Brüssel (eu.int) - Die Umweltkommissarin Margot Wallström übernimmt zusammen mit dem griechischen
Umweltminister Vasso Papandreou die Führung der Delegation der Europäischen Union auf der am 21.-23.
Mai 2003 in Kiew stattfindenden Konferenz für die gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich.
Wallström wird dort die dieses Jahr verabschiedete Strategie der Kommission für eine gesamteuropäische
Umweltzusammenarbeit in der neuen politischen Landschaft nach der EU-Erweiterung vorstellen. Mit dieser Strategie
bekräftigt die Kommission ihr Engagement für die bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen
Balkans und den neuen unabhängigen Staaten (NUS). Auf der Konferenz von Kiew sollen die Weichen für die
künftige europäische Zusammenarbeit für den Zeitraum nach der Erweiterung der Europäischen
Union gestellt werden. Auf dieser Konferenz werden die Minister Gelegenheit zu einer Bewertung des 1991 nach dem
Fall des eisernen Vorhangs ins Leben gerufenen „Umwelt für Europa"-Prozesses und zur Erörterung
der künftigen Prioritäten für die Zusammenarbeit haben.
Umweltkommissarin Margot Wallström hierzu: „Seit Beginn des Prozesses „Umwelt in Europa" im Jahr 1991
hat sich die politische Landschaft von Europa grundlegend verändert. Wir stehen heute an der Schwelle einer
historischen Erweiterung der Europäischen Union, die auch die Art der Zusammenarbeit mit unseren neuen Nachbarn
in Osten verändern wird. Die Kommission hat ihr Engagement zur Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Umweltbereich
über bilaterale Abkommen bekräftigt. Wir sind ferner auch bereit, die bilaterale Zusammenarbeit mit den
NUS zu verstärken". Die Kommissarin fügte hinzu: „Dank des „Umwelt für Europa"-Prozesses
sind bei der Umweltzusammenarbeit in Europa gute Fortschritte zu verzeichnen. Jetzt müssen wir dafür
sorgen, dass die rechtlichen und anderen Vereinbarungen, die aus dieser Zusammenarbeit resultieren - wie zum Beispiel
das Århus-Übereinkommen - ihre Wirkung voll entfalten können und in die Praxis umgesetzt werden.
Die Kommission wird bei den Konferenzteilnehmern darauf hinwirken, dass diese die drei UN-ECE-Protokolle über
die strategische Umweltprüfung, die Register über die Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen
(PRTR) sowie die Zivilhaftung unterschreiben. Die Kommission erwartet auch eine Annahme der Umweltstrategie für
die neuen unabhängigen Staaten und eine Einigung auf Leitlinien für die vollständige Umsetzung der
UN-ECE-Übereinkünfte und -Protokolle."
Ziele der Kommission für die Konferenz von Kiew
Die Konferenz von Kiew (21.-23. Mai 2003) ist die fünfte Ministerkonferenz im Rahmen des „Umwelt für
Europa"-Prozesses, der von der UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen)(1) im
Jahr 1991 ins Leben gerufen wurde. Zu den Teilnehmern zählen Umweltminister aus allen UN/ECE-Ländern.
Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass die Kiew-Konferenz ein Erfolg wird, um eine Konsolidierung
des „Umwelt für Europa"-Prozesses und seiner Institutionen zu erreichen, so dass deren Arbeit insbesondere
jenen Ländern zugute kommen kann, die eine weitere Unterstützung im Umweltbereich brauchen. Das regionale
Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa - mit Schwerpunkt auf den Kandidatenländern - wird durch die
Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und Know-How zwischen den Ländern der Region größeres
Europa hier eine wichtige Rolle spielen.
Die in der NUS-Region errichteten neuen regionalen Umweltzentren sollten künftig bei der Entwicklung eines
stärkeren Umweltbewusstseins der Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle spielen.
Die Kommission erwartet von der Konferenz von Kiew folgende Ergebnisse:
- Veröffentlichung und Besprechung einer von der Europäischen Umweltagentur vorbereiteten „Kiew-Abschätzung"
des Zustands der Umwelt in ganz Europa
- Unterzeichnung von zwei UN/ECE-Protokollen über die strategische Umweltprüfung (SUP) und
- Register über die Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (PRTR).
- Ferner soll auf politischem Wege versucht werden, alle Teilnehmer von der Notwendigkeit der Unterzeichnung
des Protokolls über die Zivilhaftung zu überzeugen.
