Europäischer Verfassungsvertrag: Haltung des Österreichischen Städtebundes  

erstellt am
20. 06. 03

Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund ist mit den im Europäischen Verfassungsvertrag enthaltenen Formulierungen - soweit sie die Städte und Gemeinden betreffen - in höchstem Maße einverstanden. Lange Zeit blieb der Konvent entsprechende Aussagen schuldig, nunmehr hat er aber Regelungen vorgesehen, die den Städten und Gemeinden im künftigen Europa einen entsprechenden Platz sichern. Der Österreichische Städtebund begrüßt ausdrücklich die neuen Regelungen, weil damit auch die innerösterreichisch gute verfassungsmäßige Absicherung der Städte und Gemeinden auf europäischer Ebene - zumindest zum Großteil - nachvollzogen wird.

Hervorzuheben ist insbesondere Folgendes:

  • Die kommunale Selbstverwaltung wird ausdrücklich im Verfassungsvertrag erwähnt. Die EU verpflichtet sich, die nationale Identität der Mitgliedstaaten einschließlich der Gemeinden zu respektieren.
  • Das Subsidiaritätsprinzip wird im Sinne der Städte und Gemeinden definiert, nämlich, dass die EU nur dann Angelegenheiten an sich ziehen kann, wenn die Maßnahmen durch den nachgeordneten Bereich nicht ausreichend umgesetzt werden können und die europäische Ebene sie jedenfalls besser erbringen kann.
  • Die europäischen Städte- und Gemeindebünde sind bei neuen Regelungen zu konsultieren.
  • Die Europäische Union wird verpflichtet, die Folgen von Neuregelungen auch auf die nachgeordneten Kommunen und
  • Regionen abzuschätzen - das gilt auch für die finanziellen Aspekte.
  • Bei Verletzung der Subsidiarität ist ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen vor dem EuGH vorgesehen.

Der Österreichische Städtebund appelliert dringend an die österreichische Bundesregierung, dass die gewählten Formulierungen weder gestrichen noch in irgendeiner Form verwässert werden.

     
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