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Politik der Woche vom 25. 06. bis 01.
07. 2002
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Stummvoll/Böhacker: Reformen im Finanzbereich gehen zügig weiter
Wien (övp-pk) - Reformen im Finanzbereich, die jahrelang nicht möglich waren, gehen unter
dieser Regierung zügig weiter, verwiesen am Mittwoch (26. 06.) die beiden Finanzsprecher
der Regierungsparteien Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) und Hermann Böhacker (FPÖ) auf das Abgabenänderungsgesetz
2002, das Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz und die Bankwesengesetznovelle, die heute auf der Tagesordnung
des Finanzausschusses stehen.
"Diese drei Gesetze sind ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau; erhebliche
Synergieeffekte werden dadurch möglich. Langjährige Forderungen der Wirtschaft werden jetzt in Form dieser
drei wichtigen Reformgesetze beschlossen", so die beiden Abgeordneten.
Durch die Novelle zum Abgabenänderungsgesetz ist es nunmehr möglich, dass alle lohnabhängigen Steuern
und Abgaben wie beispielsweise die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, der Dienstgeberbeitrag und
die Kommunalsteuer von einer einzigen Behörde geprüft werden: In Zukunft prüft beispielsweise allein
die Finanzverwaltung oder die Sozialversicherung und nicht - wie bisher - drei unterschiedliche Behörden den
gleichen Sachverhalt. "Damit ist ein großer Schritt zu mehr Effizienz im Finanzbereich gelungen",
sind die Finanzsprecher überzeugt. Die Verwirklichung des one-stop-shop-Prinzips, mehr Übersichtlichkeit
über Wirtschaftsförderungen sowie mehr Synergieeffekte werde es mit dem Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz
geben. Damit gibt es nur mehr eine Anlaufstelle für diesen Bereich.
Bei der Novelle zum Bankwesengesetz gehe es darum, den Sparkassen eine freiwillige Sektorkonsolidierung zu ermöglichen.
Noch offen sei eine analoge Regelung für die Volksbanken. Diese werde in den nächsten Wochen und Monaten
noch intensiv zu verhandeln sein, so Böhacker und Stummvoll abschließend.
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Haupt unterstützt Österreichs Gemeinden auf dem Weg zu mehr Familien-
und Kinderfreundlichkeit"
Wien (bmsg) - "Österreichs Gemeinden sind auf dem besten Weg zu mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit",
die auch für die regionale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sei, betonte Familienminister Mag. Herbert
Haupt anlässlich eines Treffens von Gemeindevertretern im BMSG.
Das Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde, an dem sich 9 Pilot-Gemeinden beteiligen, hat sich zum Ziel
gesetzt, den Ist-Zustand der Gemeinden in punkto Familien- und Kinderfreundlichkeit zu erheben und daraus einen
Katalog von familienfreundlichen Maßnahmen zu entwickeln.
"Familien sind die Drehscheiben für das Miteinander der Generationen." Familiär organisierte
Menschen leisteten mehr Selbst- und Gemeinschaftshilfe, engagierten sich in Vereinen, Kirchengemeinden und Nachbarschaften
und übernehmen gerne Verantwortung in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, bekräftigte Haupt.
"Wir müssen die Gemeinde als familienfreundlichen Ort erhalten." Von einer familienfreundlichen
Atmosphäre profitiere vor allem auch die Gemeinde selbst. Dies habe der sogenannte Öblarner Kinderbetreuungsscheck
gezeigt, der hier eine klare Wechselwirkung von Kindergeld, Betreuungsscheck und wirtschaftlichem Gewinn für
die Familien selbst und die ganze Region ergeben habe.
Familien- und Kinderfreundlichkeit sei das entscheidende Thema auf allen politischen Ebenen, angefangen vom Bund,
bis zu den Ländern und den Gemeinden. Das Linzer market-Institut hatte in einer Umfrage Österreicher/innen
um ihre Meinung gebeten, was sie unter Glück verstünden. "Das für mich wenig überraschende
Ergebnis: 67 Prozent der Befragten bezeichneten eine intakte Familie als "Glück", konstatierte der
Familienminister .
