Öffnungszeitenrecht – Verschiebung  

erstellt am
12. 06. 03

Beschluss des Nationalrats in den Sommer verschoben - Landeshauptleute entscheiden über die Details
Wien (pwk) - Die aktuelle politische Diskussion über das neue Pensionsrecht hat eine Verschiebung der parlamentarischen Behandlung des neuen Öffnungszeitenrechts mit sich gebracht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die neuen bundesgesetzlichen Regeln vor der Sommerpause des Nationalrates beschlossen und im Laufe des Sommers in Kraft treten werden.

Der Landeshauptmann wird es in der Hand haben, durch Verordnung die zulässigen Öffnungszeiten festzulegen. Die maximale Offenhaltezeit von Montag bis Samstag wird 66 Stunden betragen, die vom Landeshauptmann auf 72 Stunden erweitert werden kann. Erläßt der Landeshauptmann keine Verordnung, so wird es für den einzelnen Handelsbetrieb möglich sein, von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr und am Samstag zwischen 5:00 Uhr und 18:00 Uhr maximal 66 Stunden offenzuhalten.

Es wird also darauf ankommen, ob der jeweilige Landeshauptmann eine Verordnung erläßt und, wenn ja, welche Regeln er oder sie vorschreibt. Diese entscheidende Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
     
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