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Politik der Woche vom 11. 06. bis 17.
06. 2002
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Haupt: Abfertigung neu ist revolutionäre Leistung für Frauen und
Familien!
Wien (bmsg) - Frauen- und Familienminister Mag. Herbert Haupt betont den enormen Fortschritt, der
durch die Mitarbeitervorsorge ("Abfertigung neu") zur Besserstellung der Frauen und Familien gelungen
ist. Auch die einhellige Zustimmung aller Parlamentsfraktionen im Sozialausschuss für die Fortzahlung der
Beitragsleistung aus dem FLAF für Zeiten des Kindergeldbezuges, der Teilzeitkarenz, der Familienhospiz- und
Bildungskarenz unterstreiche die enorm wichtige frauen- und familienpolitische Relevanz dieser Verbesserung.
"Die Abfertigung neu stellt eine revolutionäre Leistung für die Frauen und Familien in unserem Land
dar", ist der Frauenminister überzeugt. Vorteile der Neuregelung sieht er vor allem in Bezug auf die
Anerkennung von Kinderbetreuungszeiten als Arbeitsleistung: "Durch die Neuregelung werden nun auch die Zeiten
des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Nach der alten Rechtslage wurden die Zeiten der Karenz bei der
Abfertigung nicht berücksichtigt, die Familienarbeit führte daher zu einer konkreten Benachteiligung."
Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Kinderbetreuung werde durch den starken
Anreiz gefördert, für den selben Zeitraum eine Beitragleistung vom Arbeitsentgelt als auch vom Kinderbetreuungsgeld
zu erhalten. "Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch diese Maßnahme besonders wirkungsvoll
unterstützt", unterstreicht Haupt weiter, "denn die Verringerung der Arbeitszeit zugunsten der Kleinkindbetreuung
muss belohnt werden!"
Der durch die neue Abfertigungsregelung bewirkte Ausbau der zweiten Pensionssäule ist daher vor allem für
jene Frauen besonders wichtig, die Kinder großgezogen haben. Für sie stellt die Abfertigung neu"
einen weiteren Schritt zur eigenständigen Alterssicherung dar.
Faktische Anerkennung erfolgt durch die "Abfertigung neu" auch für die Pflegeleistung in der Familie
als Arbeitsleistung. Die Beiträge für die Abfertigung können nun nämlich auch für Zeiten
der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz geltend gemacht werden. Familienminister Haupt unterstreicht die
Bedeutung dieser wichtigen Neuregelung: "Wenn die Familie die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause übernimmt,
sollte sie nicht dadurch bestraft werden, dass ihre Beitragsleistung für die Abfertigung eingestellt wird."
Auch Weiterbildungs-, Wiedereinstiegs- und Höherqualifizierungsmaßnahmen seien für Frauen als Schritt
zur Chancengleichheit besonders wichtig, daher werde zukünftig auch für diese Zeiten die Abfertigung
fortlaufen.
Mit der "Abfertigung neu" sei daher nicht nur eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf gegeben, sondern auch ein wichtiger Schritt für die Chancengleichheit der Frau gesetzt worden, so
Haupt abschließend.
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Schieder: Italien und Österreich haben Europa mit der Streitbeilegungserklärung
gutes Beispiel gegeben
Wien (sk) - Als einen "guten Anlass" bezeichnete es der außenpolitische Sprecher
der SPÖ, Peter Schieder, am Mittwoch (12. 06.) im Nationalrat, sich der vor zehn
Jahren im Parlament beschlossenen Streitbeilegungserklärung zur Südtirol-Problematik zu erinnern.
Schieder betonte, dass "Italien und Österreich mit der Streitbeilegungserklärung ein gutes Beispiel"
gegeben habe." Diese sei jedoch auch "ein gutes Beispiel für die Behandlung der Minderheiten und
Volksgruppen in Österreich", bekräftigte der SPÖ-Abgeordnete.
Die SPÖ stimme der Analyse der Außenministerin Ferrero-Waldner bezüglich der Beziehungen zu Italien,
die unter anderen die dynamische Weiterentwicklung des Verhältnisses zum südlichen Nachbarland und die
Zusammenarbeit im Rahmen des Schengenabkommens beinhaltete, "vollständig" zu, so Schieder. Das Gedenken
an den 10. Jahrestag der Streitbeilegungserklärung mit Italien ist für Schieder "ein guter Anlass,
festzustellen, wie wichtig und positiv diese sich ausgewirkt hat".
