hundeschulen auszuschließen.
Landtagsabgeordneter Dr. Andreas Schöppl erinnerte daran, dass der Tierschutz in Salzburg einstimmig
in die Landesverfassung aufgenommen wurde und zeigte sich froh über den Konsens, diesem Beispiel zu folgen.
Er unterstütze ein einheitliches Bundestierschutzgesetz, machte aber darauf aufmerksam, dass eine einheitliche
Kompetenz allein den Tierschutz nicht weiterbringe. Österreich sollte die Erfahrungen mit den neuen Landesgesetzen
nützen und durchaus eine Tierschutz-Vorreiterrolle in der EU übernehmen. Die Einführung eines Tierschutzbeauftragten
habe sich in Salzburg bewährt, denn ein Gesetz sei nur so gut wie seine Vollziehung.
Univ.-Prof.em. Dr. Alfred Haiger erinnerte daran, dass sich die Universität für Bodenkultur bereits
seit 1974 mit der Nutztierethologie befasse. Haiger hielt fest, dass jede Tierhaltung einen Kompromiss darstelle,
der hinter der menschlichen Erkenntnis der Mitgeschöpflichkeit nachhinke. Käfighaltung, Vollspaltboden
und eine Tierhaltung an der Kette seien jedenfalls als Tierquälerei anzusprechen. Auch sollte die öffentliche
Hand ihre Vorbildfunktion beim Tierschutz erfüllen und nur solche Produkte beschaffen, mit denen sie sich
moralisch einverstanden erklären kann. In diesem Zusammenhang nannte der Experte das Beispiel eines burgenländischen
Spitals, dessen Umstellung auf Bioprodukte lediglich eine Kostensteigerung um 1,5 % nach sich zog.
Univ.-Prof. Dr. Josef Troxler warnte vor allzu hoch gesteckten Erwartungen in die Wissenschaft. Diese könne
nur Mindestnormen festlegen. Wichtig sei es darüber hinaus, für die Ausbildung und Weiterbildung der
Tierhalter zu sorgen, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern bei allen Tierhaltern. Es gehe um Informationen
über die Tiergesundheit und das Tierverhalten, die erkennen lassen, ob die Anpassungsfähigkeit eines
Tieres überfordert werde oder nicht. Tiere haben bestimmte Anforderungen an ihre Umwelt, werden diese nicht
erfüllt, komme es zu Schäden und Störungen. Als Beispiel nannte der Experte die Diskussion über
Gruppengrößen. Sie hänge von der Gestaltung der Umwelt ab- ausreichende Frei- und Ausweichräume
erlaubten die artgerechte Haltung größerer Gruppen.
Dr. Michael Kreiner bekannte sich dazu, durch ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz Rechtssicherheit
für die Heimtierhalter in Österreich zu schaffen, wobei er auf mögliche Probleme infolge der EU-Osterweiterung
hinwies. Handlungsbedarf sah er auch infolge der Tier-Kennzeichnungspflicht im Rahmen der EU. Die Kontrolle des
Gesetzes sah Kreiner bei den Amtstierärzten in den besten Händen.
Dr. Rainer Radlinger klagte aus seiner Praxis als Rechtsanwalt über unterschiedliche Terminologien
und Judizierung des Tierschutzes in den verschiedenen Bundesländern. Die Behörden selbst seien verunsichert
und neigten dazu, einzelne Bestimmungen nicht anzuwenden, "um sich nicht die Finger zu verbrennen". Die
Einrichtung einer Tierschutzanwaltschaft im Sinne einer unabhängigen Institution sei notwendig. Außerdem
sollten flankierende finanzielle Maßnahmen gesetzt werden, da bislang private Organisationen auf ehrenamtlicher
Basis Leistungen erbringen, die eigentlich Sache der Gemeinden wären.
Dr. Roger J. Busch empfahl den Abgeordneten bei ihrer Diskussion über ein einheitliches Tierschutzgesetz
darauf zu achten, dass Daten erst durch Deutung zu Informationen werden und riet dazu, die Debatte unter dem Gesichtspunkt
der Nachhaltigkeit zu führen.
