Forderung der Grünen Umweltsprecherin Glawischnig entspricht Planung
Wien (bmlfuw) - Nach der heute zu Ende gehenden Begutachtungsfrist für die geplante Wasserrechtsgesetz-Novelle
werden selbstverständlich die Anregungen und Einwände gesichtet und bewertet und ein Entwurf für
die Beschlussfassung im Ministerrat erstellt. Falls die Grünen in der Begutachtung entsprechende Vorschläge
gemacht haben, werden diese selbstverständlich in der Evaluierung berücksichtigt. Dies teilte das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Reaktion auf entsprechende Kritik der Grünen
Umweltsprecherin Eva Glawischnig mit.
Die aktuelle Wasserrechtsgesetz-Novelle dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, eine Verschlechterung
des Schutzniveaus des österreichischen Wassers ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. Eine nachhaltige Nutzung
der Ressource Wasser ist Ziel der Wasserschutzpolitik des Lebensministeriums, die neben entsprechender Förderungen
in der Siedlungswasserwirtschaft, im Flussbau und in der Wildbach- und Lawinenverbauung eine Reihe von Projekten
initiiert hat, um in Österreich eine gute Wasserzukunft zum gewährleisten. Gerade im Jahr des Wassers
2003 ist es Ziel, der österreichischen Bevölkerung die Leistungen der österreichischen Wasserwirtschaft
sichtbar zu machen, andererseits auch die Rahmenbedingungen zu thematisieren, die notwendig sind, damit alle Österreicherinnen
und Österreicher auch in Zukunft stolz auf ihr Wasser sein können. |