Karas: Verursacherprinzip wird durchsetzbarer europäischer Grundsatz  

erstellt am
14. 05. 03

Karas erzielt 18 positive Änderungen
Straßburg (evp-ed) - "Eine verantwortungsvolle europäische Umweltpolitik muss sicherstellen, dass gravierenden Umweltschäden vorgebeugt und die Wiedergutmachung entstandener Schäden sichergestellt wird. Dabei müssen die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Die vorgeschlagene Umwelthaftungs-Richtlinie darf aber keinesfalls zu einem Killer-Gesetz für die europäische Wirtschaft werden", betonte der Wirtschaftssprecher der EVP-ED-Fraktion Mag. Othmar Karas am Dienstag (13. 05.) anlässlich der ersten Lesung des Richtlinienvorschlages in Strassburg. "Ohne ein Tätigwerden der EU gäbe es wenig Garantie, dass das Verursacherprinzip gemeinschaftsweit wirksam angewendet wird. Daher ist die Richtlinie sinnvoll und wichtig: Genauso wichtig ist aber die Rechtssicherheit für die Unternehmen", betonte Karas.

"Der Richtlinienvorschlag der Kommission ist grundlegend verbesserungsbedürftig. Auch die Vorschläge des Umweltausschusses gehen weit über das für die Wirtschaft machbare Maß hinaus. Ich bin daher sehr froh, dass es mir gelungen ist, im federführenden Rechtsausschuss etliche wichtige Änderungen durchsetzen zu können", so Karas. Vor allem konnte Karas im Ausschuss durchsetzen, dass die Richtlinie nur für jene gefährlichen Tätigkeiten gelten soll, die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt werden, und zwar für alle Schadenskategorien, also auch für Schäden an der biologischen Vielfalt.

Einer der wichtigsten Änderungsanträge für die europäische Wirtschaft ist der Haftungsausschluss bei behördlich genehmigtem Normalbetrieb und Tätigkeiten, die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht als schädlich angesehen wurden. "Wenn eine Anlage oder eine Tätigkeit genehmigt wurde, kann man nicht im Nachhinein alleine den Betreiber für Schäden haftbar machen", betonte der österreichische Europaparlamentarier. Als großen Erfolg im Rechtsausschuss wertete Karas auch den Antrag, dass jeder Verursacher für seinen Anteil haftbar sein soll. "Damit setzte der Ausschuss die Festschreibung des Aspekts der Anteilshaftung im Falle mehrerer Verursacher statt der geplanten subsidiär möglichen Solidarhaftung durch", so Karas.

"Auch nach diesen positiven Ergebnissen im Ausschuss fanden in der Richtlinie jedoch gerade für Österreich wesentliche Anliegen, so zum Beispiel die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf nukleare Schäden, leider keine Berücksichtigung. Ich habe in meiner Plenarrede aber nachdrücklich dazu aufgefordert, diese österreichische Initiative für eine Aufnahme in die Richtlinie zu unterstützen", so Karas. In Summe sei jedoch das Ausschussergebnis überraschend positiv ausgefallen. "Der Ansatz des Rechtsausschusses ist vernünftig und moderat. Wesentlich ist jetzt die Frage, ob sich dieser Ansatz auch im Plenum durchsetzt und wie der Rat dann zu einem gemeinsamen Standpunkt findet", sagte Karas abschließend.
     
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