Beiträge von Nationalrats- und Europaabgeordneten sowie Bundesräten
Abgeordnete Dr. Maria Fekter (V) resümierte eine aus ihrer Sicht spannende Debatte, in der
mehr Konsens festzustellen gewesen sei als sie erwartet habe. Während die Landes-Tierschutzgesetze gelobt
wurden, habe deren Vollzug Kritik hervorgerufen. Wo die Umsetzung Mängel habe, helfe aber das beste Bundestierschutzgesetz
nichts, meinte die Abgeordnete und sprach die Hoffnung auf ein praxisnahes Gesetz aus, das Vorkehrungen für
einen erfolgreichen Vollzug enthalte. Ein Bundestierschutzgesetz bedeute noch keine Harmonisierung, nicht automatisch
weniger Normen und weniger Konflikte mit Landesnormen. Die große Harmonisierung in schlankerer Form werde
nicht herauskommen, wohl aber sollte ein Bundestierschutzgesetz den Vollzug erleichtern. Dennoch lautete Fekters
Frage, ob die Bundesgesetzgebung wirklich das einzig "Seligmachende" sei.
Abgeordnete Heidrun Walther (S) berichtete von den Erfahrungen mit der Labestation für Tiertransporte
im südsteirischen Spielfeld und sprach die Hoffnung aus, dass Tiertransporte über weite Strecken möglichst
bald der Vergangenheit angehören sollten. Sie plädierte für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz
und die Einrichtung einer Tierschutzanwaltschaft, weil es ein ernstes Anliegen sei, den Tieren als Mitgeschöpfen
und Freunden des Menschen zu helfen. Die Jugend lasse erkennen, dass die Menschen ihr Verhältnis zu den Tieren
verändern, dass sie neue Kriterien im Umgang mit den Tieren und mehr politisches Engagement für den Tierschutz
verlangen. In diesem Zusammenhang machte die Rednerin auf Felix Mitterers Buch "Superhenne Hanna" aufmerksam,
das von der Befreiung einer Legehenne handle. - Eine artgerechte Tierhaltung rechne sich auch unter ökonomischen
Gesichtspunkten, da die Nachfrage nach Biofleisch das Angebot bereits zu übersteigen beginne, führte
die Abgeordnete aus.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (F) bekannte sich zu einer umfassenden Staatszielbestimmung Tierschutz, riet
aber dazu, "die Kirche im Dorf zu lassen" und zu vermeiden, dass der Sache durch Übertreibungen
geschadet werde. Der Jurist wandte sich dagegen, Tieren subjektive Rechte zuzuschreiben, da Tiere auch keine Pflichten
haben könnten. Alles andere würde bedeuten, zum Rechtsverständnis des Mittelalters zurückzukehren,
als es Prozesse gegen Tiere gab. Auch ein uneingeschränktes Recht auf Leben könne an dieser Stelle nicht
eingeräumt werden, weil dies jegliche Schlachtung von Nutztieren unmöglich machen würde.
Abgeordnete zum Europäischen Parlament Agnes Schierhuber (V) machte als Biobäuerin darauf aufmerksam,
dass eine gute Qualität in der Agrarproduktion nur auf der Grundlage einer guten Tierhaltung möglich
sei. Derzeit bestehen zwar strenge Bestimmungen, es mangle aber an der Umsetzung, zudem müsse dafür gesorgt
werden, dass die strengen Standards auch für Importe aus Drittstaaten gelten. In der EU seien Tiere als "fühlende
Wesen" anerkannt, man müsse aber auch berücksichtigen, dass strengere Bestimmungen nicht zum Nulltarif
zu haben sind, andernfalls sie zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Außerdem müsse alles, was für
die Nutztierhaltung gelte, auch bei der Heimtierhaltung umgesetzt werden.
Abgeordneter DI Wolfgang Pirklhuber (G) hielt Abgeordnetem Böhm entgegen, dass sich das Verständnis
des Verhältnisses von Natur und Kultur in den letzten Jahrzehnten stark verändert habe und die Eigengesetzlichkeit
natürlicher Prozesse im wohlverstandenen Eigeninteresse des Menschen einen höheren Stellenwert gewonnen
habe. |
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Enquetekommission über Tierschutz abgeschlossen
Mit Stellungnahmen von InteressenvertreterInnen, ExpertInnen und RessortvertreterInnen ging am Abend die
Enquetekommission zu Ende.
DI Maria Burgstaller (Bundesarbeiterkammer) richtete vier Botschaften an die Abgeordneten: Auch Mastrinder
und Schweine werden oft unter Bedingungen gehalten, die kaum besser sind als die viel kritisierte Käfighaltung.
