Erstmals einheitliche Richtwerte für Luftschadstoffe in Innenräumen
Wien (bmlfuw) - Täglich rund 20 Stunden verbringen Erwachsene zwischen 25 und 69 Jahren in geschlossenen
Räumen – davon 14 Stunden in der eigenen Wohnung. Zum Vergleich: An der frischen Luft hält man sich im
Durchschnitt nur 4 Stunden täglich auf. Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, die Qualität
der Innenraumluft stärker ins Auge zu fassen, so Umweltminister Josef Pröll. Mit einer neuen Richtlinie
des Umweltministeriums werden nun erstmals bestimmte in Innenräumen vorkommende Luftschadstoffe einheitlichen
Richtwerten unterworfen. Die Richtlinie soll Sachverständigen und Experten ein osterreichweit einheitliches
Vorgehen bei der Bewertung der Luftqualität von Innenräumen auf hohem Niveau ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist der Begriff ‚Sick Building Syndrome‘ geprägt worden, womit ein insbesondere in
klimatisierten Gebäuden auftretendes Beschwerdebild bezeichnet wird, das sich in unspezifischen Symptomen
wie Schleimhaut- bzw. Bindehautreizungen, Kopfschmerzen, manchmal allergischen Symptomen und erhöhter Krankheitsanfälligkeit
äußert. Sensibilisiert wurde die Bevölkerung vorwiegend auf Belastungen durch "passives Rauchen"
oder aber die Beeinträchtigung der Luft durch Klimaanlagen. Weniger bekannt sind jedoch jene zahlreichen Luftschadstoffe,
die in höheren Konzentrationen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können. Diese sind unter
anderem Formaldehyd, Tetrachlorethen, Styrol, Toluol, Stickstoffdioxid und Pentachlorphenol sowie Polychlorierte
Biphenyle. Die genannten Stoffe können unter anderem in Lacken und Leimen, Möbelpolituren, Spannplatten,
Putzmitteln, Boden-, Wand- und Deckenbelegen, Versiegelungen, oder Dispersionsklebern vorkommen.
Der erste Teil der Richtlinie wurde nun in Form einer Loseblattsammlung von der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften über Auftrag des Umweltministeriums herausgegeben. Damit wird erstmals in Österreich
die einheitliche Erfassung und Bewertung der wichtigsten in Innenräumen vorkommenden Luftschadstoffe anhand
von Richtwerten dargestellt. Die Richtlinie soll hauptsächlich Sachverständigen Hilfestellung bei der
Bewertung von speziellen Situationen geben und die Sicherheit für Entscheidungen erhöhen. Die technische
Richtlinie kann von Sachverständigen (z.B. Zivilingenieuren, technischen Büros) schriftlich über
das Bürgerservice des Umweltministeriums (Stubenbastei 5, 1010 Wien) kostenlos angefordert werden. |