Eucharistie: Evangelischer Bischof Sturm veröffentlicht Hirtenbrief  

erstellt am
25. 04. 03

„Der Auferstandene ist nicht an Erklärungen des römischen Lehramtes gebunden“ – Evangelisches Abendmahl ohne Einschränkungen und Defizite
Wien (epd Ö) - In einem Hirtenbrief an alle Pfarrgemeinden hat der evangelisch-lutherische Bischof Mag. Herwig Sturm zur Eucharistie- Enzyklika von Papst Johannes Paul II. Stellung genommen. „Der Auferstandene ist frei; er ist auch an Erklärungen des römischen Lehramtes nicht gebunden“, heißt es in dem Hirtenbrief, der am kommenden Sonntag Quasimodogeniti in den evangelischen Gottesdiensten verlesen werden soll.

In der päpstlichen Enzyklika werde neben „vielen tiefen und schönen Gedanken“ über das heilige Abendmahl der römisch-katholische Standpunkt vertreten, dass im evangelischen Abendmahl „vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht gewahrt“ sei. Daraus folgere der Papst, dass weder eine Teilnahme evangelischer Christen an einer katholischen Eucharistiefeier noch die Teilnahme von Katholiken am evangelischen Abendmahl erlaubt sei.

Dagegen hält der lutherische Bischof fest: „Wenn wir das heilige Abendmahl gemäß der Einsetzung durch unsern Herrn Jesus Christus im Wortlaut der Bibel und im Vertrauen auf die Verheißung des Auferstandenen miteinander feiern, dann ist Jesus Christus gegenwärtig im Brot und im Wein ohne Einschränkung und ohne Defizite.“

Die evangelische Synode, das höchste gesetzgebende Gremium der evangelischen Kirche, habe bereits vor 15 Jahren die Gastbereitschaft zum heiligen Abendmahl erklärt. „Nicht wir, die Pfarrer oder die Gemeinden, sind die Einladenden, sondern Jesu Christus lädt ein an seinen Tisch, und jeder ist willkommen, der diese Einladung dankbar annimmt und das Brot des Lebens sowie den Kelch der Versöhnung mit uns teilt“, zitiert Sturm aus dem Synodenwort.

Dass nach dem biblischen Zeugnis dem evangelischen Abendmahl nichts zur vollen Gültigkeit fehlt, unterstreicht auch der niederösterreichische Superintendent Mag. Paul Weiland in seinem Hirtenbrief an alle Pfarrgemeinden seiner Diözese. Deshalb sehe die evangelische Kirche auch keinen Grund, getauften Christen anderer Konfessionen die eucharistische Gastfreundschaft vorzuenthalten. „Wo die Gegenwart von Jesus Christus bezeugt wird, dort ist Abendmahlsgemeinschaft möglich, ohne dass vorher eine volle Übereinstimmung im Amts- und Kirchenverständnis erreicht sein muss oder die eigene Identität der Kirche verraten wird“, schreibt Weiland. Die Kirche Jesu Christi gründe im Wort des dreieinigen Gottes. Das lebendige Wort könne nicht eingesperrt werden, es dränge zur Entfaltung und zur Entwicklung. Immer aber sei es zu prüfen am Fundament „Jesus Christus“.
     
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