Wirtschaftsausschuß für Erleichterungen beim Gewerbeantritt
Gewerbeordnungsnovelle passiert Ausschuss - Kritik der Opposition
Wien (pk) - Der Wirtschaftsausschuss hat am Dienstag (28. 05.) mit der
Mehrheit der Koalitionsparteien eine umfangreiche Novelle zur Gewerbeordnung (1117 d.B.) an das Plenum weitergeleitet,
deren Ziel es ist, bürokratische Hürden auf dem Weg zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zu beseitigen.
Angehende Unternehmer können künftig alle Gewerbe in den "One-Stop-Shops" der Bezirks-Gewerbebehörden
anmelden.
Der Handel wird - mit Ausnahme von Medizinprodukten und Waffen - ein freies Gewerbe, der Zugang zur Meisterprüfung
wird erleichtert und außerdem können die Gewerbetreibenden erweiterte Nebenrechte in Anspruch nehmen.
Auch ein Konkurs soll in Zukunft keinen generellen Gewerbeausschlussgrund mehr darstellen. Lediglich strafrechtliche
Tatbestände oder die Abweisung eines Konkurses mangels Masse bleiben ein Hinderungsgrund für die Selbständigenkarriere.
Abgeordnete Maria Kubitschek (S) hielt eine Liberalisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen beim Zugang
zum Gewerbe für sinnvoll, um Unternehmensgründungen in der mittelständischen Wirtschaft anzuregen.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf ortete die Rednerin aber Probleme, den "Spagat" zwischen Liberalisierung
und Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards zu schaffen. Zwar seien Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren
berücksichtigt worden, Probleme im Bereich der Lehrlingsausbildung - vor allem im Zusammenhang mit der Vollliberalisierung
des Handels - aber ungelöst geblieben. Kritik übte Abgeordnete Kubitschek auch an der Zulassung der Lehrlingsausbildung
in Teilgewerben. Denn die Ausbildung in einem Teilgewerbe könne naturgemäß nur einen sehr eingeschränkten
Umfang haben, während die Anforderungen an Lehrabsolventen ständig steigen. Kubitschek forderte eine
Entkoppelung von Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz und bessere Rahmenbedingungen für die Lehrlingsausbildung.
Mit Erleichterungen bei der Meisterprüfung zeigte sich die Rednerin einverstanden, verlangte aber Qualitätskriterien
für den Meistertitel, auf die sich die Konsumenten verlassen könnten. Außerdem trat Kubitschek
für die Aufnahme der Elektriker und Mechaniker in die Liste der sensiblen Gewerbe ein.
Abgeordneter Josef Trinkl (V) unterstrich die positiven Ansätze hinsichtlich des erleichterten Zugangs zum
Unternehmertum. So werden die Bürokratie abgebaut und die Zugangsregelungen erleichtert. Auch werde sich in
Zukunft nur eine Behörde mit der Anmeldung des Gewerbes befassen, nämlich die Bezirkshauptmannschaft.
Diese Behörde ist seiner Meinung nach durchaus in der Lage, komplizierte Sachverhalte zu beurteilen und zu
entscheiden. Den von seiner Vorrednerin beklagten drohenden Qualitätsverlust sah er nicht. Allgemein meinte
er, man sei den Wünschen nach Liberalisierung nachgekommen und konnte die Qualität der österreichischen
Unternehmungen sicherstellen. Abgeordneter Günter Kiermaier (S) kritisierte, dass im Handelsgewerbe kein Befähigungsnachweis
mehr nötig sei. Viele Konkurse und manches Fehlverhalten im kaufmännischen Bereich seien nur möglich,
weil die Unternehmer keine fundierte Ausbildung haben und u.a. auch keine Bilanz lesen können. Im Zusammenhang
mit der Neuregelung der Meisterprüfung meinte Kiermaier, eine noch so gute Schule könne keine Praxis
ersetzen.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) verwies darauf, dass bei einer großen Novelle immer wieder Nachbesserungen
gemacht werden. Die Novelle nannte er "außerordentlich gelungen", denn in Hinkunft gebe es u.a.
nur mehr eine Anlaufstelle, die Meisterprüfung werde modernisiert und an das moderne Betriebsleben angepasst.
Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) unterstrich den einfacheren Zugang zur Gewerbetätigkeit, der mit dieser
Novelle umgesetzt werde. Im Handel sei seiner Meinung nach der Befähigungsnachweis hochstilisiert worden.
Auch müssen Lehrlingsausbildung und Befähigungsnachweis getrennt werden, denn der Lehrling möchte
eine gute Ausbildung und einen guten Job haben und habe viel weniger die Meisterprüfung im Kopf, argumentierte
er.
Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach von einer Gratwanderung zwischen Zugangsbeschränkung und Qualitätssicherung
und forderte eine weitere Liberalisierung bei den Zugangsbeschränkungen ein. |
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erklärte, durch die Novelle werde die Bedeutung der beruflichen Ausbildung
zurückgedrängt und hinterfragte die Lehrlingsausbildungsberechtigung und die Meisterprüfungsregelung,
die jetzt ausschließlich von der Wirtschaftskammer durchgeführt werde.
Abgeordnetem Johann Maier (S) geht in manchen Bereichen die Regierungsvorlage zu wenig weit, in anderen werde auf
die bestehenden Probleme nicht eingegangen. Er listete dann aus konsumentenpolitischer Sicht Fälle auf, die
einer Lösung harren, etwa im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Privatpersonen: Derzeit keilen Firmen an der
Haustüre Stromlieferverträge oder Telekom-Dienstleistungen. Klare Rahmenbedingungen forderte er für
das Piercen und Tätowieren ein. Liberalisierungsschritte vermisste er etwa bei den Rauchfangkehrern, Datenschutzbestimmungen
bei den Detektiven. Auch mahnte er ein Reisevertragsgesetz für Reisebüros ein.
Bundesminister Martin Bartenstein sprach von maßvollen und nachvollziehbaren Liberalisierungsschritten und
dem Versuch, mit den Betroffenen Konsens zu erreichen, handelt es sich doch um das Standes- und Berufsrecht von
350.000 Unternehmern. Auch die Bundesregierung trete dafür ein, dass es mehr Selbständigkeit als in der
Vergangenheit gibt, man wolle erreichen, dass es im heurigen Jahr mehr als 30.000 Unternehmensgründungen gibt.
Die Unternehmensgründung werde rasch und kostengünstig erfolgen, eine Gewerbeanmeldung auf elektronischem
Wege sei möglich, teilte er weiter mit.
Die Novelle wurde unter Berücksichtigung eines umfangreichen Abänderungsantrages mit F-V-Mehrheit angenommen,
darüber hinaus fasste der Ausschuss Entschließungen zur Beseitigung allfälliger Benachteiligungen
österreichischer Fachhochschulabsolventen und Zahntechniker im Vergleich zu FHS-Absolventen und Zahntechnikern
in anderen EU-Ländern, zur Abgrenzung der Tätigkeiten der Zahntechniker von jenen der Zahnärzte
und zur Angleichung der Entlassungstatbestände zwischen Arbeitern und Angestellten. Außerdem traf der
Ausschuss Feststellungen zum Umfang der Handelsbefugnisse aller Gewerbetreibenden, zur Entlastung von Klein- und
Kleinstbetrieben von Betriebsanlagengenehmigungen und zur Definition einfacher Tätigkeiten.
Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Gewerbeordnungsnovelle beschlossen die Ausschussmitglieder teils mit F-V-Mehrheit,
teils einstimmig Änderungen im Postsparkassengesetz, im Genossenschaftsrevisionsgesetz und in den Übergangsbestimmungen
des Handelsgesetzes. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen Postsparkasse und Gewerbetreibenden bei der Abwicklung
des Zahlungsverkehrs und um Vorkehrungen zugunsten kleiner Abschlussprüfer, die aufgrund der zuletzt verschärften
Haftungsbestimmungen aus dem Markt gedrängt zu werden drohen.
Eckpunkte der Gewerbeordnungsnovelle
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Vereinfachung des Befähigungsnachweises: Der Bewerber
dokumentiert seine fachliche Qualifikation durch einen standardisierten Befähigungsnachweis oder durch individuelle
Dokumente bei der Anmeldebehörde. Den "generellen Befähigungsnachweis" wird der Wirtschaftsminister
für jedes reglementierte Gewerbe per Verordnung festlegen. Das neue System macht das vom Landeshauptmann durchgeführte
Nachsichtverfahren überflüssig und vereinfacht die Verwaltung tiefgreifend.
Die bislang zersplitterten Zuständigkeiten für die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen und
die Durchführung der Meister- und der Befähigungsprüfungen werden bei der Meisterprüfungsstelle
konzentriert. Die Meisterprüfung bleibt der vorrangige Zugang zum Handwerk, wird in Form und Inhalt aber reformiert.
Der Nachweis einer Berufsausbildung und einer zweijährigen Praxis entfallen. Die Lehre wird dadurch aber nicht
entwertet, denn sie ersetzt Teile der in Module gegliederten und in ihrem Ablauf flexibler gestalteten Meisterprüfung.
