Sicherheitsabkommen mit Slowenien zum Karawankentunnel heute in Brüssel unterzeichnet
Wien (bmvit) - "Der Test zeigt, dass Österreichs Tunnels zu den sichersten in Europa gehören.
Wir sind auf dem richtigen Weg und den werden wir auch ambitioniert fortsetzen. Die Arbeit vieler Tunnelexperten
einerseits und das engagierte Investitionsprogramm der ASFINAG andrerseits haben sich als Erfolgsmodell erwiesen",
kommentierte Verkehrsminister Hubert Gorbach am Donnerstag (24. 04.) das Ergebnis des
internationalen Tunneltests. Bei diesem konnten sich die drei geprüften österreichischen Tunnels auf
ein "ausreichend" verbessern.
"Wir haben allein im vergangenen Jahr 100 Millionen Euro in zweite Tunnelröhren, und rund 20 Millionen
Euro in die Sicherheitseinrichtungen der Tunnels investiert", so Gorbach. Pfänder-, Perjen- und Gleinalmtunnel
wurden im vergangenen Jahr generalsaniert. Dazu gehörten Maßnahmen wie das Setzen von akustischen Mittelstreifen,
Leuchtdioden an den Rändern, helle Tunnelbeschichtungen, bessere Markierung von Fluchtwegen oder Verbesserung
der Lüftungssysteme.
"Trotz aller baulichen Verbesserungen zeigt die Unfallstatistik aber eines klar: Die Hauptunfallursache im
Tunnel ist menschliches Fehlverhalten", sagte Gorbach. Darum gelte es, gerade zu Beginn der Hauptreisezeiten
wieder verstärkt Aufklärungsarbeit zum richtigen Verhalten im Tunnel zu leisten. Außerdem zähle
er gerade im Tunnelbereich auf Neuerungen wie die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit (section control). "Damit
wollen wir den Dränglern in den Tunnels den Kampf ansagen", schloss Gorbach.
Heute Vormittag unterzeichnete Gorbach in Brüssel mit seinem slowenischen Amtskollegen Jakob Presecnik eine
Vereinbarung zur Hebung der Tunnelsicherheit bezüglich Gefahrenguttransporte durch den Karawankentunnel. "Dadurch
wurde eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und eine Kontrolllücke geschlossen", zeigte
sich Gorbach erfreut. Slowenien übernimmt mit dieser bilateralen Vereinbarung die europäischen Sicherheitsstandards
in den Bereichen Gefahrgutkennzeichnung, Begleitschutz und Verwendung von Warnleuchten. |