Haupt dankte den Gemeindevertretern und allen am Projekt "Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde"
beteiligten Personen und Institutionen für ihr Engagement, das er auch in den kommenden Jahren gezielt mit
unterstützen wolle.
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Gehörlosenbund überreiche Fischer Bürgerinitiative
Für Chancengleichheit gehörloser Menschen im Bildungssystem
Wien (pk) - Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer hat am Mittwoch (26. 06.)
eine Delegation des Österreichischen Gehörlosenbundes empfangen. Die Delegation überreichte ihm
eine BürgerInnen-Initiative für Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem,
in der u.a. die Anerkennung der Gebärdensprache, rechtzeitige und kostenlose Gebärdensprachkurse für
Eltern und Kinder sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Gehörlosigkeit gefordert werden.
Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer verwies darauf, dass im Deutschen Bundestag vor wenigen Wochen, nämlich
am 27. April 2002, ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen wurde, in dem u.a. die Anerkennung
der Gebärdensprache durch gesetzliche Bestimmungen enthalten ist. Im § 6 dieses aktuellen deutschen Bundesgesetzes
heißt es: Die deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt".
Es ist zu hoffen und anzunehmen, dass von einem solchen Gesetzesbeschluss im Nachbarland Deutschland auch Wirkungen
auf Österreich ausgehen werden und dass ein solcher Gesetzesbeschluss auch in Österreich Aufmerksamkeit
findet, sagte der Nationalratspräsident.
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Thema § 209 StGB – Schüssel: ÖVP
misst Kinder- und Jugendschutz ganz große Priorität bei
VfGH bestätigt Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes
Wien (övp-pk) - Für die Volkspartei gelte, "dass wir dem Gedanken des Kinder- und
Jugendschutzes ganz große Priorität beimessen". Diese Position werde auch durch die Begründung
des VfGH-Erkenntnisses zum Paragraf 209 ausdrücklich gestützt, sagte Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstag (25. 06.).
Das vom VfGH thematisierte Problem, dass mit wechselndem Alter Strafbestimmungen schlagend werden, sei rechtlich
lösbar, so der Kanzler, der diesbezüglich auf das ÖVP-Modell von "Straffreigrenzen" verwies.
Er werde jedenfalls auf eine Lösung drängen, die dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung trägt".
Die Volkspartei werde daher auf parlamentarischer Ebene auf eine entsprechende Lösung hinarbeiten. "Ich
würde es sehr bedauern, wenn es im Parlament nicht eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung des Schutzinteresses
der Kinder und Jugendlichen gibt", sagte Schüssel. Das Interesse, "dass die Schwächsten in
unserer Gesellschaft, und das sind die Kinder und Jugendlichen, Schutz brauchen, das sollte doch außerhalb
des Parteienstreites gemeinsames Gedankengut bleiben." Die Volkspartei werde sich dafür jedenfalls nachdrücklich
weiter einsetzen.
Der Kinder- und Jugendschutz müsse gerade in der heutigen Zeit sehr ernst genommen werden. Das sei nicht nur
seine Meinung, sondern die Meinung der gesamten politischen Führung der Volkspartei und des ÖVP-Parlamentsklubs,
führte Schüssel aus. Dass die Prinzipien des Kinder- und Jugendschutzes sehr bedeutsam seien, "ist
ausdrücklich vom VfGH bestätigt worden", so der Bundeskanzler. Nun solle in einem öffentlichen
Diskurs über eine entsprechende Lösung gesprochen werden.
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In OÖ von bisher 15.558 Beschlüssen 99,1 % einstimmig
150. Sitzung der Oö. Landesregierung in dieser Funktionsperiode
Linz (lk) - Zu ihrer 150. Sitzung in der laufenden Funktionsperiode ist die Oö. Landesregierung
am Montag, 24. Juni 2002, im Linzer Landhaus zusammengetreten. Von 31. Oktober 1997 bis einschließlich 24.
Juni 2002 wurden insgesamt 15.558 Beschlüsse gefasst, also im Schnitt 104 pro Sitzung. 99,1 % waren einstimmig.