Die Gewerbeordnungsnovelle 2002 bringt stark vereinfachte Gewerbekategorien. Statt dreier Gewerbelisten gibt es
künftig nur eine Liste mit den reglementierten Gewerben, deren Ausübung einen Befähigungsnachweis
voraussetzt. Alle anderen Gewerbe sind freie Gewerbe. Gewerbe mit Meisterprüfung heißen weiterhin Handwerk;
auch die Begriffe "verbundene Gewerbe" sowie Teilgewerbe gelten weiter. In den Teilgewerben fällt
das Ausbildungsverbot und die Einschränkung der Beschäftigungszahl.
Wer ein bisher bewilligungspflichtiges Gewerbe ausüben will, muss aus Sicherheitsgründen auch künftig
seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Liste der sensiblen Gewerbe umfasst folgende 13 Gewerbe: Baumeister
und Brunnenmeister; Chemische Laboratorien; Elektrotechnik (Alarmanlagen); Pyrotechnikunternehmen; Gas- und Sanitärtechnik;
Herstellung von Arzneimitteln und Giften sowie Großhandel mit Arzneimitteln und Giften; Inkassoinstitute;
Reisebüros; Sicherheitsgewerbe Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe); Sprengungsunternehmen; Vermittlung von
Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung; Waffengewerbe; Zimmermeister.
Die Nebenrechte der Gewerbetreibenden werden künftig einfacher und einheitlicher geregelt. Zulässig sind
Leistungen anderer Gewerbe in geringem Umfang und im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, das auf eine Gesamtleistung
zielen muss. Schwerpunkt und Eigenart des jeweiligen Betriebes müssen erhalten bleiben. Allen Gewerbetreibenden
kommt künftig ein allgemeines Handelsrecht (Ausnahmen: Medizinprodukte und Handel mit Produkten der reglementierten
Gewerbe). Nach der Schließung von Postämtern dürfen Gewerbetreibende Postdienstleistungen im Rahmen
ihres Betriebes anbieten.
Aus den zahlreichen Detailänderungen des umfangreichen Entwurfs sei einer hervorgehoben: Schanigärten
sollen künftig das ganze Jahr über bis maximal 23 Uhr betrieben werden können.
Die vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen
Im Verlauf der Ausschussdebatte legten ÖVP und FPÖ einen umfangreichen, bei der Abstimmung mit
Mehrheit der Koalitionsparteien angenommenen Abänderungsantrag vor. Die wichtigsten Punkte lauten:
Buschenschänken dürfen an ihre Gäste nicht nur selbst erzeugte Weine und Obstsäfte, sondern
auch Schnäpse ausschenken, Parfumeriewarenhändler ihre Kunden auch schminken und Erzeuger von Webwaren,
Strick- und Wirkwaren, Tapeten, Glaswaren, Gummi- und Plastikwaren, Kunstharzgegenständen sowie von Verpackungen
und Umhüllungen, Etiketten und Briefumschlägen erhalten das Recht, ihre und gleichartige zugekaufte Erzeugnisse
zu bedrucken. Das reglementierte Gewerbe Kunststoffverarbeitung" soll künftig als Handwerk gelten.
Die Betriebsanlagengenehmigungen von Garagierungsbetrieben mit Abstellplätzen für höchstens 50 hausfremde
Personen gelten im bisherigen Umfang weiter.
Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, bedürfen nur dann eines Befähigungsnachweises,
wenn es sich um Baumeister, die Herstellung von Arzneimitteln, Giften und Medizinprodukte, Steinmetzmeister, das
Waffengewerbe oder Zimmermeister handelt.
Gewerbetreibende, die den Handel mit Medizinprodukten innerhalb eines Jahres vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
mindestens sechs Monate lang ausgeübt haben, dürfen diesen Handel bis zum 1. Juli 2004 im Rahmen ihrer
bisherigen Gewerbeberechtigung weiter betreiben. Dann müssen sie das entsprechende reglementierte Gewerbe
anmelden.
Personengesellschaften des Handelsrechtes dürfen ein Gewerbe schon vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch
auf Grund der Gewerbeanmeldung ausüben, wenn sie den Abschluss des Gesellschaftsvertrages glaubhaft dargetan
haben.
Bei seinen Verordnungen für die Befähigungsnachweise der Drogisten, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker,
Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, der Lebens- und Sozialberater und hinsichtlich der Tätigkeit des
Piercens und Tätowierens wird der Wirtschaftsminister das Einvernehmen mit dem Sozial- und Gesundheitsminister
herstellen.
