Wien (bmaa) - Die Frist zur Einreichung von Anträgen an den ’Nationalfonds der Republik Österreich
für Opfer des Nationalsozialismus’ auf Abgeltung von Vermögensverlusten an
- Bestandrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten,
- Hausrat, bzw.
- Persönlichen Wertgegenständen
– s. BGBl. Nr. 432/1995, zuletzt geändert in BGBl. I Nr. 11/2002 – wurde aufgrund einer Ermächtigung
des österreichischen Parlaments vom Kuratorium des Nationalfonds bis 31. Dezember 2003 verlängert, wobei
eine weitere Verlängerung bis 31. Dezember 2004 nicht ausgeschlossen ist (BGBl. I Nr. 19/2003).
Details zum Nationalfonds sind unter http://www.nationalfonds.org/nf/deutsch/index.htm
bzw. (in englischer Sprache) http://www.nationalfonds.org/nf/english/index.htm
zu finden, Antragsformulare (deutsch und englisch) unter http://www.nationalfonds.org/frageboegen/nationalfund.doc.
Die Frist zur Einreichung von Anträgen an den ’Versöhnungsfonds’ - Fonds für freiwillige Leistungen
der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (s. BGBl.
I Nr. 74/2000, zuletzt geändert in BGBl. I Nr. 40/2001 - wurde vom österreichischen Parlament bis 31.
Dezember 2003 verlängert (BGBl. I Nr. 18/2003).
Details zum Versöhnungsfonds sind unter http://www.versoehnungsfonds.at
bzw. (in englischer Sprache) http://www.reconciliationfund.at
zu finden, Antragsformulare in mehreren Sprachen unterwww.versoehnungsfonds.at/download.htm.
Bei Fragen zu beiden Fristen bzw. Anspruchsvoraussetzungen und Anträgen können Sie sich direkt an die
jeweils genannte Institution oder im Ausland auch an jede österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft
oder Konsulat) wenden.; zu Adressen, Öffnungszeiten, Telefon-, Fax- und E-Mail-Erreichbarkeiten s. http://www.bmaa.gv.at/botschaften, alphabetisch geordnet nach Ländern.
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