Spaltböden sollten verboten und die Kontrolle intensiviert werden. Die Kompetenz zur Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes
sei nicht im Agrarbereich anzusiedeln. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhandel sollten sich
bewusst sein, dass es im Interesse ihrer wirtschaftlichen Zukunft liege, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass
die Konsumenten über die Qualität der Lebensmittel getäuscht werden.
Gerhard Wlodkowski, Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, erklärte, die
Präsidentenkonferenz sei für ein Bundes-Tierschutzgesetz, allerdings ein Bundes-Tierschutzgesetz "mit
Augenmaß". Überzogene Bestimmungen könnten ihm zufolge vor allem kleinbäuerliche Betriebe
gefährden. Wlodkowski machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Nutztierhaltung die Existenz Tausender
Betriebe sichere. Ihm zufolge werden auch ständig Verbesserungen in der Tierhaltung durchgeführt, neue
Bestimmungen müssten aber wissenschaftlich abgesichert sein, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Mag. Ernst Tüchler (Österreichischer Gewerkschaftsbund) meinte, ein Bundes-Tierschutzgesetz wäre
sicherlich ein Meilenstein in der Rechtsetzung des Parlaments. Er appellierte an die Abgeordneten, bei der Gesetzgebung
auch die Rechte der Beschäftigten zu beachten.
Dr. Günther Haider, Vertreter der österreichischen Tierärztekammer, nannte ein einfaches,
leicht administrierbares Tierschutzgesetz in Verfassungsrang als Forderung der Tierärztekammer. Der seiner
Ansicht nach derzeit bestehende "Vollzugsnotstand" könnte ihm zufolge durch die Einrichtung einer
Tieranwaltschaft beseitigt werden. Ein Anliegen Haiders ist auch die vollständige Tierkennzeichnung, wobei
er sich für Haustiere Mikrochips vorstellen kann.
Ing. Herbert Sedy vom Verein für Konsumenteninformation betonte, der VKI sei grundsätzlich für
eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich Tierschutz. Umfragen hätten gezeigt, dass für Konsumenten
nicht nur gesunde Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit große Bedeutung hätten, sondern auch die Qualität
der Tierhaltung. Ein Großteil der Verbraucher halte artgerechte Tierhaltung für wichtig. Durch einen
österreichweit geltenden Tiergerechtheitsindex könnte ihm zufolge eine bundesweit einheitliche Bewertung
der Tierhaltung erfolgen. Sedy warnte allerdings vor neuen Güte- und Markensiegeln, da es, wie er meinte,
bereits zu viele gebe und das die Verbraucher verwirre.
Univ.Prof. DI Dr. Sigurd Konrad vom Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für
Bodenkultur Wien unterstrich das Interesse der Wissenschaft, dass ihre Erkenntnisse auch in die Praxis umgesetzt
werden. Für besonders wichtig erachtet er beim Tierschutz auch den ethischen Gesichtspunkt. Überhaupt
nicht einzusehen ist für ihn, warum etwa im Burgenland eine andere Gesetzgebung gelten solle als in Vorarlberg.
A.Prof Dr. Irene Sommerfeld-Stur vom Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen
Universität Wien erwartet sich von einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz klare Definitionen. Sie erachtet
dies insbesondere auch zur Verhinderung von so genannten "Qualzuchten" für notwendig, wobei sie
hier in allen Bereichen, sei es im Bereich der Zierfische oder im Bereich Katzen und Hunde, Handlungsbedarf sieht.
Auch was ein "gefährlicher Hund" sei, sei in jedem Bundesland anders definiert, skizzierte Sommerfeld-Stur.
Prof. Christian Stanek (Verterinärmedizinische Universität) stellte die These auf, dass es Pferde
ohne die Nutzung durch den Menschen nicht mehr geben würde. Bei einem Bundes-Tierschutzgesetz geht es seiner
Auffassung nach auch darum, objektive Kriterien für Haltung, Behandlung und Transport von Pferden aufzustellen,
unabhängig von der Motivation, sie zu halten. Tierärztliche Kontrolle sei sowohl im Spitzen- wie auch
im Breitensport notwendig.
Dr. Karl Irresberger, Vertreter des Bundeskanzleramtes, wies darauf hin, dass das Bundeskanzleramt ab 1.
