Bundeshaushaltsgesetz wird zeitgemäß adaptiert  

erstellt am
21. 05. 03

Verwaltungsvereinfachung steht im Mittelpunkt
Wien (bmf) - Im Zuge der Modernisierung und Flexibilisierung der öffentlichen Verwaltung in Österreich werde dem Parlament auch eine Reihe von Vereinfachungen im Bundeshaushaltsgesetz zur Abstimmung vorgelegt, erklärte das Bundesministerium für Finanzen. Bei der Änderung des Paragraphen 45 BHG handle es sich selbstverständlich nicht um den seitens der Opposition behaupteten Versuch einer Umgehung des Parlaments, sondern lediglich um eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Straffung von Entscheidungsabläufen.

Von einer "Teilausschaltung des Parlaments" könne schon deshalb keine Rede sein, weil das Parlament diesen Vorschlag zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung ohnedies diskutieren und beschließen müsse. Demnach würden Vorbelastungen, die einem bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Budgetansatz zugeordnet werden können, auch dann keiner gesetzlichen Ermächtigung bedürfen, wenn sie mehr als 10% der Sachausgaben des jeweiligen Budgetkapitels umfassen. Eine gesetzliche Ermächtigung wird dann weiterhin erforderlich sein, wenn die Vorbelastung keinem bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Budgetansatz zugeordnet werden kann und die Grenze von 10% der Sachausgaben des jeweiligen Budgetkapitels überschritten wird.

Mit Verwunderung beobachtet das Finanzministerium die öffentliche Empörung von SPÖ-Budgetsprecher Matznetter, der bei der Diskussion im zuständigen Ausschuss lediglich eine knappe Wortmeldung zu diesem Thema abgegeben habe, jetzt aber wortreich die Ausschaltung des Parlaments beklage. Dies erhärte den Verdacht, dass es sich bei der Kritik der Opposition lediglich um eine mediale Inszenierung und nicht um einen Ausdruck ernstzunehmender Sorge um den Fortbestand der Demokratie handle, die im übrigen völlig unbegründet wäre.
     
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