Der SPÖ-Abgeordnete hob hervor, dass sich die am 5. Juni 1992 stattgefundene Debatte im Nationalrat über
die Südtiroler Streitbeilegungserklärung durch enen "weitgehenden Konsens" auszeichnete. So
wurde diese Erklärung mit 125 Ja-Stimmen angenommen, einzig die freiheitliche Fraktion votierte dagegen.
Für Schieder ist es auch "gut, dass alle gewürdigt werden, die an der Streitbeilegungserklärung
auf beiden Seiten beigetragen haben". Für "kleinkariert" hält es Schieder jedoch, dass
die Außenministerin im Zuge ihrer Würdigung der österreichischen Politiker den ehemaligen Außenminister
und Bundeskanzler Bruno Kreisky "ausgelassen" habe. "Seine Verdienste", betonte der außenpolitische
Sprecher der SPÖ, - insbesondere dessen Rede am 18. 10 1960 vor der UNO -, seien unvergessen".
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Schüssel: Hoffen, dass wir die schwersten Schäden abfangen können
Ministerrat beschließt Notprogramm für Hochwasserschäden – Deutliche Verbesserungen
bei neuem Nachtarbeitsgesetz
Wien (övp-pd) - "Wir haben heute ein Notprogramm für die schweren Hochwasserschäden
im südlichen Niederösterreich aus dem Katastrophenfonds beschlossen. Wir haben 6 Millionen Euro als grenze
zur Verfügung gestellt. Natürlich müssen die einzelnen Projekte eingereicht und abgerechnet werden.
Wir hoffen, dass wir damit die schwersten Schäden abfangen können", sagte Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel Dienstag (11. 06.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.
"Dank für die Leistung und die Arbeit", sprach Schüssel der Feuerwehr in St. Veit im Triestingtal
in Niederösterreich nach deren Hochwassereinsatz der letzten Tage aus. Bei dem gemeinsamen Besuch mit Niederösterreichs
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll erklärte Schüssel, "in solchen Situationen sieht man deutlich,
welch existentielle Bedeutung Freiwilligenarbeit für die Menschen hat". Kurz vor seinem Besuch in St.
Veit habe die Bundesregierung in ihrer Ministerratssitzung 6 Millionen Euro Soforthilfe für die Opfer der
Hochwasserkatastrophe der vergangenen Tage beschlossen. Der Kanzler zeigte sich beeindruckt, "wie hier für
die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung rund um die Uhr gearbeitet wird. Die Helfer hier in der Region
sollen wissen, ihr Einsatz hat Aufmerksamkeit gefunden", so Schüssel.
Neue Regelung stärkt Familienpolitik
Das neue Nachtarbeitsgesetz bringe wesentliche Verbesserungen im Präventionsbereich und stärke
die Familienpolitik, sagte heute, Dienstag, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel nach dem Ministerrat. "Das
Entscheidende ist, dass es zusätzlich eine Verbesserung bei den Gesundenuntersuchungen geben wird. Ab dem
fünfzigsten Lebensjahr oder nach zehn Nachtarbeitsjahren besteht künftig ein gesetzlicher Anspruch auf
eine jährliche Gesundenuntersuchung, bisher war nur alle drei Jahre eine Gesundenuntersuchung vorgeschrieben.
Damit haben wir eine deutlich verbesserte Prävention", betonte der Kanzler.
"Der Rechtsanspruch auf eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, nach Maßgabe der betrieblichen
Möglichkeiten, besteht in Hinkunft bei Gesundheitsgefährdung und bei notwendigen Betreuungspflichten
gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren", so Schüssel. Bisher habe es diesen Anspruch nur bei
Gesundheitsgefährdungen gegeben. Der Kanzler wies darauf hin, dass "damit vor allem die Familienpolitik
gestärkt worden ist".
Auf Grund einer EU-Richtlinie wurde Österreich beauftragt, die Gleichberechtigung zwischen Männern und
Frauen herzustellen. "Es wird also in Hinkunft eine geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit geben",
so Schüssel. Der Gesetzesentwurf werde dem Parlament übermittelt und solle rasch beschlossen werden.
Die Definition der Nachtarbeit sei auch geklärt: "Arbeitszeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr früh
gilt als Nachtarbeit. Nachtarbeiter ist, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten während
der Nacht mindestens drei Stunden in einem Kalenderjahr arbeitet", schloss Schüssel.
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Bartenstein: Neues Nachtarbeitsgesetz bringt Verbesserungen für alle
Nachtarbeiter
Mehr Gesundenuntersuchungen und Anspruch auf Tagesarbeitsplatz
Wien (bmwa) - Das neugeschaffene Nachtarbeitsgesetz bringt deutliche Verbesserungen sowohl für
Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am Dienstag
(11. 06.). Durch die Aufhebung des dem Gleichheitsgrundsatzes widersprechendem Nachtarbeitsverbotes
für Frauen und den Vorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist eine geschlechtsneutrale Regelung für
Nachtarbeitnehmer/innen notwendig geworden.