Mai für Angelegenheiten des Tierschutzes und damit auch für die Vorbereitung des Bundes-Tierschutzgesetzes
zuständig sein werde. Er könne noch nichts Genaues sagen, erklärte er, nur, dass im Regierungsprogramm
stehe, dass Tierschutz künftig unter den Artikel 11 der Bundesverfassung (Gesetzgebung Bundessache, Vollziehung
Landessache) fallen solle.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, Vertreterin des Sozialministeriums, führte aus, Tiere würden immer noch
als Sache gesehen, das müsse sich ändern. Zumindest Warmblütler würden Schmerz, Angst und Qual
genauso empfinden wie Menschen. Generell meinte Zuzzi-Krebitz, es seien nicht die gesetzlichen Regelungen sondern
der Vollzug, der die Materie so schwierig mache. Ihrer Ansicht nach sind die Behörden viel zu wenig miteinander
vernetzt. Zuzzi-Krebitz forderte daher eine Informationspflicht zwischen den Behörden und die Einrichtung
einer Tieranwaltschaft, die Parteistellung in Verfahren bekommen müsse.
Dr. Elisabeth Licek vom Institut für Hydrobiologie, Fisch- und Bienenkunde der Veterinärmedizinischen
Universität Wien machte darauf aufmerksam, dass Fische beim Tierschutz gerne übersehen werden, weil sie
sich nicht so ausdrücken könnten wie etwa Hunde oder Katzen. Es gelte aber darauf zu achten, dass Haltungsformen,
die für Fische extrem belastend sind, verboten werden, bevor sie überhaupt nach Österreich kommen.
Vom Tierschutz überhaupt nicht abgedeckt werden laut Licek außerdem Fischaquarien in der Gastronomie,
obwohl Fische dort oft in einer Dichte gehalten werden, die für sie enormen Stress bedeutet. Für die
Angelfischerei urgierte die Expertin ebenfalls bundeseinheitliche Vorgaben, derzeit sind ihr zufolge Lebendköder
in manchen Bundesländern erlaubt und in manchen verboten.
In der abschließenden Diskussionsrunde forderten sowohl Markus Hübl vom Zentralverband der Tierschutzvereine
Österreichs als auch Dr. Martin Balluch von der Plattform United Creatures öffentliche Förderungen
für Tierschutzarbeit privater Vereine. Die Vereine finanzierten sich ausschließliche durch Spenden und
durch den Idealismus ihrer Mitglieder, skizzierte Balluch, obwohl sie eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe
erfüllten. So würde beispielsweise Bildungsarbeit auf dem Gebiet des Tierschutzes in den Schulen ohne
den Idealismus vieler Tierschützer nicht stattfinden.
Abgeordneter Jakob Auer (V) machte geltend, dass viele Bauern aufgrund genereller und haltloser Beschuldigungen
durch Tierschützer Wut und Empörung empfinden. Niemand wolle bewusst Tiere quälen, versicherte er,
nicht zuletzt weil nicht tiergerechte Haltung den Ertrag mindern würde. Wenn man - vielleicht zu Recht - gegen
die Käfighaltung von Hühnern sei, müsse man zudem auch gegen die Haltung von Kanarienvögeln
in Käfigen in "Hutschachtelgröße" sein, unterstrich Auer, und man müsse sagen, was
man gegen den Import von Eiern zweifelhafter Herkunft tun könne. Manche Forderungen der Tierschützer
wertete der Abgeordnete als unrealistisch.
Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) hielt seinem Vorredner entgegen, nicht jede Kritik an Haltungsformen sei
eine Kritik an der bäuerlichen Landwirtschaft insgesamt. "Schwarzen Schafen" müsse aber Einhalt
geboten werden, und dieser Einhalt dürfe nicht an Bundesländergrenzen enden. Gradwohl ist der Meinung,
dass Österreich in Sachen Tierschutz in der Europäischen Union eine Vorreiterposition einnehmen soll.
"Wir können es uns leisten." Die Erfüllung tiergerechter Haltung sei nicht das Problem, sagte
der Abgeordnete, die Bäuerinnen und Bauern seien selbst dafür, Hemmschuh seien eher die Interessenvertreter.
Der ehemalige Universitätsprofessor Dr. Alfred Haiger bekräftigte nochmals, dass Spaltenböden
und Käfighaltung gesetzlich erlaubte Tierquälereien seien. Markus Hübl unterstrich, die Tierschützer
respektierten die Tätigkeit der Bauern. |
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