Sozialpolitik – Pensionsreform |
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Menschenrechtsbeirat
»International vorzeigbar« Der Menschenrechtsbeirat veröffentlichte den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 Wien (bmi) - Der Menschenrechtsbeirat (MRB) sei „international vorzeigbar und für einige Länder Vorbild“. Das sollte optimiert werden, sagte der MRB-Vorsitzende Dr. Erwin Felzmann am Mittwoch (14. 05.) in Wien bei der Vorstellung des Berichts des Menschenrechtsbeirats über die Tätigkeit im Jahr 2002. OGH-Präsident i. R. Felzmann, der den Bericht gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk präsentierte, wurde am 6. Februar 2003 als Nachfolger von Dr. Gerhart Holzinger zum Vorsitzenden des MRB ernannt. Felzmann betonte die „gute Kooperation“ zwischen den Kommissionsmitgliedern des MRB und den Angehörigen der Sicherheitsbehörden. Der Menschenrechtsbeirat erstellte im Jahr 2002 drei umfangreiche Berichte. Sie betrafen die Information von angehaltenen Menschen, ihre medizinische Betreuung sowie die Richtlinien des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Bundesbetreuung von Asylwerbern. Der Beirat erstattete dem Bundesminister für Inneres insgesamt 101 Empfehlungen. Der Großteil der Empfehlungen (60) betraf die medizinische Betreuung von Angehaltenen; 32 Empfehlungen resultierten aus dem Bericht über die „Information von angehaltenen Personen“ und vier Empfehlungen erfolgten im Zusammenhang mit der Bundesbetreuung von Asylwerbern. Zwei Empfehlungen befassten sich mit dem Fall Öztoplu. Je eine Empfehlung betraf die gemeinsame Anhaltung von Ehegatten in Schubhaft; den Dringlichkeitsbericht einer MRB-Kommission zu einem Besuch im Polizeianhaltezentrum Wien-Ost sowie die Vertragsverlängerung der Kommissionen des MRB. Die Vertragsabschlüsse zwischen dem Innenministerium und den Kommissionsmitgliedern seien eine Zwischenlösung bis zur Jahresmitte 2004, erläuterte der MRB-Vorsitzende. Ziel sei eine generelle Lösung, die eine mindestens dreijährige Funktionsperiode der Kommissionen garantiert. Von den sechs Kommissionen des MRB erfolgten im Jahr 2002 insgesamt 396 Dienststellenbesuche, davon 233 in Dienststellen der Bundesgendarmerie, 81 in Dienststellen der Bundespolizei sowie 76 Besuche in den Polizeianhaltezentren. Außerdem wurden drei Gemeindewachkörper besucht (informativ) sowie eine Flüchtlingseinrichtung nach Zustimmung der Leitung. Die Kommissionsmitglieder beobachteten 34 Polizeieinsätze (Demonstrationen, Razzien). Sechs regionale Kommissionen Der im Bundesministerium angesiedelte Menschrechtsbeirat ist im Juli 1999 eingerichtet worden und geht auf eine Empfehlung des Europarats-Komitees zur Verhütung von Folter (CPT - European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) zurück. Nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 wurde der Beirat vorerst per Verordnung eingerichtet. Im Juli 1999 beschloss der Nationalrat mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 die (verfassungs)rechtliche Grundlage für den Menschenrechtsbeirat. Die Novelle ist am 1. September 1999 in Kraft getreten. Der Beirat berät den Innenminister in Fragen der Verbesserung der Menschenrechte und gibt Empfehlungen ab. Seit 1. Juli 2000 bestehen sechs regionale Kommissionen, die als „verlängerte Arme“ des Menschenrechtsbeirats vor allem die Anhaltung von Menschen in Dienststellen der Sicherheitsexekutive kontrollieren. Dem Menschenrechtsbeirat gehören elf Mitglieder und elf Ersatzmitglieder an. Sie sind bei ihrer Arbeit unabhängig und werden vom Innenminister für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt. Der Vorsitzende des Beirats wird aus dem Kreis der Mitglieder des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Verfassungsrechtsprofessoren an den Universitäten ausgewählt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat ein Vorschlagsrecht. Je ein Mitglied (Ersatzmitglied) wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Justiz, fünf weitere Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden auf Vorschlag privater gemeinnütziger Einrichtungen bestellt, die sich der Wahrung der Menschenrechte widmen. Die übrigen drei Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden vom Bundesminister für Inneres ohne Vorschlag bestellt. Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Der Menschenrechtsbeirat überprüft die Arbeit der Sicherheitsbehörden, ob die Menschenrechte gewahrt werden und macht dem Innenminister Verbesserungsvorschläge. Er bedient sich dabei der Kommissionen und Arbeitsgruppen. Information: http://www.menschenrechtsbeirat.at |
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Parnigoni: Strasser sind Vorwürfe der menschenrechtswidrigen Asylpolitik völlig egal Wien (sk) - "Wieder einmal führt Innenminister Strasser vor, wie egal ihm all die massiven Bedenken gegen seine menschenrechtswidrige Asylpolitik sind", erklärte SPÖ-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni am Mittwoch (14. 05.) in Reaktion auf die Tatsache, dass die Kritik des stv. Beiratsvorsitzenden Bernd-Christian Funk bei Strasser nicht nur auf "taube Ohren" gestoßen ist, sondern er sogar zum Gegenschlag ausholen lässt. Parnigoni: "Statt auf die berechtigte Kritik des Menschenrechtsbeirats einzugehen, schickt Strasser den Sicherheitssprecher seiner Partei vor, um den Menschenrechtsbeirat generell ins parteipolitische Eck zu stellen." Die unrühmliche Geschichte Strassers Umgang mit Kritikern sei hinlänglich bekannt und nun leider um eine Facette reicher, so der SPÖ-Sicherheitssprecher am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Schließlich bekräftigte Parnigoni seine Forderung nach einer sofortigen Rücknahme der Asyl-Richtlinie. Dass Strasser trotz heftigster Proteste von Verfassungsjuristen, Vertretern der Hilfsorganisationen, der Opposition und des Menschenrechtsbeirats "keinen Millimeter von seiner unmenschlichen Asylrichtlinie abrückt ist skandalös", so Parnigoni abschließend. |
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