Rübig: AKW-Stillegungsgelder dürfen nicht mehr wettbewerbsverzerrend verwendet werden  

erstellt am
25. 04. 03

EP-Industrieausschuss fordert getrennte Buchhaltung und Überprüfung
Brüssel (epp-pd) - "Der Industrie- und Energieausschuss nahm heute einen Antrag an, mit dem Energieunternehmen die Verwendung von Mitteln aus AKW-Stillegungsfonds für eine direkte oder indirekte Finanzierung von Tätigkeiten im Markt verunmöglicht wird", ist der ÖVP-Europaparlamentarier Dr. Paul Rübig hochzufrieden. Der Industrieausschuss hatte am Donnerstag (24. 04.) in zweiter Lesung über den Bericht Turmes zur Liberalisierung des Elektrizitätsbinnenmarktes abgestimmt. *Dieser Beschluss ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament, vor allem aber für unsere österreichischen Bemühungen um eine europaweit einheitliche Regelung der AKW-Sicherheitsstandards. Eine potentiell wettbewerbsstörende Verwendung der Stillegungsfonds durch die großen Energieriesen wird so verhindert."

Die Mitgliedstaaten sollen nun eine getrennte Buchführung für die Finanzierung künftiger Stilllegungen oder von Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen festlegen. Damit wird die Verfügbarkeit von Mitteln für künftige Stilllegungen gesichert sowie Hindernisse für einen fairen Wettbewerb im Energiemarkt aus dem Weg geräumt. *Die Fondsmittel sind jährlich von einer unabhängigen Einrichtung, wie etwa einer Regulierungsstelle, zu überprüfen. Beträge für AKW-Stillegungen können in Zukunft nur mehr dafür verwendet werden und stehen nicht mehr zur Finanzierung von Tätigkeiten im Markt zur Verfügung", betonte Rübig.

Die Kommission hatte festgestellt, dass die von den Mitgliedstaaten beschlossenen unterschiedlichen Verfahren der Finanzverwaltung von Stilllegungsfonds im Atomkraftsektor zu Verzerrungen und Diskriminierungen zwischen verschiedenen Stromerzeugern führen könnten. *Manche Unternehmen haben einen Zugriff auf ihren Stilllegungsfonds, andere werden von dem Abfallbewirtschaftungsunternehmen verwaltet. Dies gibt jenen erhebliche wirtschaftliche Vorteile, die Zugang zu den beträchtlichen Mitteln haben. Daher brauchen wir für alle Mitgliedstaaten einen einheitlichen Ansatz", unterstrich Rübig die Bedeutung des angenommenen Antrages.

*Das Parlament geht damit bereits heute einen Schritt weiter als die Kommission, die in ihrem Richtlinienvorschlag über die Grundsätze der nuklearen Sicherheit den Versorgungsunternehmen weiterhin die Verwaltung der Mittel für die Stilllegung in Ausnahmefällen erlaubt", ist Rübig hochzufrieden. Mit der heutigen Abstimmung macht der Industrieausschuss den Weg frei für die Plenarabstimmung über die Liberalisierung der Energiemärkte im Mai. *Europaparlament und Rat können damit die Richtlinien zur Strom- und Gasliberalisierung noch vor dem Sommer verabschieden", so Rübig abschließend.
     
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