136 Beschlüsse wurden von ÖVP und SPÖ gemeinsam gefasst, drei Beschlüsse von SPÖ und FPÖ
gemeinsam (betriebswirtschaftliche Beurteilung des Kraftwerkes Lambach, zwei Beschlüsse im Zuge der Bestellung
des ORF-Landesdirektors), ein Beschluss von ÖVP und FPÖ gemeinsam (Umwidmung in der Gemeinde Innerschwand).
Trotz aller legitimer politischer Diskussion aufgrund verschiedener Standpunkte der politischen Parteien in Oberösterreich
werde nach wie vor in hohem Ausmaß das Gemeinsame vor das Trennende gestellt, was durch die Beschluss-Statistik
zum Ausdruck gebracht wird, freut sich Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
"Wenn es auch oft längere Diskussionsphasen gibt, ist letztendlich meistens doch eine gemeinsame Lösung
möglich, und das ist gut für Oberösterreich", betont Pühringer.
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Kärnten: Einstimmiger Finanzierungsbeschluss für "LKH Klagenfurt
neu" in der Regierung
LH Haider: Mutigste Entscheidung seit Jahrzehnten –Baubeginn Herbst 2003
Klagenfurt (lk) - Einstimmig ist am Dienstag (25. 06.) bei der Sitzung
des Kärntner Regierungskollegiums der Finanzierungsbeschluss für den Neu- und Umbau des Landeskrankenhauses
Klagenfurt über die Bühne gegangen. Damit gibt es nach dem ebenfalls einstimmigen Beschluss im Aufsichtsrat
der Krankenanstalten-BetriebsGmbH (KABEG) nun endgültig „grünes Licht“ für das 270 Millionen Euro
Projekt „LKH Klagenfurt neu“. Baubeginn ist im Herbst 2003.
Landeshauptmann Jörg Haider bezeichnete die Entscheidung beim Pressefoyer nach der Regierungssitzung als „mutigste
Entscheidung seit Jahrzehnten“ und als „Meilenstein für die medizinische Versorgung in Kärnten.“ Das
LKH Klagenfurt mit seinen über 4000 Beschäftigten wird medizinische Leistungen in 28 verschiedenen Disziplinen
anbieten und zum zweitwichtigsten Schwerpunktkrankenhaus in Österreich aufsteigen. Auch an einen medizinischen
Know-How-Transfer mit Großbritannien ist gedacht, was dem Spital zusätzlich Einnahmen bringen soll,
sagte Haider.
Neben der Optimierung der medizinischen Leistungen und Patientenversorgung im Zuge der Umsetzung des Krankenanstaltenplanes
habe das Projekt auch enorm positive Auswirkungen auf das heimische Bau- und Baunebengewerbe. 2000 Menschen Minimum
schätzt Haider, werden bei der Umsetzung des „LKH neu“ Beschäftigung finden.
Wie der Landeshauptmann weiters betonte, solle bei der Planung Rücksicht darauf genommen werden, dass die
viel diskutierte Verlegung des Glanflusses am LKH-Gelände, mit der er auch keine Freude habe, vermieden werde.
Sollten aber gewichtige Gründe dafür sprechen, so könne das Schicksal des LKH-Projektes aber keinesfalls
an der Glan scheitern, sagte Haider.
Durch die zeitgerechten Entscheidungen in der KABEG und nun in der Landesregierung sei man voll im Zeitplan. Damit
stehe dem Baubeginn im Herbst 2003 nichts mehr im Wege, so der Regierungschef.
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Thema § 209 – Verfassungsgerichtshof: §
209 Strafgesetzbuch als verfassungswidrig aufgehoben
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. Juni 2002 einem Antrag des Oberlandesgerichts
Innsbruck Folge gegeben und § 209 des Strafgesetzbuches (StGB) als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Bestimmung
stellt homosexuelle geschlechtliche Handlungen von Männern, die älter sind als 19 Jahre, unter Strafe,
wenn sie mit Jugendlichen erfolgen, die jünger sind als 18 Jahre.
