Verschuldensunabhängige Haftung nur für wirklich gefährliche Tätigkeiten
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mahnt im Hinblick auf die Abstimmung
des Europäischen Parlaments über eine EU-Umwelthaftungsrichtlinie morgen, Mittwoch, zu einer wirtschaftsverträglichen
Lösung. "Die Wirtschaft bekennt sich zu einem vorsorgenden und nachhaltigen Umweltschutz, aber die Inhalte
des Kommissionsvorschlags schießen zum Teil ganz klar über dieses Ziel hinaus", insistiert Stephan
Schwarzer, Leiter der WKÖ-Abteilung für Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik. "Das Risiko
der Umwelthaftung muss versicherbar bleiben."
Während der Umweltausschuss des Europaparlaments den ohnehin problematischen Vorschlag der EU-Kommission sogar
noch verschärft hatte, enthalte der am Mittwoch zur Abstimmung vorliegende Text des federführenden Rechtsausschusses
zumindest einige positive Signale. "Das Match ist jedoch längst nicht gewonnen. Es bleibt zu hoffen,
dass das Europaparlament in seiner Gesamtheit die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt", so Schwarzer.
Unerlässlich aus Sicht der österreichischen Wirtschaft ist, dass die Ausnahme vom Haftungsrisiko für
den so genannten genehmigten Normalbetrieb erhalten bleibt. Schwarzer: "Was von den Behörden ausdrücklich
per Bescheid erlaubt wurde, darf nicht hinterher eine Haftung auslösen."
Zudem müsse die verschuldensunabhängige Haftung auf wirklich gefährliche Tätigkeiten beschränkt
bleiben. "Sonst droht der absurde Fall, dass der Schuster ums Eck plötzlich für die Artenvielfalt
sorgen muss", warnt Schwarzer. Einige Europa-Abgeordnete hatten sogar eine Ausweitung der ohnehin umfangreichen
Anhangsliste im Kommissionsentwurf gefordert. Der nun zur Abstimmung vorliegende Bericht schiebt einer vorbehaltlosen
und sofortigen Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf alle "beruflichen Tätigkeiten" zwar einen
Riegel vor, was ein Schritt in die richtige Richtung ist, aus Sicht der WKÖ aber nicht ausreicht. "Darüber
hinaus müssen zumindest die für Umwelthaftungsfälle irrelevanten Kleinstbetriebe aus dem Regime
herausgenommen werden", fordert Umweltexperte Schwarzer. Dritter Knackpunkt aus Sicht der österreichischen
Wirtschaft ist die Frage, in welchen Gebieten die Umwelthaftungsrichtlinie zur Anwendung kommt. Die WKÖ fordert
eine genaue Definition und plädiert dafür, die gemäß Natura 2000 ausgewiesenen Schutzgebiete
heranzuziehen.
Begrüßt wird ein Vorschlag des Rechtsausschusses, wonach eine Haftungshöchstgrenze eingezogen werden
und die Deckungsvorsorge vorerst freiwillig bleiben soll. |