Flemming: Dreiviertel-Mehrheit für Anti-Atom-Stellungnahme im EP-Umweltausschuss
Brüssel (evp-pd) - "Aus Euratom-Anleihen soll es keine Finanzierung von neuen Atomkraftwerken,
aber auch keine Finanzierung von Vorhaben geben, mit denen die Sicherheit oder gar der Wirkungsgrad von Atomkraftwerken
in den Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Dieser von mir formulierten Position haben sich gestern drei Viertel
des Umweltausschusses in der Abstimmung angeschlossen", freut sich die österreichische Europaparlamentarierin
über die überwältigende Zustimmung zu ihrer Stellungnahme betreffend die Verwendung von Euratom-Anleihen:
"Mit dieser Stellungnahme habe ich die Wünsche eines österreichischen Atomvolksbegehrens bereits
vorweggenommen. Die erfolgreiche und atomkritische Kooperation über Partei- und Ländergrenzen hat zu
diesem grossen Erfolg geführt."
Für Flemming sei es ausschließlich die Aufgabe der reichen Atomindustrie in Frankreich oder Grossbritannien,
für die Sicherheit ihrer eigenen Atomkraftwerke zu sorgen: "Sechs der EU-Mitgliedstaaten sind immerhin
nie in die Atomenergie eingestiegen, sechs weitere haben ihren Ausstieg bereits beschlossen. Nur Frankreich, Grossbritannien
und Finnland sind noch auf dem Atomtrip - warum müssen alle dafür zahlen?" Das Instrument der EURATOM-Anleihe
stelle eine wettbewerbsverzerrende Förderung der Nuklearindustrie dar. "Es bietet insbesondere günstigere
Zinssätze an als Kredite, die zu freien Marktbedingungen erhältlich sind. Außerdem werden hohe
politische Risiken abgedeckt, die eine Finanzierung auf rein kommerzieller Basis ausschliessen würden. Für
keine andere Art von Investitionen existiert im gesamten Energiesektor ein vergleichbares Instrument."
Interventionen in liberalisierte Märkte seien nur unter ganz besonderen Bedingungen gerechtfertigt. Selbst
wenn eine derartige Rechtfertigung vorläge, müsse eine solche Intervention klar definiert und exakt eingegrenzt
sein. "Die in den vorliegenden Vorschlägen angeführten Bedingungen rechtfertigen einen derartigen
Eingriff in keiner Weise", betonte Flemming.
Für eine Erhöhung des Kreditrahmens für EURATOM-Anleihen sei sie ausschliesslich dann zu haben,
wenn diese für die Sicherheit von Atomkraftwerken in Drittstaaten verwendet würden. "Gemeinschaftliche
Unterstützung darf es auch dann nur zur Nachrüstung solcher Anlagen geben, deren Betrieb definitiv befristet
und für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Elektrizität unverzichtbar ist. Andererseits soll auch
die Sicherheit von Anlagen, welche zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente oder radioaktiven Abfalls notwendig
sind, verbessert werden."
Der Umweltausschuss unterstützte auch Flemmings Forderung, dass Anlagenbetreiber finanzielle Vorsorge für
den Fall der Stilllegung treffen müssen. "Das ist ein großer Erfolg. Es muss endlich einmal vorexerziert
werden, welche gigantischen Kosten mit der Stilllegung von Atomkraftwerken - insbesondere im Hinblick auf die atomaren
Abfälle - verbunden sind", erklärte Flemming. "Es kann und darf nicht sein, dass diese Kosten
von der Gemeinschaft getragen werden". Weiters erhielt Flemming die Zustimmung des Umweltausschusses, EURATOM-Anleihen
für Forschungs- und Pilotprojekte verwenden zu können, wenn sie die sichere Endlagerung atomarer Abfälle
zum Zweck haben. Dies solle auch in den Mitgliedstaaten möglich sein.
"Jedes Jahr fallen zusätzliche, hochgefährliche atomare Abfälle an. Bis heute gibt es weltweit
kein einziges Endlager. Selbst wenn dieses gefunden und die Zustimmung der Bevölkerung auf demokratische Weise
erlangt werden sollte, ist das kein verantwortungsbewusster Umgang mit hoch gefährlichen strahlenden Materialien.
Es ist vielmehr eine verantwortungslose Energieproduktion, die zahllosen Generationen nach uns ein ungelöstes
Problem hinterläßt", sagte Flemming abschließend. |