Der Verfassungsgerichtshof sah - einem dem Verfassungsgerichtshof erstmals vorgetragenen Argument des Oberlandesgerichts
folgend - durch diese Bestimmung den Gleichheitssatz verletzt: Eine Regelung sei in sich unsachlich, wenn sie zur
Folge habe, dass eine zunächst straflose gleichgeschlechtliche Beziehung allein auf Grund des Umstands strafbar
werde, dass der ältere Partner das 19. Lebensjahr vollendet (wobei die Strafbarkeit mit Erreichen des 18.
Lebensjahres des jüngeren Partners wieder entfällt).
Da der § 209 StGB schon aus diesem Grund als verfassungswidrig aufzuheben war, hatte sich der Verfassungsgerichtshof
mit dem weiteren Bedenken des Oberlandesgerichts, dass diese Bestimmung auch gegen das Grundrecht auf Achtung des
Privat- und Familienlebens (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstoße, nicht mehr auseinanderzusetzen.
Zu dieser Frage sind aber mehrere Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg anhängig.
Der Verfassungsgerichtshof zieht - wie er in der Begründung seines Erkenntnisses hervorhebt - das vom Gesetzgeber
verfolgte Schutzziel, Kinder und Jugendliche vor zu frühen und vor ausbeutenden sexuellen Beziehungen zu bewahren,
aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht in Zweifel; er sieht § 209 als Teil eines solchen Schutzkonzeptes und
hat daher diese Bestimmung (die auf den Anlassfall von Verfassungs wegen nicht mehr angewendet werden darf) nicht
mit sofortiger Wirkung beseitigt, sondern - im Hinblick auf eine allfällige Ersatzregelung - für das
Außerkrafttreten eine Frist bis 28. Februar 2003 festgesetzt.
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Thema § 209 StGB – Fekter: VfGH unterstreicht
aber das Anliegen des Jugendschutzes ausdrücklich
Wien (övü-pk) - Der Verfassungsgerichtshof hat heute, Montag (24. 06.),
den Paragraph 209 StGB (Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren) für verfassungswidrig
erklärt. Diese Bestimmung stellt homosexuelle geschlechtliche Handlungen von Männern unter Strafe, wenn
sie mit Jugendlichen erfolgen, die jünger sind als 18 Jahre.
Der VfGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Regelung unsachlich ist, wenn sie zur Folge hat, dass
eine zunächst straflose gleichgeschlechtliche Beziehung allein auf Grund des Zustandes strafbar wird, dass
der ältere Partner das 19. Lebensjahr vollendet (wobei die Strafbarkeit mit Erreichen des 18. Lebensjahres
des jüngeren Partners wieder entfällt).
Die Begründung zum Erkenntnis ist richtungweisend für neue Schutzbestimmungen für Jugendliche über
14 Jahren, betonte dazu ÖVP-Justizsprecherin Abg. Dr. Maria Theresia Fekter.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Paragraph 209 StGB nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben, sondern eine Frist
bis 28. Februar 2003 gesetzt, weil er davon ausgeht, daß der Jugendschutz in einer allfälligen Ersatzregelung
formuliert werden muß. In der Begründung zu seinem Erkenntnis hebt der Verfassungsgerichtshof besonders
hervor, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Schutzziele, Kinder und Jugendliche vor zu frühen und vor ausbeutenden
sexuellen Beziehungen zu bewahren, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht in Zweifel gezogen wird.
Ein neuer Tatbestand für den sexuellen Mißbrauch von Personen unter 16 Jahren - gleichermaßen
für männliche und weibliche Jugendliche - wird also notwendig sein und berücksichtigen müssen,
daß Erwachsene bei einem wesentlichen Altersunterschied, die mangelnde Reife, die sexuelle Unerfahrenheit
oder die jugendliche Unbesonnenheit einer jugendlichen Person nicht ausnützen dürfen. Weiters wird eine
sexuelle Handlung an Personen unter 16 Jahren bei Ausnützen einer Zwangslage, bei Entgeltlichkeit oder bei
fehlender Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung strafbar sein müssen, sagte Fekter.