In Zukunft haben Arbeitnehmer/innen vor Antritt der Nachtarbeit und danach alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundenuntersuchung.
Ab dem 50. Lebensjahr oder nach 10 Nachtarbeitsjahren besteht dieser gesetzliche Anspruch jährlich. Bisher
waren nur alle drei Jahre Gesundenuntersuchungen vorgeschrieben. Des weiteren wird es bei Gesundheitsgefährdung
und bei notwendigen Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu 12 Jahren nach Maßgabe der betrieblichen
Möglichkeiten einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz geben.
Die Nachtarbeit umfasst den Zeitraum von 22.00 bis 5.00 Uhr. Als Nachtarbeitnehmer gilt, wer regelmäßig
in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr während der Nacht mindestens drei Stunden arbeitet. Diese Definitionen
entspricht der EU-Richtlinie, die Grenze von 48 Nächten der Regelung in Deutschland.
Für die Mehrzahl der Nachtarbeitnehmer ist eine Arbeitszeitbeschränkung nicht erforderlich, da das geltende
Arbeitszeitrecht die Bedingungen der EU-Richtlinie (durchschnittliche tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden
in einem durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung festgesetzten Durchrechnungszeitraum) bereits erfüllt.
Eine Arbeitszeitbeschränkung ist nur für Nachtarbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft und für Nachtschwerarbeitnehmer
notwendig. Für diese Gruppen wird bei Überschreitung der 8-Stunden-Grenze ein Ausgleich durch zusätzliche
Ruhezeiten vorgesehen und damit die Bedingungen verbessert.
Die Information der Nachtarbeitnehmer/innen über alle wichtigen betrieblichen Ereignisse muss sichergestellt
werden. Durch diese über die EU-Richtlinie hinausgehende Regelung wird sichergestellt, dass den Nachtarbeitnehmern
Zugang zu betrieblichen Informationen ermöglicht wird. Damit wird eine stärkere Einbeziehung der Nachtarbeitnehmer
in das betriebliche Leben und die Wahrung ihrer Rechte erreicht.
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Verzetnitsch zu Nachtarbeit: Zeitguthaben als Belastungsausgleich fehlt
Regierung stellt Interessen der Wirtschaft vor jene der ArbeitnehmerInnen
Wien (ögb) - Massive Kritik übt ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch an dem am Dienstag
(11. 06.) vom Ministerrat beschlossenen EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz. "Minister
Bartenstein hat offensichtlich wieder einmal nur seine Funktion als Wirtschaftsminister wahrgenommen. Der Gesundheitsaspekt
und die sozialen Rechte der ArbeitnehmerInnen wurden hintangestellt", sagte Verzetnitsch.
Hauptkritikpunkt des ÖGB: In der Regierungsvorlage sind keine Zeitguthaben zum Ausgleich der besonderen Belastungen
bei Nachtarbeit vorgesehen.
"Die Aufhebung des generellen Frauennachtarbeitsverbots hätte dazu genützt werden sollen, ausreichende
Schutzmaßnahmen für alle Nachtarbeitenden - Frauen und Männer - zu setzen", kritisiert Verzetnitsch.
Denn Nachtarbeit führt häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die häufigsten Probleme
sind Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungsapparates und Herz-Kreislauf-Probleme. Schon jetzt leiden
39 Prozent der nachtarbeitenden Männer und 60 Prozent der Frauen unter gesundheitlichen Probleme.
ÖGB fordert zehnprozentiges Zeitguthaben
"Die Minimalvariante, die die Regierung zur Anpassung an EU-Bestimmungen nun beschlossen hat, sieht
keinen Ausgleich für die besonderen Belastungen der NachtarbeiterInnen vor", sagt Verzetnitsch. Konkret
fordert der ÖGB ein zehnprozentiges Zeitguthaben für jede Stunde Nachtarbeit, das der Erholung dient
und nicht mit Geld abgekauft werden kann.
Auch die Definition der Nachtarbeit ist in der Regierungsvorlage wesentlich restriktiver gefasst als vom ÖGB
gefordert. Der Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz ist nach Regierungsplan von der "Maßgabe
der betrieblichen Möglichkeiten" abhängig und nur bei gesundheitlichen Problemen und unbedingt notwendigen
Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren vorgesehen. Für die Betreuung eines pflegebedürftigen
Angehörigen gibt es keinen Versetzungsanspruch. "Minister Bartenstein hat mit der Regierungsvorlage klar
bewiesen, welchen Interessen er Priorität einräumt. Die ArbeitnehmerInnen-Interessen sind es nicht",
sagt der ÖGB-Präsident.
