Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung
über eine kohärente und umfassende EU-Politik zur Bekämpfung der Korruption angenommen. Diese Mitteilung,
die dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt
wird, appelliert an die politischen Führer in der EU, mit verstärkten Anstrengungen gegen diese Form
der Kriminalität vorzugehen.
Nach den Worten von António Vitorino, des für den Bereich Justiz und Inneres zuständigen Mitglieds
der Kommission, ist diese fest entschlossen, die Korruption auf allen Ebenen einzudämmen, also sowohl innerhalb
der Europäischen Union als auch außerhalb ihrer Grenzen und auch in den EU-Organen selbst. Die Korruption
könne nur erfolgreich bekämpft und verhindert werden, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft mit vereinten
Kräften dagegen vorgehen und genügend Spezialisten mit dieser Aufgabe betraut werden. Künftige Antikorruptionsmaßnahmen
sollten insbesondere auf die Korruptionsprävention durch Vermeidung von Interessenskonflikten und Einführung
systematischer Überprüfungen und Kontrollen ausgerichtet sein.
Im Vertrag über die Europäische Union wird die Verhütung und Bekämpfung der Korruption als
wichtige Maßnahme für die Schaffung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts genannt. So befasste sich denn auch der Europäische Rat auf seiner Tagung in Tampere eingehend
mit dem Bereich Justiz und Inneres. In der Folge wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten in mehreren EU-Aktionsplänen
zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität ersucht, einen multidisziplinären
Ansatz für das Problem der Korruption auszuarbeiten.
Die Kommission fordert in ihrer Mitteilung dazu auf, alle Bestechungshandlungen aufzudecken, die Täter zu
bestrafen, ihre illegalen Einnahmen zu beschlagnahmen und die Möglichkeiten für Bestechungspraktiken
durch transparente und rechenschaftspflichtige Verwaltungsstrukturen einzuschränken. An die Mitgliedstaaten
appelliert sie, alle einschlägigen supranationalen und internationalen Instrumente zur Korruptionsbekämpfung,
insbesondere die Übereinkommen der EU, der OECD und des Europarats, zügig in Kraft zu setzen. In dieser
Hinsicht weist sie auf die große Bedeutung hin, die dem Monitoring und der Peer-Review-Bewertung im Zusammenhang
mit den an diesen Initiativen beteiligten Ländern zukommt. Sie erwartet, dass die Mitgliedstaaten und die
EU-Organe ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption zulasten der finanziellen Interessen der Europäischen
Gemeinschaft verstärken.
Dazu schlägt die Kommission einen multidisziplinären Ansatz vor und empfiehlt integritätsfördernde
Strategien für den öffentlichen und den privaten Sektor. Dabei weist sie insbesondere auf Pressure-groups
und Interessengruppen hin, bei denen sich die Grenzen zwischen legitimer Interessensbekundung und illegaler Einflussnahme
mitunter stark verwischt haben.
Im Hinblick auf die Eindämmung der Korruption in den Entwicklungsländern und den im Wandel begriffenen
Wirtschaften schlägt die Kommission vor, dass zehn allgemeine Grundsätze in die nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategien
der Beitritts- und Bewerberländer sowie sonstiger Partner der EU aufgenommen werden sollten. |