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Thema § 209 StGB – Prammer: Keine Anhebung des
sogenannten Schutzalters
Wien (sk) - "Die längst fällige Aufhebung des Paragrafen 209 durch den Verfassungsgerichtshof
darf nicht zu einer Anhebung des Schutzalters führen", erklärte am Montag (24. 06.)
SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Derzeit bestehe eine Altersgrenze von 14 Jahren für heterosexuelle Paare sowie lesbische Frauen. Prammer bedauerte,
dass der Paragraf 209 nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben, sondern eine Frist bis 28. Februar 2003 gesetzt
wurde. "Dadurch besteht die Möglichkeit, dass das sogenannte gesetzliche Schutzalter heraufgesetzt wird.
Zum Beispiel auf 16 Jahre", befürchtet Prammer eine weitere "durch nichts zu rechtfertigende sexuelle
Einschränkung junger Menschen."
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Thema § 209 StGB – Lunacek: Kein Kerker
mehr für liebende Männer
Wien (grüne) - "Der jahrelange Kampf gegen den menschenrechtswidrigen und kriminalisierenden
Paragraf 209 StGB hat mit der Aufhebung durch den VfGH endlich einen ersten großen Erfolg erzielt.
Bedauerlich ist, daß der VfGH den 209er nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat, sondern dem Parlament
eine Frist bis 28. Februar 2003 für eine entsprechende Neuregelung gibt. Alles andere als eine ersatzlose
Streichung wäre aber eine Fortsetzung der Menschenrechtswidrigkeit“, so Ulrike Lunacek, Abgeordnete der Grünen.
Erfreulich sei auch, daß mit diesem Entscheid der VfGH die homophoben Abwehrhaltung von Bundeskanzler Schüssel
‚aufgehoben’ hat, so Lunacek.
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Haupt unterstützt Österreichs Gemeinden auf dem Weg zu mehr Familien-
und Kinderfreundlichkeit"
Initiative für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde
Wien (bmsg) - "Österreichs Gemeinden sind auf dem besten Weg zu mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit",
die auch für die regionale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sei, betonte Familienminister Mag. Herbert
Haupt am Montag (24. 06.) anlässlich eines Treffens von Gemeindevertretern im BMSG.
Das Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde, an dem sich 9 Pilot-Gemeinden beteiligen, hat sich zum Ziel
gesetzt, den Ist-Zustand der Gemeinden in punkto Familien- und Kinderfreundlichkeit zu erheben und daraus einen
Katalog von familienfreundlichen Maßnahmen zu entwickeln.
"Familien sind die Drehscheiben für das Miteinander der Generationen." Familiär organisierte
Menschen leisteten mehr Selbst- und Gemeinschaftshilfe, engagierten sich in Vereinen, Kirchengemeinden und Nachbarschaften
und übernehmen gerne Verantwortung in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, bekräftigte Haupt.
"Wir müssen die Gemeinde als familienfreundlichen Ort erhalten." Von einer familienfreundlichen
Atmosphäre profitiere vor allem auch die Gemeinde selbst. Dies habe der sogenannte Öblarner Kinderbetreuungsscheck
gezeigt, der hier eine klare Wechselwirkung von Kindergeld, Betreuungsscheck und wirtschaftlichem Gewinn für
die Familien selbst und die ganze Region ergeben habe.
Familien- und Kinderfreundlichkeit sei das entscheidende Thema auf allen politischen Ebenen, angefangen vom Bund,
bis zu den Ländern und den Gemeinden. Das Linzer market-Institut hatte in einer Umfrage Österreicher/innen
um ihre Meinung gebeten, was sie unter Glück verstünden. "Das für mich wenig überraschende
Ergebnis: 67 Prozent der Befragten bezeichneten eine intakte Familie als "Glück", konstatierte der
Familienminister .
Haupt dankte den Gemeindevertretern und allen am Projekt "Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde"
beteiligten Personen und Institutionen für ihr Engagement, das er auch in den kommenden Jahren gezielt mit
unterstützen wolle.
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