Gorbach: Zwei Monate länger Zeit um Fahrräder nachzurüsten  

erstellt am
23. 04. 03

Länder sollen bis ersten Juli soll nur abmahnen, aber nicht strafen
Wien (bmvit/bmi) - Verkehrsminister Hubert Gorbach appelliert gemeinsam mit Innenminister Ernst Strasser an die für den Vollzug der StVO zuständigen Länder, die Übergangsfrist zur Umsetzung der Fahrradverordnung um weitere zwei Monate zu verlängern. In dieser Zeit soll nur abgemahnt, jedoch noch nicht abgestraft werden. "Es geht nicht darum, zu bestrafen, sondern darum, die Sicherheit zu erhöhen. Vielen Menschen ist es leider bisher entgangen, dass sie ihr Fahrrad umrüsten müssen", so Gorbach. Ab erstem Juli wird dann auch mit den Strafen ernst gemacht.

Plangemäß würde die Übergangsfrist mit erstem Mai auslaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten alle Fahrräder der neuen Fahrradverordnung entsprechend ausgerüstet sein. Noch immer sind mindestens die Hälfte aller Räder nur mangelhaft ausgerüstet, zeigen aktuelle Untersuchungen. So fehlen bei 65 Prozent die Speicherreflektoren, bei über 40 Prozent die Rücklichter.

Im Jahr 2002 ist die Anzahl der Fahrradunfälle weiter rasant gestiegen. Insgesamt starben im vergangenen Jahr rund 80 Radler bei Verkehrsunfällen. "Die neue Fahrradverordnung soll dieser traurigen Entwicklung entgegenwirken, indem die Sicherheitsstandards bei Fahrrädern deutlich erhöht werden", erklärt Gorbach. Denn immerhin sei das Fahrrad ein sehr umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel. Es gelte aber alles dafür zu tun, dass die Radler auch wieder sicher und gesund nach Hause kommen.
     
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