Hoch »Ute« ließ die Waldbrandgefahr enorm steigen  

erstellt am
09. 05. 03

Drakonische Strafen für »Zündler« im Wald
Graz (lk) - Noch steht die Ursache für den verheerenden Waldbrand in Bretstein bei Judenburg, bei dem mehr als 20 Hektar Wald vernichtet wurden, nicht hundertprozentig fest, für Landesforstdirektor Dipl.-Ing. Dr. Josef Kalhs trotzdem ein ernster Grund, auf die Bestimmungen des Forstgesetztes hinzuweisen, denn: Die Verordnung „über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr“ wie sie jetzt zum Beispiel durch das Hoch Ute besteht, sieht exorbitante Strafen für Zuwiderhandelnde vor.

Der Paragraph 3 dieser Verordnung droht an: „Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Absatz 1 a Ziffer 17 Forstgesetz dar und werden diese Übertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.“

Landesforstdirektor Dipl.-Ing. Dr. Josef Kalhs: „Die Verordnung kann natürlich nicht alle Waldbrände verhindern, aber sie soll dazu beitragen, auf die Gefahr von Waldbränden hinzuweisen und das Bewusstsein zu schärfen, alles zu unterlassen – auch Rauchen – was zu einem Waldbrand führen könnte.“

Wenn es auch in der Steiermark nicht zu derart unbeherrschbaren Katastrophen wie in den USA oder in Australien kommen kann, so sind es im Jahresdurchschnitt doch 15 Brände, die Großalarm bei den Feuerwehren auslösen.

„Waldbrände führen“, macht der Landesforstdirektor auf die oft erst später auftretenden Folgeschäden aufmerksam, „nicht nur zum Absterben von Bäumen, sondern auch zur Zerstörung der nährstoffreichen Humusauflage und des Bodenlebens. Die enorme Hitzeentwicklung tötet auch das Feinwurzelsystem ab, weshalb Schäden oft auch erst nach geraumer Zeit sichtbar werden.“
     
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