Wien (bmwa) - Jugendliche mit sozialen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen
werden in das Berufsausbildungsgeschehen einbezogen - wichtiger Impuls im Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen.
"Mit der vorliegenden Novelle zum Berufsausbildungsgesetz wird die gesetzliche Grundlage für eine integrative
Berufsausbildung für benachteiligte Personen geschaffen. Jugendliche mit sozialen, begabungsmäßigen
oder körperlichen Benachteiligungen werden damit in das Berufsausbildungsgeschehen einbezogen". Das erklärte
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein anlässlich der gestrigen Beschlussfassung der Novelle
im Ministerrat. Weiterer Inhalt der Novelle sind Verbesserungen im Rahmen der Lehrlingsausbildung, zB. Kombination
Lehre und Matura, Kombination Lehre und Spitzensportausbildung, sowie Vereinfachungen, die z.B. zu einem One Stop
Shop bei der Lehrlingsstelle führen und flexiblere Antrittsmöglichenkeiten für die Lehrabschlussprüfung
schaffen.
Die Integrative Berufsausbildung soll entweder mit einer verlängerten Lehrzeit stattfinden oder benachteiligten
Personen eine Teilqualifikation vermitteln, die ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglicht, wenn die
Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist. Mit einer maßgeschneiderten Ausbildung werde ganz
gezielt auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden können. Diese Ausbildung soll die bisher
bestehende Vorlehre ersetzen, die aufgrund des starren Rahmenbedingungen nicht so häufig in Anspruch genommen
wurde. Die Gesetzesnovelle sieht eine Verlängerung der Ausbildung um maximal ein Jahr, in Ausnahmefällen
um 2 Jahre vor, sofern dies für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist. Für die Teilnehmer
an dieser Ausbildung besteht Berufsschulpflicht. Die Dauer der Ausbildung in einer Teilqualifikation kann zwischen
einem und drei Jahren betragen und soll Teile eines Lehrberufs vermitteln. Die Ausbildungsinhalte müssen im
Wirtschaftsleben verwertbar sein und die Beschäftigungschancen der Jugendlichen am Arbeitsmarkt nachhaltig
erhöhen. Die Ausbildungsinhalte inklusive Möglichkeit der Teilnahme am Berufsschulunterricht werden durch
die Vertragspartner (Lehrling bzw. gesetzlicher Vertreter und Ausbildungsbetrieb), der Berufsausbildungsassistenz
und der Schulbehörde festgelegt. Damit wurde mit dem Bildungsministerium auch die grundsätzliche Möglichkeit
für den Berufsschulbesuch der Teilnehmer einer Teilqualifizierungsausbildung geschaffen.
Das Modell basiert auf einer Grundsatzeinigung zwischen den Sozialpartnern. Bartenstein will mit diesen Maßnahmen
für benachteiligte Jugendliche im heurigen Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen einen wesentlichen
Impuls für die Integration in das Berufsleben setzen.
Sonstige Verbesserungen in der Lehrlingsausbildung
Die Lehrlingsstelle soll in Hinkunft als "One-Stop-Shop" für die Zulassung und Durchführung
von Lehrabschlussprüfungen fungieren: Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung, die Festsetzung des Prüfungstermins
und die Organisation der Prüfung wird dann in einem erfolgen. Klare Ansprechstellen, Verminderungen im Zeitaufwand
für behördliche Anträge sowie Verkürzungen in der Verfahrensdauer sind die Folge, ist Bartenstein
überzeugt.
Außerdem werden Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes an moderne Ausbildungserfordernisse und das geänderte
Ausbildungsumfeld angepasst:
Die Durchführung von Auslandspraktika wird konkretisiert, die Kombination von Lehrlings- und Spitzensportausbildung
erleichtert und die Qualitätssicherung der Ausbildung weiter ausgebaut. Weitere Punkte der Novelle betreffen
die Kombination von Matura und Lehre, eine Straffung der Ausbildungsverordnungen und eine weitere Differenzierung
bei der Beurteilung.
Die Novelle soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden, damit sie bereit im Herbst in Kraft sein
kann. |