Den Stoff der Meisterprüfung wird die zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer nach Anhörung
der Bundesarbeitskammer und anderer in Berufsbildungsangelegenheiten involvierter Stellen durch Verordnung festlegen,
die dem Wirtschaftsminister zur Bestätigung vorzulegen ist. Bei teilweise bestandenen Prüfungen kann
die Prüfungskommission dem Kandidaten die Wiederholung der bestandenen Prüfungsteile erlassen.
Beim Bestattergewerbe wird der Tätigkeitsbereich präzisiert und dem Landeshauptmann die Möglichkeit
eingeräumt, Höchsttarife festzulegen. "Werbebesuche" von Bestattern dürfen nur auf ausdrückliche
Aufforderung hin erfolgen. |
Regelung für die Zusammenarbeit zwischen Gewerbe und Postsparkasse und Maßnahmen für kleine
Abschlußprüfer
Im inhaltlichen Zusammenhang (§ 27 GOG) mit der Gewerbeordnungs- Novelle 2002 hat der Wirtschaftsausschuss
auf Antrag der Abgeordneten Reinhold Mitterlehner und Maximilian Hofmann auch eine Änderung des Postsparkassengesetzes
und des Genossenschaftsrevisionsgesetzes sowie die Ergänzung von Übergangsbestimmungen im Handelsgesetzbuch
beschlossen.
Durch den teils mit den Stimmen der Regierungsparteien, teils einstimmig angenommenen Antrag wird die Zusammenarbeit
zwischen der Postsparkasse und Gewerbetreibenden bei der Entgegennahme und bei der Leistung von Einzahlungen im
Postscheck- und Postsparverkehr geregelt.
Weiters wird im Genossenschaftsrevisionsgesetz klargestellt, dass die Haftung des Revisors bei abschlussprüfungspflichtigen
Genossenschaften nicht mit 350.000 Euro begrenzt ist, sofern er als Abschlussprüfer tätig ist, sondern
die Haftungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches zu gelten haben. Revisoren, Revisionsverband, Gehilfen und Vertreter
des Revisionsverbandes werden zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Verwertungsverbots verpflichtet. Da spektakuläre
Firmenzusammenbrüche wie die Insolvenz des US-Energiekonzerns Enron die Versicherungswirtschaft verunsichert
haben, ist es für kleinere Abschlussprüfer schwierig geworden, eine wirtschaftlich verkraftbare Versicherungsdeckung
zu erhalten. Um zu verhindern, dass kleine Abschlussprüfer aus dem Markt verdrängt werden, wird die im
Handelsgesetzbuch vorgesehene Übergangsregelung für die Versicherungsdeckung im Sinn einer zweijährigen
Einschleiflösung modifiziert. In diesem Zeitraum will die Regierung durch eine gründliche versicherungstechnische
Aufbereitung und Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu akzeptablen Versicherungslösungen
gelangen. Für die Prüfung nicht börsenotierter Gesellschaften soll der vorgesehene Haftungshöchstbetrag
von zwei Millionen Euro für die Prüfung der Geschäftsjahre 2002 und 2003 (falls das Geschäftsjahr
nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt sind das jedenfalls Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember
2002 und dem 31. Dezember 2003 beginnen) auf eine Million Euro herabgesetzt werden. Unberührt bleiben sollen
die ebenfalls mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz eingeführten erhöhten Haftungsbeträge für
Bankprüfer und für Versicherungsprüfer sowie für den Abschlussprüfer börsenotierter
Gesellschaften.
Gewerberechtliche Forderungen der Sozialdemokraten mitverhandelt
In einem Entschließungsantrag (534/AÄEÜ) forderten die Sozialdemokraten den Wirtschaftsminister
auf, Regelungen im Gewerberecht für die Ausbildungs- und Ausübungsregeln für Piercer und Tätowierer
auszuarbeiten und umzusetzen. Piercing und Tätowieren seien mit gesundheitlichen und rechtlichen Risken verbunden,
es gebe hier eine Grauzone, die rechtsetzende Maßnahmen erfordere. - Der Antrag wurde mit den Stimmen der
beiden Regierungsparteien abgelehnt.
Ebenfalls in einem Entschließungsantrag (629/AÄEÜ) wandten sich die SPÖ-Abgeordneten gegen
den Entfall der Bestimmungen hinsichtlich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche sowie hinsichtlich der Regelung
des Jugendgetränks und der Schutzbestimmungen gegen Alkoholmissbrauch in der Gewerbeordnung. Die Antragstellerinnen
argumentieren, dass 8 % der 14jährigen im ländlichen Raum alkoholkrank, 12 % dieser Altersgruppe gefährdet
seien und bei 20 % der Todesfälle von Jugendlichen Alkohol im Spiel sei. - Dieser Antrag galt somit als miterledigt.
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