Experten überlegen Meldepflicht für Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben
Wien (bmsg) - Im Rahmen der Wilhelminenberggespräche zum Thema "Gesundheit in der Werbung"
bedauerte die für den Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin, Ursula Haubner, am Mittwoch
(13. 05.) die Aufhebung der Genehmigungspflicht für gesundheitsbezogene Angaben
bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Jänner
2003.
Mit Werbebotschaften wie "Abnehmen im Schlaf", "Tees zur Verjüngung" oder "Negativkalorien
gegen Übergewicht" würden die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt. "Daher
ist es notwendig, für unsere Konsumentinnen und Konsumenten, auch in Hinkunft einen wirksamen und dennoch
europarechtskonformen Schutz vor Täuschungen bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel sicherzustellen",
erklärte Haubner. Im Rahmen der heutigen Expertengespräche werden dahingehende Strategien erörtert.
Um eine effektive Kontrolle zumindest im Nachhinein zu gewährleisten, wäre eine Meldepflicht für
gesundheitsbezogene Angaben sinnvoll, so die Staatssekretärin. "Liegen begründete Zweifel an der
Richtigkeit einer Behauptung vor, soll das Unternehmen verpflichtet sein, den Nachweis dafür zu erbringen".
Darüber hinaus müssten die Konsumentinnen und Konsumenten noch umfassender über die Produkte mit
gesundheitsbezogenen Angaben informiert werden. Die Staatssekretärin plädierte in diesem Zusammenhang
für eine rasche Umsetzung dieser Rahmenbedingungen durch eine Verordnung über Werbebehauptungen auf EU-Ebene.
Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich
Betreffend der Zusammenarbeit mit dem VKI zeigt sich Haubner mit den Erfolgen der Rechtsabteilung des VKI
sehr zufrieden. Der Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Peter Kolba, verwies auf rund 40 Abmahnungen und 20 Verbandsklagen
gegen irreführende Werbung bei Lebensmitteln, die überwiegend erfolgreich abgeschlossen wurden. "Die
Marktkontrolle mit Unterlassungsklagen durchzuführen hat sich bewährt und könnte ausgeweitet werden",
ergänzt Kolba. Der VKI solle auch ermächtigt werden, gegen die Gesetzesverstöße und sittenwidrige
Praktiken mit Unterlassungsklage vorzugehen.
Kolba kritisierte, dass Unternehmen die Verfahrenskosten und Strafen für UWG-Verstöße (Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb) praktisch aus der Porto-Kasse bezahlen. Daher sollte über eine Abschöpfung
des Gewinnes aus der irreführenden Werbung als weitere Sanktionen nachgedacht werden. "Dieser Betrag
könnte zur Finanzierung der Tätigkeit von Verbraucherorganisationen und damit zu noch effektiverer Marktkontrolle
verwendet werden", so Kolba. |