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Das Bewusstsein für die eigene Sicherheit stärken
Land will alleinstehende Menschen von den Vorteilen der "Rufhilfe" überzeugen
Bregenz (vlk) - Ein wichtiges sozialpolitisches Ziel der Vorarlberger Landesregierung ist es, dass auch
ältere, alleinstehende Menschen so lange es geht in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung wohnen können.
Möglich ist dies dank einem gut funktionierenden ambulanten Betreuungsnetz. Aber auch Einrichtungen wie die
"Rufhilfe" spielen dabei eine wichtige Rolle, betonten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Soziallandesrätin
Greti Schmid am Dienstag (11. 06.) im Pressefoyer.
Land, Rotes Kreuz, die Initiative Sichere Gemeinden und die Seniorenvereinigungen wollen die "Rufhilfe"
in den Mittelpunkt einer gemeinsamen Aktion stellen, um dieses nützliche, die Selbstständigkeit fördernde
Hilfsmittel aktiv zu bewerben. Landesrätin Schmid: "Noch mehr - insbesondere ältere, alleinstehende
- Menschen sollen von den Vorteilen der 'Rufhilfe' überzeugt werden."
Angesprochen sind vor allem ältere Menschen, weil gerade sie in Situationen geraten können, in denen
sie fremde Hilfe brauchen, aber nicht mehr in der Lage sind, zum Telefon zu greifen. Über die "Rufhilfe"
kann mit einem einfachen Knopfdruck an einem Handsender ein aktiver Notruf bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
(RFL) ausgelöst werden. Landeshauptmann Sausgruber: "Auf diese Weise kann die Rufhilfe helfen, Leben
zu retten!"
In Vorarlberg sind ca. 700 Alarmgeräte bei alleinstehenden Menschen installiert. Ein solches Alarmgerät
zu tragen ist für Landesrätin Schmid "kein Ausdruck von Alter, Schwäche oder Gebrechlichkeit,
sondern vielmehr ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein, von Selbstständigkeit und gewissenhafter Absicherung
der Eigenständigkeit".
Die "Rufhilfe" kann beim Landesverband Vorarlberg des Roten Kreuzes, Telefon 05522/77000, angefordert
werden! Für die Installierung ist lediglich ein eigener Telefonanschluss und eine 220V-Steckdose nötig.
Die Kosten betragen monatlich 32 Euro.
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Schüssel: Umfassende Sicherheit für uns zentrales Thema
Sicherheitsgefühl der Österreicher trotz Terror verbessert
Bregenz/Wien (övp-pd) - "Für die Volkspartei ist Sicherheit im umfassenden Sinn ein
ganz zentrales Thema" und eine Umfrage zum Sicherheitsgefühl der Österreicher bestätige den
Erfolg der Sicherheitspolitik der Bundesregierung, sagte ÖVP-Bundesparteiobmann Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel am Samstag (08. 06.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister
Dr. Ernst Strasser und Vorarlbergs Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber in Bregenz.
Schüssel ergänzte, dass der Notendurchschnitt bei der Frage "Wie sicher fühlen Sie sich?"
bei dieser Umfrage von 1,99 auf 1,84 gesunken und sich damit trotz Bedrohungen, etwa durch den Terror, merkbar
gebessert habe. Das sei "ein Beweis" für die ausgezeichnete Arbeit von Ernst Strasser, die dieser
mit rot-weiß-roter Fahne und ruhiger Hand mache.
Zur umfassenden Sicherheit gehöre der Schutz gegen Verbrechen genauso, wie gegen Bedrohungen von außen,
die sich etwa in Menschenhandel, der organisierten Kriminalität oder Geldwäsche niederschlagen könnten.
Vieles, was zum Beispiel in Afghanistan an Mohn produziert werde, werde vor österreichischen und Vorarlberger
Schulen als Drogen verkauft, erläuterte Schüssel. Er fordere "Null-Toleranz im Drogenbereich"
sowie eine entsprechende Berücksichtigung der Außenpolitik als Voraussetzung für innere Sicherheit.
Wesentlich sei eine gute Zusammenarbeit der Sicherheitsinstitutionen Polizei, Gendarmerie und Bundesheer, wobei
Letzteres für den integralen Schutz der österreichischen Identität "unverzichtbar" ist,
betonte der Kanzler und schloß ausdrücklich die Luftraumüberwachung mit ein. Zu m umfassenden Sicherheit
gehöre aber auch die soziale Sicherheit.
