Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund ist mit den im Europäischen
Verfassungsvertrag enthaltenen Formulierungen - soweit sie die Städte und Gemeinden betreffen - in höchstem
Maße einverstanden. Lange Zeit blieb der Konvent entsprechende Aussagen schuldig, nunmehr hat er aber Regelungen
vorgesehen, die den Städten und Gemeinden im künftigen Europa einen entsprechenden Platz sichern. Der
Österreichische Städtebund begrüßt ausdrücklich die neuen Regelungen, weil damit auch
die innerösterreichisch gute verfassungsmäßige Absicherung der Städte und Gemeinden auf europäischer
Ebene - zumindest zum Großteil - nachvollzogen wird.
Hervorzuheben ist insbesondere Folgendes:
- Die kommunale Selbstverwaltung wird ausdrücklich im Verfassungsvertrag erwähnt. Die EU verpflichtet
sich, die nationale Identität der Mitgliedstaaten einschließlich der Gemeinden zu respektieren.
- Das Subsidiaritätsprinzip wird im Sinne der Städte und Gemeinden definiert, nämlich, dass die
EU nur dann Angelegenheiten an sich ziehen kann, wenn die Maßnahmen durch den nachgeordneten Bereich nicht
ausreichend umgesetzt werden können und die europäische Ebene sie jedenfalls besser erbringen kann.
- Die europäischen Städte- und Gemeindebünde sind bei neuen Regelungen zu konsultieren.
- Die Europäische Union wird verpflichtet, die Folgen von Neuregelungen auch auf die nachgeordneten Kommunen
und
- Regionen abzuschätzen - das gilt auch für die finanziellen Aspekte.
- Bei Verletzung der Subsidiarität ist ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen vor dem EuGH vorgesehen.
Der Österreichische Städtebund appelliert dringend an die österreichische Bundesregierung, dass
die gewählten Formulierungen weder gestrichen noch in irgendeiner Form verwässert werden.
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