Fischer urgiert auch beim "Haus der Geschichte" konsensuales
Vorgehen
Wien (pk) - In der Frage der Einrichtung eines Verfassungskonventes zeichnet sich noch kein Konsens ab.
Zweiter Nationalratspräsident Heinz Fischer berichtete am Dienstag (08. 04.) bei
einer Pressekonferenz, dass vor allem die Zusammensetzung des Konvents, der über Fragen einer Verfassungs-
und Staatsreform in Österreich beraten soll, noch umstritten sei. Er habe gehofft, sagte Fischer, dass in
erster Linie Verfassungsexperten, erfahrene Wissenschaftler und Vertreter der Parlamentsfraktionen dem Konvent
angehören werden, nunmehr ziele man aber immer stärker auf regionale und andere Interessenvertreter ab.
Das "Besitzstandsdenken" melde sich stark zu Wort.
Fischer äußerte dennoch die Hoffnung, dass es zu einem Konsens kommen wird, und bekräftigte, er
werde sich weiterhin um eine "sachgerechte Lösung" bemühen. Über einige Punkte ist ihm
zufolge bereits Einigkeit erzielt worden. Demnach soll ein Gründungskomitee den Vorsitzenden des Konvents
- voraussichtlich Rechnungshofpräsident Franz Fiedler - wählen. Dieser wird einem "hochrangig besetzten"
Präsidium vorstehen, das die Sitzungen des Konvents vorbereitet und Druck machen soll, dass die Arbeit im
Konvent vorangeht. Unterstützt werden soll der Konvent außerdem durch ein hochqualifiziertes Büro,
das im Parlament angesiedelt wird und dem Beamte der Parlamentsdirektion, Mitarbeiter des Verfassungsdienstes und
des Rechnungshofes sowie der eine oder andere "qualifizierte Universitätsassistent" angehören
sollen.
Was die geplante Einrichtung eines "Hauses des Geschichte" betrifft, mahnte der Zweite Nationalratspräsident
ebenfalls eine konsensuale Vorgangsweise ein. "Wir wären klug beraten, wenn wir das als Konsensprojekt
betreiben", meinte er, nur dann könne es ein erfolgreiches Projekt werden, mit dem sich alle identifizieren
könnten. Es dürfe kein "Haus der Parteigeschichte" entstehen. Die Schritte, die bisher gesetzt
wurden, wertete Fischer jedenfalls als "nicht das, was vereinbart und in Aussicht gestellt wurde". Er
machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass sich ein gemeinsames Vorgehen in historischen Belangen
bisher bewährt habe, etwa bei der Einrichtung des Nationalfonds oder bei der Schaffung eines Gedenktages für
Opfer des Nationalsozialismus am 5. Mai.
Optimistisch zeigte sich Fischer hinsichtlich der EU-Erweiterung. Er sei überzeugt, dass das Europäische
Parlament am 9. April eine positive Entscheidung treffen werde. In Österreich könnte ihm zufolge jenes
Bundesverfassungsgesetz, das Voraussetzung für die Ratifikation des Beitrittsvertrages ist, bereits im Juni
vom Ministerrat beschlossen und dann vom Nationalrat in den letzten Sitzungen vor dem Sommer oder in den ersten
Sitzungen nach dem Sommer verabschiedet werden. "Wir werden da nichts verzögern", versicherte Fischer.
Auf Basis dieses Bundesverfassungsgesetzes könnte dann die Ratifikation des eigentlichen Erweiterungsvertrages
durch das österreichische Parlament erfolgen.
Scharfe Kritik übte der Zweite Nationalratspräsident an der geplanten Pensionsreform. Zum Irak-Krieg
merkte er an, es sei positiv, dass sich Österreich neutral verhalte. |