Pirker: Auslieferungsabkommen EU-USA wird unterstützt  

erstellt am
30. 05. 03

Ergänzungen zur Einhaltung europäischer Rechtsnormen notwendig
Brüssel (epv-pd) - "Eine wirksame Verbrechensbekämpfung kann nicht an den EU-Grenzen halt machen. Die internationale Zusammenarbeit muss viel mehr gefördert werden", sagte der EVP-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker am Mittwoch (28. 05.) in Brüssel. Pirker hatte in den letzten Tagen intensive Verhandlungen über den Inhalt des Abkommens geführt, das kommende Woche am 4. Juni in Strassburg vom Plenum und am 5. Juni vom Rat der Innen- und Justizminister beschlossen werden soll. "Die EU hat grundsätzlich ein großes Interesse an einer Kooperation mit den USA. Dabei müssen allerdings die rechtlichen Grundlagen der EU unbedingt gewahrt bleiben", betonte Pirker.

"Abkommen wie diese sind im Interesse der Sicherheit Europas. Trotzdem müssen sie den europäischen Rechtsnormen wie dem europäischen Haftbefehl oder der Grundrechtscharta entsprechen", forderte der ÖVP-Europaparlamentarier. Es gebe keine gemeinsamen Grundsätze, auf die man sich hinsichtlich der Verwendung der Daten und der Rechte des Inhabers berufen könnte. "Vor der Ratifizierung des Abkommens muss es deshalb eine sorgfältige Überprüfung der möglichen Auswirkungen der amerikanischen Rechtsvorschriften geben."

Scharfe Kritik übte Pirker daher an der Vorgangsweise des Rates: "Das Auslieferungsabkommen betrifft direkt die Grundrechte der Bürger. Damit wird eine Konsultation des Europaparlaments zwingend notwendig. Die bisherige einfache Unterrichtung des Parlaments ist nicht befriedigend. Da der Rat weder die nationalen Parlamente noch das EP konsultiert hat, stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Demokratie dar."

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments verlangt nun eine Ausdehnung der Grundsätze, nach denen ein Auslieferungsabkommen mit den USA im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit vorstellbar ist: Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist uneingeschränkt zu achten, damit die Mindestverfahrensgarantien für ein faires Urteil berücksichtigt werden. Weiters sollen EU-Mitgliedstaaten Personen, die vor ein Militärgericht gestellt werden sollen, nicht an die USA ausliefern dürfen. Allgemein müssen die Datenschutzvorschriften angemessen, wirksam und zeitlich begrenzt sein", umreißt Pirker den Forderungskatalog des Innenausschusses.

Für Pirker stellt trotz dieser notwendigen zusätzlichen Forderungen dieses Abkommen im Bereich Auslieferung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen einen wichtigen politischen Fortschritt in zumindest dreierlei Hinsicht dar. "Wir sichern damit die Wirksamkeit der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus. Wir stärken den europäischen Rechtsraum und garantieren korrekte Verfahren", so Pirker abschließend.
     
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