Länder sollen bis ersten Juli soll nur abmahnen, aber nicht strafen
Wien (bmvit/bmi) - Verkehrsminister Hubert Gorbach appelliert gemeinsam mit Innenminister Ernst Strasser
an die für den Vollzug der StVO zuständigen Länder, die Übergangsfrist zur Umsetzung der Fahrradverordnung
um weitere zwei Monate zu verlängern. In dieser Zeit soll nur abgemahnt, jedoch noch nicht abgestraft werden.
"Es geht nicht darum, zu bestrafen, sondern darum, die Sicherheit zu erhöhen. Vielen Menschen ist es
leider bisher entgangen, dass sie ihr Fahrrad umrüsten müssen", so Gorbach. Ab erstem Juli wird
dann auch mit den Strafen ernst gemacht.
Plangemäß würde die Übergangsfrist mit erstem Mai auslaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten
alle Fahrräder der neuen Fahrradverordnung entsprechend ausgerüstet sein. Noch immer sind mindestens
die Hälfte aller Räder nur mangelhaft ausgerüstet, zeigen aktuelle Untersuchungen. So fehlen bei
65 Prozent die Speicherreflektoren, bei über 40 Prozent die Rücklichter.
Im Jahr 2002 ist die Anzahl der Fahrradunfälle weiter rasant gestiegen. Insgesamt starben im vergangenen Jahr
rund 80 Radler bei Verkehrsunfällen. "Die neue Fahrradverordnung soll dieser traurigen Entwicklung entgegenwirken,
indem die Sicherheitsstandards bei Fahrrädern deutlich erhöht werden", erklärt Gorbach. Denn
immerhin sei das Fahrrad ein sehr umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel. Es gelte aber alles dafür
zu tun, dass die Radler auch wieder sicher und gesund nach Hause kommen. |