Dabei habe die Regierung bewiesen, dass man trotz Sparmaßnahmen bei der Bürokratie "soziale Akzente
setzen kann". Schüssel verwies dabei auf die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall,
die Unterstützung von Kindern und Familien, das Pflegegeld für behinderte Kinder ab der Geburt oder die
neue Mitarbeitervorsorge, mit der eine Idee des ÖAAB bzw. des Wirtschaftsbundes umgesetzt worden sein. "Das
trägt wirklich unsere Handschrift", betonte Schüssel und verwies auf das Geburtstagsgeschenk, das
man dem Initiator der neuen Abfertigungsidee, Josef Fink, mitgebracht habe, da der Sozialausschuss des Parlaments
"den sozialpolitischen Meilenstein der neuen Mitarbeitervorsorge fast einstimmig auf die Reise gebracht hat".
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Bures zu FPÖ-Parteitag: Leere Ankündigungspolitik und schwammige
Versprechen
Wien (sk) - "Der FPÖ-Parteitag zeigt deutlich, dass diese Partei sich weiterhin in leerer
Ankündigungspolitik und schwammigen Versprechen übt", erklärte am Sonntag (09. 06.)
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Auch sei aus
der Rede Riess-Passers wieder nicht klar hervorgegangen, ob nun Riess-Passer, oder das einfache Parteimitglied
aus Kärnten das Sagen in der FPÖ hat.
Klar sei aber, dass viele der Versprechen dieser Partei gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern
schamlos gebrochen wurden. "Neben dem Totalscheitern des Nulldefizits, der Belastung der vielbeschworenen
"kleinen Leute´ durch Ambulanzgebühr, Unfallrentenbesteuerung, steigender Arbeitslosigkeit, ist
die Postenschacheraffäre um den PVA-Vizegeneraldirektor Reinhart Gaugg ein weiteres bezeichnendes und an diesem
Parteitag von Riess-Passer leider völlig unerwähntes Kapitel in der Regierungshistorie der FPÖ",
erklärte Bures.
Die neuerliche Ankündigung einer Steuerreform wertete Bures als "gefährliche Drohung", denn
es sei aus der bisherigen Regierungstätigkeit der FPÖ abzusehen, dass eine solche Reform, von der FPÖ
umgesetzt, nie zu einer Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen, sondern "unter dem Strich" letztendlich
wieder zu einer Belastung führen würde. "Als Beleg lässt sich hierbei die höchste Steuer-
und Abgabenquote der zweiten Republik anführen, die diese Regierung zu verantworten hat", so Bures.
Der bei weitem größte Applaus, der dem "Altparteivorsitzenden Jörg Haider bei dessen Eintreffen
am FPÖ-Parteitag zugestanden wurde, und die demonstrative Bedachtsame Riess-Passers auf die Meriten des Zurufers
aus dem Süden würden zeigen, "dass sich Riess-Passer - wie nicht anders zu erwarten - auch an diesem
Parteitag nicht von ihrem Ziehvater emanzipieren konnte", sagte Bures.
Bedauerlich sei für Bures, dass dieses Trauerspiel der unklaren Parteiführung für die Österreicherinnen
und Österreicher besonders belastend sei, da wesentliche Entscheidungen in der gleichen schwammigen Unklarheit
versinken, wie die Entscheidung über den Mandatsverzicht Gauggs.
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Kogler: Zudeck-Parteitag versteckt Abkassierer und Abfangjäger
FPÖ-Steuerreform-Ankündigungen sind und bleiben unglaubwürdig
Wien (gruene) - "Die Ankündigungen einer Steuerreform a la FPÖ waren, sind und bleiben unglaubwürdig.
Wer heute Wahlzuckerl verteilen und am Nulldefizit festhalten will, kündigt damit bereits ein Belastungspaket
an, das - wie immer - vor allem die sozial Benachteiligten treffen wird", erklärt der Wirtschaftssprecher
der Grünen, Werner Kogler, am Sonntag (09. 06.).
"Die einzigen die dank der blauschwarzen Wende profitieren und abkassieren sind Gaugg und Konsorten",
so Kogler. "Insgesamt handelt es sich bei dieser Veranstaltung um einen Zudeck-Parteitag. Akute Themen wie
der schamlose Griff in die FPÖ-Privilegienkiste von NR-Abg. Gaugg und der höchst umstrittene milliardenschwere
Ankauf neuer Abfangjäger sollen peinlichst versteckt werden", schließt Kogler.
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