Aufgaben des Österreich-Konvents  

erstellt am
06. 05. 03

Ergebnis der Sitzung des Gründungskomitees des Österreich-Konvents am 2. Mai 2003
Wien (bpd) - Der Konvent zur Staatsreform hat die Aufgaben, Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll.

Die künftige Verfassung soll eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.

Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche beraten werden:

Eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben.

Die Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen gegliederten Kompetenzkatalog zu schaffen.

Das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips.

Die Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des e-government.

Die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleiches.

Die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.

Der Konvent soll zuletzt auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext ausarbeiten.

Ziel des Konvents ist es somit einen neuen Verfassungstext zu schaffen, der in knapper, aber umfassender Form sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält.
Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung (also das demokratische Prinzip, das bundesstaatliche Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und die republikanische Staatsform) bleiben aufrecht.

Das Präsidium des Österreich-Konvents
Das Gründungskomitee bestellte in seiner Sitzung am 2. Mai 2003 einvernehmlich das Konventpräsidium; dieses besteht aus:

  • dem Vorsitzenden (Präsidenten) des Konvents, Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler,
  • den zwei stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten) des Konvents, Nationalratspräsident Heinz Fischer und Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Ortner,
  • vier weiteren Mitgliedern, Nationalratspräsident Andreas Khol, Bundesminister Dieter Böhmdorfer, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Claudia Kahr und Abgeordnete zum Nationalrat Eva Glawischnig.

Das Gründungskomitee erstellt weiters eine Liste von 18 Persönlichkeiten aus dem Bereich von Rechts- und Verwaltungswissenschaften, von Organisationsfachleuten, Verwaltungspraktikern, Vertretern der Bürger/Zivilgesellschaft und anderen Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Konvent als wesentlich für die Erreichung der Ziele erachtet wird (Expertenpool).

Aus dem Kreis dieser Persönlichkeiten wird ein Teil der Mitglieder des Konvents ausgewählt.

Die Zusammensetzung des Österreich-Konvents
Im einzelnen besteht der Konvent aus folgenden Personen:

  1. den Mitgliedern des Konvents-Präsidiums
  2. fünf Mitgliedern der Bundesregierung
  3. den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes und des OGH
  4. einem Vertreter der Volksanwaltschaft, der vom Kollegialorgan der Volksanwaltschaft entsendet wird.
  5. 17 weiteren Vertretern der Bundesländer (Nominierung von je 9 Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten.)
  6. je zwei Vertreter des Städtebundes und des Gemeindebundes
  7. je ein Vertreter der vier Sozialpartner, der VÖI, der Kammer der Freien Berufe
  8. 18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können.
  9. neun Virilisten aus dem Kreis des Expertenpools mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen

Die dem Konvent angehörenden Mitglieder der Bundesregierung, der Landeshauptleute und der Sozialpartner können sich im Konvent im Falle ihrer Verhinderung ad hoc durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen.

Arbeitweise des Österreich-Konvents
Der Konvent hat seinen Sitz in Wien im Parlament. Seine Kosten werden aus dem Budget des Parlaments gedeckt.

Der Konvent gibt sich auf Vorschlag des Präsidiums eine Geschäftsordnung, in der auch die Arbeitsweise geregelt wird.

In dieser Geschäftsordnung ist vorzusehen, dass der Konvent einzelne Teile seiner Aufgaben auch in Konventsausschüssen erledigen kann oder zu bestimmten Themen seiner Beratungen Experten beziehen oder bestimmte Aufträge von an Experten erteilen kann.

Die Geschäfte des Konvents werden von einem im Parlament eingerichteten Büro geführt.

Der Konvent hat seine Arbeit innerhalb von 18 Monaten nach seiner Konstituierung mit einem Bericht abzuschließen, dem nach Möglichkeit auch Textvorschläge beigefügt werden sollen.

Dieser Bericht ist dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, den Landeshauptleuten und den Landtagen zu übermitteln und zu veröffentlichen.

     
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