- Unterzeichnung oder Anerkennung verschiedener subregionaler Initiativen, insbesondere der EU-Wasserinitiative
für die NUS nach Johannesburg, die Umweltstrategie für Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens,
der Karpatenkonvention und der Wasser- und Sicherheitsinitiative für Zentralasien;
- Einigung auf Leitlinien für die vollständige Umsetzung von unter der Schirmherrschaft der UN/ECE
geschlossenen Übereinkünften sowie anderer multilateraler subregionaler Netze der multilateralen Zusammenarbeit;
- Einigung auf die weitere Entwicklung, die Prioritäten und die Perspektiven des „Umwelt für Europa"-Prozesses.
Strategie der Kommission für die Beziehungen zu den Nachbarn
Die Konferenz von Kiew bietet der Kommission die Gelegenheit, eine Strategie für die umweltpolitischen
Beziehungen zu den Nachbarn der Union in den kommenden Jahren festzulegen. In der Mitteilung der Kommission an
den Rat und das Europäische Parlament vom 6. Februar 2003(2) wurde diese Strategie ausführlich beschrieben
und sie sollte in Verbindung mit der Mitteilung der Kommission über das größere Europa(3) gelesen
werden, in der ein Gesamtrahmen für die Beziehungen zu unseren Nachbarn festgelegt wurde.
Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und die Entwicklung starker bilateraler
Partnerschaften zwischen der EU und ihren übrigen Nachbarn in Südosteuropa, bei den NUS und im Mittelmeerraum
werden die regionale Umweltzusammenarbeit in Europa grundlegend ändern.
In Ländern, die Nachbarn der erweiterten Union sind, werden mit der Strategie der Kommission verschiedene
Ziele verfolgt. Dazu gehören die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und eines umfassenden Umweltschutzes,
wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung der auf dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung vom September
2002 in Johannesburg getroffenen Vereinbarungen liegen sollte. Die Förderung der Zusammenarbeit umfasst auch
die Unterstützung bei der Verbesserung der Umweltgesetze in Nachbarländern, um ihnen zu helfen, sich
den EU-Standards anzunähern, sowie die Umsetzung der Entwicklungsagenda von Doha, insbesondere im Hinblick
auf die Verknüpfung von Handel und Umweltschutz.
Die Kommission schlägt vor, eine regional differenzierte Umweltpolitik mit den nächsten europäischen
Nachbarn zu verfolgen, und zwar durch den Ausbau der Umweltbestimmungen in den bilateralen Abkommen, die die EU
mit diesen Ländern unterzeichnet hat. Dazu gehören:
- die Europaabkommen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten sowie mit Bulgarien und Rumänien
- die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei
- die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den fünf Ländern des westlichen Balkans (Bosnien-Herzegowina,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro, Albanien)
- die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland, der Ukraine und anderen neuen unabhängigen
Staaten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Balkanstaaten wird die Kommission auf einen stärkeren Verwaltungsaufbau,
intensive Bemühungen um eine an Umweltfragen interessierte Zivilgesellschaft und eine Reduzierung umweltbedingter
Gesundheitsrisiken hinarbeiten. Für die NUS schlägt die Kommission als Prioritäten die Bekämpfung
der Klimaveränderung, die effiziente Energienutzung, die Verbesserung des Gesundheitswesens und einen effizienteren
Ressourceneinsatz vor.
Darüber hinaus soll die Umweltzusammenarbeit durch von der Kommission eingeführte und geförderte
subregionale Konzepte vertieft werden. Diese Kooperationsnetze umfassen die Nördliche Dimension der EU, die
regionalen Umweltsanierungsprogramme (REReP) auf dem Balkan und die Donau-Schwarzmeer-Taskforce.
Hintergrund
„Umwelt für Europa" wurde von der UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen) 1991 auf der Konferenz im Schloss Dobris (Tschechische Republik) ins Leben gerufen. Weitere Konferenzen
fanden in Luzern (Schweiz) (1993), Sofia (Bulgarien) (1995) und Århus (Dänemark) (1998) statt. Auf diesen
Konferenzen wurde ein Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen, innerhalb dessen ein gemeinsames Umweltaktionsprogramm
vereinbart wurde, dem eine Task Force und ein internationaler Finanzierungsausschuss zur Seite stehen. Ferner wurden
sechs regionale Umweltzentren in Budapest, Moskau, Kiew, Chisinau, Tiflis und Alma Ata errichtet. Schließlich
kam es zu einer Einigung über eine Reihe gesamteuropäischer Umweltübereinkommen, einschließlich
des weit reichenden Århus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung
an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
(1)Zu den UN/ECE-Mitgliedstaaten gehören die Länder Europas, aber auch Länder
Nordamerikas (Kanada und die Vereinigten Staaten), Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Tajikistan, Turkmenistan
und Usbekistan) und Westasiens (Israel).
(2)Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003, KOM (2003) 62 endg.
(3)Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen
und südlichen Nachbarn, KOM (2003) 104 endg.
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