Pirker für volle Unterstützung des Abkommens
Strassburg (evp-pd) - "Das Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA ist im Interesse der Sicherheit
Europas. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung kann nicht an den EU-Grenzen halt machen. Die internationale
Zusammenarbeit muss viel mehr gefördert werden", sagte der EVP-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker
anlässlich der Plenardebatte in Strassburg am Dienstag (03. 06.). "Die EU
hat daher ein großes Interesse an einer Kooperation mit den USA. Die rechtlichen Grundlagen der EU müssen
dabei aber in jedem Fall unbedingt gewahrt bleiben", betonte Pirker.
"Solche Abkommen müssen europäischen Rechtsnormen wie dem europäischen Haftbefehl oder der
Grundrechtscharta entsprechen", forderte der ÖVP-Europaparlamentarier. Da es keine gemeinsamen Grundsätze
gebe, auf die man sich hinsichtlich der Verwendung der Daten und der Rechte des Inhabers berufen könnte, hatte
Pirker in den letzten Wochen intensive Gespräche mit Rat und Kommission geführt, um eine sorgfältige
Überprüfung der möglichen Auswirkungen der amerikanischen Rechtsvorschriften zu erreichen.
Pirker kritisierte die Vorgangsweise des Rates scharf: "Das Auslieferungsabkommen betrifft direkt die Grundrechte
der Bürger. Damit wird eine Konsultation des Europaparlaments zwingend notwendig. Die bisherige einfache Unterrichtung
des Parlaments war nicht befriedigend. Da der Rat weder die nationalen Parlamente noch das EP konsultiert hat,
stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Demokratie dar."
Das Europäischen Parlament verlangt nun in dieser Woche eine Ausdehnung der Grundsätze, nach denen ein
Auslieferungsabkommen mit den USA im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit vorstellbar ist: Die Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist uneingeschränkt zu achten, damit die Mindestverfahrensgarantien
für ein faires Urteil berücksichtigt werden. Weiters sollen EU-Mitgliedstaaten Personen, die vor ein
Militärgericht gestellt werden sollen, nicht an die USA ausliefern dürfen. Allgemein müssen die
Datenschutzvorschriften angemessen, wirksam und zeitlich begrenzt sein", umreißt Pirker den Forderungskatalog
des Innenausschusses. |