Gesetzesnovelle am Dienstag im Ministerrat
Wien (bmvit) - "Die Bestimmungen im neuen Gesetz sind streng, aber nicht schikanös. Gerade
bei Gefahrengut-Transporten muss die Politik penibel darauf achten, dass die Sicherheit oberste Priorität
hat", sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach angesichts des Entwurfes zur Gefahrengutbeförderungs-Gesetzes-Novelle,
den er am Dienstag (29. 04.) dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat.
Nach den neuen Bestimmungen müssen Unfälle oder sonstige Zwischenfälle während eines Gefahrenguttransportes
nun gemäß international gültiger, detaillierter Vorgaben gemeldet werden. Dafür wird es ein
einheitliches Formular geben, das sowohl für die Straße als auch für die Schiene gilt.
Außerdem vorgesehen ist eine Summe von Maßnahmen wie zB eigene Notfallpläne für Rangierbahnhöfe,
Verschärfungen für die Ausstattung von Straßenfahrzeugen mit Feuerlöschern oder verschärfte
Bestimmungen für Druckgaspackungen.
Ab erstem Juli 2003 soll der gesamte Gefahrenguttransport in Österreich nach den geänderten Bestimmungen
erfolgen. Damit werden die aktuellen EU-Richtlinien für diesen Bereich umgesetzt. |